Erstellt am 15.05.2009 um 09:26 Uhr von rolfo
Der BR sollte erst mal mit beiden Betroffenen reden, muss es aber nicht.
Er muss dir gegenüber auch keine Auskunft erteilen wer sich beschwert hat.
Kommt dein HAL deswegen auf dich zu oder wird evtl. abgemahnt forderst du die Auskunft an, das ist dein Recht.
Kommt immer wieder vor dass sich MA über Vorgesetzte beschweren und der BR soll keinen Namen nennen.
Das sollte ein BR nicht tun, jeder Beschuldigte hat ein Recht sich zu wehren.
Erstellt am 16.05.2009 um 21:05 Uhr von Kölner
@Annels
Solltest Du diese Überschrift über Deinen Artikel kreiert haben, dann hätte Dein BR vermutlich recht mit seiner Vorgehensweise...