Erstellt am 14.12.2009 um 19:14 Uhr von erwin
schaue einmal hier!
www.bund-verlag.de/shop/media/products/3549_auszug3.pdf
und/ oder hier:
http://www.sobi-goettingen.de/cweb/cgi-bin-noauth/cache/VAL_BLOB/2169/2169/901/01%20C1%20Betriebsversammlung%2011F.pdf
Also AG anschreiben angemessene Frist setzen und dann selbst handeln, Rechung/ Kosten geht dann an den AG.
Wenn ihr ehe schon vor dem ArbG seit, dann habt ihr doch einen RA, den hätte man dann hier auch ganz einfach fragen können.
Erstellt am 15.12.2009 um 08:33 Uhr von rkoch
@ semara
Würde mich schon mal interessieren, was das für Gerichtsverfahren sind "die einen BR zerschlagen sollen". Habt ihr derart massiv gegen Eure gesetzlichen Pflichten verstoßen? Oder will der AG die Nichtigkeit der Wahl anstrengen, jetzt so kurz vor der Wahl? Ansonsten kann Euch Euer AG schließlich nichts "antun".....
Erstellt am 15.12.2009 um 09:11 Uhr von semara
@erwin: Ja, man hätte den Anwalt fragen können. Habe ich aber nicht.
Trotzdem danke für die Antwort.
@rkoch: Wir hatten einen Betriebsübergang.
Unser AG ist der Meinung, wir hätten ein Übergangsmandat.
Unser Anwalt und der erste von zwei Richtern sieht das anders.
Man (GL) möchte für jede neu gegründete Gesellschaft ein eigenes Gremium, da eines in der bisherigen Form dafür sorgen wird, dass das Unternehmen nicht für die Zukunft gerüstet ist.
Anders ausgedrückt: Ein großes Gremium passt nicht zu einem modernen Unternehmen.
(Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen...)
@alle: Die Sache mit dem Veranstaltungsraum hat sich aber geklärt.
Nachdem ich mich gestern nach externen Möglichkeiten erkundigte, erhielt ich plötzlich die Zusage für einen internen Raum. :)