Erstellt am 19.07.2016 um 09:23 Uhr von moreno
Nein der Urlaubstag ist meiner Ansicht nach nicht hinfällig es entsteht lediglich ein zusätzlicher Vergütungsanspruch für die Zeit wo der AN an der BV teilgenommen hat(einschließlich zusätzlicher Wegezeit).
Erstellt am 19.07.2016 um 10:26 Uhr von BloodyBeginner
Genau. Auch während des Urlaubs kann ein Arbeitnehmer -auch ein BRM- an ner Betriebsversammlung teilnehmen. Die Zeit der Teilnahme plus Fahrzeit wird gutgeschrieben. Theoretisch kann man auch Fahrgeld bekommen. Auf nem Seminar wurde uns gesagt, wenn ein Arbeitnehmer in den USA ist und daran teilnehmen will müsste der AG den Flug zur Versammlung zahlen. Aber das lasse ich mal so dahingestellt.
Ein Urlaubstag ist jedenfalls wegen der Teilnahme nicht aufgehoben.
Erstellt am 19.07.2016 um 11:09 Uhr von gironimo
Die Frage wirft Fragen auf. Warum haben dort alle Urlaub. Hat das der AG so mit dem BR vereinbart? War da schon die Versammlung absehbar?
Ansonsten - je nach Länge (incl. Fahrzeit) - ist es oft einfacher, den Urlaubstag zu stornieren.
Erstellt am 19.07.2016 um 11:21 Uhr von IInonameII
@gironimo
Nein, die Versammlung war da noch nicht absehbar als der Schließtag geplant wurde. Das ist bei uns so üblich, dass die Standorte einige Tage im Jahr schließen, dies wird immer schon im Vorjahr geplant.
Erstellt am 19.07.2016 um 11:23 Uhr von moreno
Ohne Mitbestimmung des Betriebsrates?
Erstellt am 19.07.2016 um 11:38 Uhr von IInonameII
@moreno
ja in diesem Fall verzichtet der BR auf die Mitbestimmung...
Erstellt am 19.07.2016 um 11:40 Uhr von moreno
Warum? Versteh ich nicht wirklich!
Erstellt am 19.07.2016 um 13:42 Uhr von Pjöööng
Und wie kommt der BR dann auf die Idee, die Betriebsversammlung auf diesen Tag zu legen?
Wenn der Arbeitgeber die Betriebsruhe auf den Tag der Betriebsversammlung legen würde, dann würden alle gleich "Behinderung des Betriebsrates" brüllen.