Einladung Betriebsversammlung - welche Fristen gibt es ?
Hallo,
wir haben am 04.09.06 zu einer Betriebsversammlung eingeladen die am 20.09.2006 stattfinden sollte, auf Drängen des AG haben wir die Betriebsversammlung erst mal ausgesetzt. Können wir jetzt noch einen Zweiten Anlauf machen oder gibt es da eine Frist die abgelaufen sein könnte?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Rene
Community-Antworten (7)
24.11.2006 um 16:58 Uhr
@Rene Ich würde ja sagen, dass Ihr Euch einer Pflichtverletzung schuldig gemacht habt...
...ich halte zwei Wochen im voraus für ausreichend. Auch würde ich vielleicht alle vier Termine für das nächste Jahr schon einmal dem AG zukommen lassen.
25.11.2006 um 14:46 Uhr
Ich halte den Zeitraum ebenfalls für angemessen und denke, ihr seid eurem AG auf den Leim gegangen.. Startet einen neuen Versuch und macht Eure Betriebsversammlung, dazu seid Ihr verpflichtet
27.11.2006 um 15:46 Uhr
@Ramses II Im 3.Quartal keine BetrVers. durchgeführt zu haben...
27.11.2006 um 16:46 Uhr
Kölner, beginnt das 3. Quartal nicht schon am 1. Juli?
27.11.2006 um 22:31 Uhr
@Fayence
......bitte wann beginnt das dritte Quartal?
29.11.2006 um 20:08 Uhr
@Ramses II Och Mann...
@Fayence Jepp...
@Pfarrer Andere Vorschläge?
29.11.2006 um 22:09 Uhr
@Kölner, - keine,....der 1Juli ist OK,...ansonsten, wir machen eine Versammlung im Jahr, - wir haben ca. 90 MA, - ich würde gerne 4 machen, aber meine 4 BR Kollegen sind nur marginal belastbar,...:-), aber ich glaube auch das man es Vertreten kann, an der Stelle flexibel zu sein. Ich glaube nicht das der Gesetzgeber tatsächlich drauf beharrt, wenn es zeitlich und inhaltlich wenig Sinn macht, das obliegt auch, - in einem gewissen Rahmen der Einschätzung und der Verantwortung der jeweiligen BR's, obwohl das Gesetz klar ist,.... oder etwa nicht??
@ Rene' Aber alleine um den AG etwas nachdenklich zu stimmen, finde ich die Idee von @ Kölner gut ihm pauschal mal 4 Termine vorzuschlagen, - quasi als Weihnachtsüberraschung:-)
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