Erstellt am 16.12.2009 um 12:17 Uhr von Troisdorfer
Eure BV gilt selbstverständlich weiter,es hat sich ja nur der "Besitzer" geändert,
auch er muß sich an die BV halten ...Oder mit euch etwas Aushandeln.
MFG Troisdorfer
Erstellt am 16.12.2009 um 12:27 Uhr von blues
Hallo Troisdorfer,
also kann der MA nicht "gezwungen" werden zu arbeiten?
Gruß
blues
Erstellt am 16.12.2009 um 12:31 Uhr von Troisdorfer
Wenn es in der BV geregelt ist und für alle MA gilt !
Du schreibst das es bisher nicht notwendig war,da intern anders geregelt ?
Wurde der MA der Buchhaltung nicht in die BV einbezogen ?
MFG Troisdorfer
Erstellt am 16.12.2009 um 12:35 Uhr von Immie
...in unserer Firma gibt es jährlich eine neue BV zur Betriebsruhe...
Ist diese BV jedesmal befristet?
Gibt es für dieses Jahr schon eine?
Erstellt am 16.12.2009 um 12:36 Uhr von blues
Es war bisher nicht nötig zwischen den Tagen rein zu kommen, da wir intern eine Quartals-Regelung für den Monatsabschluss hatten und der auch erst bis zum 10. eines Monates erstellt sein musste.
Danke schön
Erstellt am 16.12.2009 um 12:38 Uhr von blues
@Immie
Die BV wird immer zum Ende des Jahres für das nächste Jahr beschlossen. Die BV für die Betriebsruhe 2010 ist also auch schon unterschrieben. Wird jedes Jahr neu gemacht, da wir auch an Brückentagen frei haben.
Gruß
blues
Erstellt am 16.12.2009 um 12:41 Uhr von DeWalt
Na wenn diese BV für den MA der da kommen soll gilt, kann euer neuer Besitzer da wohl nix machen außer euch zu fragen ob ihr noch etwas anderes regelt.
Erstellt am 16.12.2009 um 12:41 Uhr von Troisdorfer
Ja da hat sich der AG auch dieses jahr dran zu halten,
seid ihr schon in den Verhandlungen für die BV 2011 ?
Ich könnte wetten der neue AG möchte keine abschließen.