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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Alleingänge des BR-Vorsitzenden - was für "softe" Möglichkeiten gibt es?

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Daudau
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Unser BR-Vorsitzende startet immer wieder Alleingänge ohne das BR-Gremium zu informieren. Gestern hat er mal wieder Überstunden für eine Abteilung schriftlich genehmigt, ohne mit dem BR darüber zu sprechen und ohne einen Beschluss des BR in einer Sitzung. Diese ständigen Alleingänge und Meeting mit der GL ohne weitere BR-Mitglieder nerven uns tierisch. Wie schafft man es ihm beizubringen, dass er lediglich das Sprachrohr des BR ist, aber selbst nicht entscheiden darf? Hat jemand Erfahrungswerte und kann mir helfen. Wir möchten keinen Supergau im BR, aber so kann das nicht weitergehen. Was für softe Möglichkeiten gibt es?

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Community-Antworten (13)

C
claudia

08.09.2006 um 12:26 Uhr

Hi Daudau,

ich würd ihn erstmal dezent drauf hinweisen, daß er alleine keine rechtsgültigen Beschlüsse fassen darf. Ansonsten würde ich ihn der Geschäftsordnung festlegen, daß Gespräche mit dem GL oder auch ALs nur mit mindestens 2 BRM stattfinden dürfen und diese auch nur der Information dienen und die entsprechenden Beschlüsse natürlich später im Gremium stattfinden. Ihr müsst ihm irgendwie klarmachen, daß es auch zu seiner eigenen Sicherheit ist, nicht alleine zum Chef zu gehen, immerhin kann der hinterher behaupten, euer BRV hätte was ganz anderes gesagt und er kann dann nicht das Gegenteil behaupten. So haben wir das mal gemacht.

Schöne Grüße

Claudia

A
Angi1

08.09.2006 um 12:28 Uhr

Hallo Daudau,

im Fitting steht zu § 26 RN 26 Der gute Glaube des Arbeitgebers, dass sich der Vorsitzende im Rahmen eines ordnungsgemäßem Betriebsratsbeschluss hält, wird grundsätzlich nicht geschützt. Handelt der Vorsitzende ohne dass ein entsprechender Beschluss gefasst wurde, oder gibt er in einer Angelegenheit gar eine dem Beschluss des BR widersprechende Erklärung ab, so kann er abgesetzt werden. Bei grober Pflichtverletzung (§23) kann er aus dem BR ausgeschlossen werden. Auch kommen uU eine persönliche Haftung für den aus der unbefugt abgegebenen Erklärung enstandenen Schaden in Betracht. Eine nicht durch einen entsprechenden Beschluss des BR gedeckte Erklärung des BRV ist unwirksam.

Legt diesen Auszug eurem Vorsitzenden sowie auch eurem AG vor.

MfG Angi1

N
Nanu

08.09.2006 um 12:34 Uhr

Hallo Daudau,

kenne das Problem aus eigener Erfahrung. Wir haben einen Beschluss gefasst, das zu Monatsgesprächen o.ä. immer 2 BRM gehen müssen. Praktisch ist es auch, wenn es um fachlich bezogene Themen geht, BRM's aus den Fachabteilungen anwesend sind. Funktioniert bei uns seitdem.

H
Habicht

08.09.2006 um 12:45 Uhr

Hallo Daudau,

das Mittel der Wahl ist offen miteinander zu reden. Ihr müsst ihm mitteilen, was euch nervt und was ihr über diese " Alleingänge" denkt und er muss euch sagen, warum er das so macht. Ich bin selbst BRV und kenne das Problem, das die GL einem immer gerne mal Dinge zwischen Tür und Angel sagt, die " nicht für das Gremium" bestimmt sind. Das kann man mitmachen, dann klappt`s meistens mit der so gepriesenen "vertrauensvollen Zusammenarbeit". Oder man sagt " Ich bin nur Sprecher des Gremiums, entscheiden muss der gesamte Betriebsrat!". Wir haben uns auch Gedanken zu dieser Problematik gemacht und in unserer Geschäftsordnung Dinge auf den Vorsitzenden und auf den Betriebsausschuss übertragen, wärend andere Sachen wieder ausschließlich im Gremium bleiben.

K
Kölner

08.09.2006 um 12:53 Uhr

@Nanu Aber es ist schon so, dass jedes BRM bei den Monatsgesprächen dabei sein kann,oder?

N
Nanu

08.09.2006 um 13:20 Uhr

Hallo Kölner,

im Normalfall gehen BRV und stv. BRV. + SBV. Ist der Vorsitzende bzw. Stellvertreter verhindert gibt es "Nachrücker", unabhängig davon kann jedes BRM an den Gesprächen teilnehmen.

Gruß Nanu

D
Daudau

08.09.2006 um 13:34 Uhr

Und wenn sowohl der Vorsitzende als auch der Stellvertreter sich als absolute "Weicheier" und "Ja-Sager" herauskristallisiert haben?

N
Nanu

08.09.2006 um 13:47 Uhr

Also spontan fällt mir dazu nur ein, ihr habt die Falschen in dieses Amt gewählt. Ihr solltet Eure Entscheidung vielleicht noch mal überdenken. Für eine objektive Meinung fehlen mir aber noch ein paar Informationen wie z.B. wie lange besteht euer BR schon? Wie viele neue BRM gibt es in eurem BR?

D
Daudau

08.09.2006 um 13:56 Uhr

Wir sind im Januar 2006 durch Übernahme aus zwei Betrieben einer geworden. Dieser hat jetzt 9 BR-Mitglieder. Der jetztige BR Vorsitzende ist schon seit ca. 15 Jahren BR-Vorsitzende der anderen Firma gewesen. Da er so lange in Amt und Würden ist, hat man immer gedacht der versteht was von BR-Arbeit. Anläßlich den Neuwahlen im Frühjahr 2006 ist er wieder zum Vorsitzenden der neuen Firma gewählt worden. Jetzt müssen wir immer wieder feststellen, dass bei ihm sogar das Basiswissen der BR-Arbeit fehlt. Er weiß noch nicht einmal wie man einen ordnungsgemäßen Beschluss fasst. Dies nur als ein Beispiel. Es ist ganz schlimm und ich bin schie am Verzweifeln. Er hat sicherlich Verhandlungsgeschick was die zusammenarbeit mit der GL angeht, aber er glaubt als BR-Vorsitzender ohne das Gremium handeln zu können. Was soll man da machen? Die GL ist total glücklich mit ihm. Weil der der GL aus der Hand frisst und weil sie sich nie mit dem kompletten Gremium auseinandersetzen müssen. Es gibt 4 alte BR-Mitglieder und 5 neue BR-Mitglieder. Klar könnten wir versuchen ihn abzusetzen als Vorsitzenden, aber dann würde es hier in der Firma zum Supergau kommen. Die Belegschaft hat schließlich nicht das Hintergrundwissen so wie wir.

N
Nanu

08.09.2006 um 14:27 Uhr

Also ich möchte ja nicht boshaft sein, aber das die GL glücklich mit eurem BRV ist, kann ich mir gut vorstellen, wenn selbst die Basis für eine ordnungsgemäße BR Tätigkeit fehlt. Schau Dir doch noch mal die Antwort 45932 von Angi1 an. Im Übrigen wählt ja wohl nicht die Belegschaft den BRV sondern euer Gremium, oder? Ich würde eurem BRV ein Auffrischungsseminar vorschlagen, denn in 15 Jahren hat sich einiges im BetrVG verändert, evt. sogar die Beschlussfassung.

D
Daudau

08.09.2006 um 14:43 Uhr

Da reicht wahrscheinlich kein Auffrischungsseminar, das muss man bei Adam und Eva anfangen. Es ist frustrierend wenn man im Vorfeld denkt das man auf Erfahrung und Kompetenz trifft, tatsächlich dann aber auf totale Inkompetenz und Ignoranz trifft.

N
Nanu

08.09.2006 um 14:58 Uhr

Auch dagegen gibt es Mittel.

M
matze83

08.09.2006 um 16:43 Uhr

Hi @all

also ich würde darauf hinarbeiten diesen BRV abzuwählen. Dann kann er ja die schulungen machen und wenn er fit ist in der nächsten Wahlperiode es wieder versuchen. Immerhin steht es dem BR nicht gut an wenn die Belegschaft so Sachen mitbekommt und meint man würde mit dem AG mauscheln...

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