Erstellt am 09.01.2014 um 14:42 Uhr von Lotte
Hallo Pelikan,
warum nimmt der BR denn einen unzureichenden Raum?
Gesetz? BetrVG § 42 ff
LG Lotte
Erstellt am 09.01.2014 um 15:00 Uhr von Pelikan
Hi Lotte,
weil wir am Standort ca. 700 Kollegen vertreten und nur Räumlichkeiten für ca. 420 Personen haben. Das hat in der Vergangenheit auch immer gereicht, da eh nicht alle zur BV kamen.
Ab dem letztem Jahr wurden wir förmlich überrannt. Daher meien Frage.
§ 42 sagt ja im Absatz 1
... Kann wegen der Eigenart des Betriebs eine Versammlung aller Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt nicht stattfinden, so sind Teilversammlungen durchzuführen.
Für uns würde das bedeuten, wir können ja für alle Kollegen zur selben Zeit eine BV abhalten, da wir kein Schichtbetrieb sind.
Nur an der größe des Raumes hapert es.
Heisst dass aber konkret, dass das auch eine Eigenart des Betriebes ist und wir daher Teilversammlungen durchführen müssen?
Und, was ist wenn nicht?
Was kann schlimmstensfalls passieren, wenn einige Kollegen nicht an der BV teilnehmen können?
LG Pelikan
Erstellt am 09.01.2014 um 15:28 Uhr von gironimo
Ich würde erst einmal prüfen, ob nicht ein passender Raum gemietet werden kann (Stadthalle oder so). Es muss ja nicht im Betrieb selbst sein. Die dabei anfallenden Kosten, sind Kosten des BR im Sinne § 40 BetrVG. Auch eventuelle Transportkosten zählen dazu.
Erst wenn da absolut nichts geht, wären Teilversammlungen in Erwägung zu ziehen.