Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber will mich - kfm. Angestellter 30 Jahre im Unternehmen - zuletzt Einkauf und seit Mai 2014 zum 2.Mal BR-Mitglied unter dem Vorwurf der Bestechlichkeit - ein Lieferant hat diesen Vorwurf gebracht - außerordentlich kündigen - bin seit Ende März 2014 freigestellt und habe Hausverbot - Teilnahme an BR-Sitzungen im Nachbargebäude - dort befindet sich die Buchhaltung. Wahl aus Mai ist angefochten - Neuwahl erforderlich. Seit Juni 2014 Kürzung des Gehalts zum 25 % unter dem Vorwand Schadensersatz - separate Klage dagegen läuft und wird jeden Monat ständig erweitert - also das volle Programm.
BR hat der Kündigung nicht zugestimmt - Anfang Nov. 2014 Kammertermin im Beschlussverfahren bezüglich Zustimmungsersetzung vor dem Arbeitsgericht. Falls bis
dahin noch keine Entscheidung gefallen, will ich mich erneut zur BR-Wahl stellen.
Nun soll eine Betriebsversammlung statt finden - dem BR ist von der Geschäftsführung schriftlich mitgeteilt worden, dass er Sorge dafür tragen soll und sicher stellen soll, dass ich nicht an der BV teilnehme. Es soll dann ein entsprechendes Ersatzmitglied in Vertretung teilnehmen. Da dieses die Tatsache der Behinderung von BR-Arbeit erfüllt, ist unstrittig - Frage: wie soll ich mich auch im Hinblick auf das laufende Verfahren - verhalten?