Hallo liebe Gemeinde,

da ja der BR das einladende Organ zu einer Betriebsversammlung ist, muss daher auch durch den Br gewärleistet werden, dass alle kollegen die Möglichkeit haben, daran teil zu nehmen?

Unser Problem wird wohl sein, dass unsere Räumlichkeiten nicht ausreichen werden und daher eine Anzahl x nicht an der BV teilnehmen können.

Gibt es da gesetzliche Bestimmungen?

Lieben Dank für eure Antworten

Gruß Pelikan