Guten Morgen,
wir haben demnächst Betriebsversammlung. Kein MA darf daran gehindert werden hinzugehen, soweit so gut. Wir haben mehrere Standorte und nun ist es so, dass an einem Standort am Tag der Betriebsversammlung geschlossen ist. Alle MA, die dort arbeiten haben Urlaub an diesem Tag.

Sehe ich es richtig, dass wenn ein MA trotz Schließung des Standortes und Urlaub hingehen möchte, dies natürlich tun kann und der Urlaubstag damit hinfällig ist, d.h. dass die Versammlung plus zusätzicher Weg dann Arbeitszeit ist?

Danke für eure Rückmeldungen