Hallo,

in unserer Firma gibt es jährlich eine neue BV zur Betriebsruhe. Unter anderm ist hier auch die Betriebsruhe über Weihnachten /Neu Jahr geregelt. Wir haben also vom 24.12. bis 06.01 Betriebsruhe.

Jetzt haben wir seit letztem Monat einen neuen "Besitzer". Der verlangt jetzt unseren Monatsbilanz zum 4.01.2010

Meine Frage, kann der Mitarbeiter aus der Buchhaltung gezwungen werden, jetzt zwischen den Jahren zu arbeiten um das fertig stellen zu können. (war bisher nicht notwendig, da intern anders geregelt war)

Danke für Eure Hilfe
Gruß Blue