Erstellt am 21.09.2009 um 11:06 Uhr von PTNetty
@sylvi
Formlose Einladung mit Datum, Uhrzeit und Ort reicht. Wichtig ist, dass die Tagesordnung auch dabei ist, da die GL das Recht hat zu jedem TOP zu den Mitarbeitern zu sprechen.
Gruß
PT Netty
Erstellt am 21.09.2009 um 11:11 Uhr von PTNetty
@Sylvi
grad fällt mir auf: >>und die Geschäftsleitung soll eingeladen werden
Der Arbeitgeber MUSS eingeladen werden!!! BetrVG §43 (2) 1
Erstellt am 21.09.2009 um 11:12 Uhr von kriegsrat
Auch nur so am Rande.........
Betriebsratsschulungen durch die GBR-Vorsitzende ?
Ist das ein Witz ?
Fasst Beschlüße, vernünftige Seminare zu besuchen......!
Erstellt am 21.09.2009 um 11:14 Uhr von MicBR
Hallo Sylvi,
ich denke ihr habt Schulungen dringend nötig. Allerdings nicht von eirem GBR-Vorsitzenden sondern von professioneller Seite (Gewerkschaft oder freier Seminaranbieter). Da habt ihr nach dem BetrVG ein Recht zu.
GL einladen ist nicht so schwer.
z.B. Sehr gehrte(r) Herr oder Frau xxxxx
Am xxxxxx findet um xxxx Uhr da und dort eine Betriebsversammlung statt.
Hierzu möchten wir Sie (herzlich) einladen.
Die Tagesordnung sieh wie folgt aus:
1) Eröffnung und Begrüßung
2) Bericht des Betriebsrats und seiner Ausschüsse
3) Bericht der Geschäftsleitung
...
...
... usw.
Dann der GL noch schreiben worüber Sie auf der Versammlung berichten sollen.
Um Bestätigung bitten mit Angabe wer von GL kommt und wieviel Redezeit benötigt wird.
hoffe das hilft ein wenig
Gruß
MicBR
Erstellt am 21.09.2009 um 11:22 Uhr von Sylvi
Super, vielen Dank, das hilft mir schon weiter.
Das mit der Schulung ist so eine Sache, aber leider stoße ich mit meinen Einwänden auf taube Ohren.
Ich warte nun erstmal diesen Schulungstermin ab, mal sehen, was da so kommt. Wenn es nicht ausreicht, werde ich nochmals Druck machen, dass wir ein Seminar besuchen.
Grüß von Sylvi
Erstellt am 21.09.2009 um 11:32 Uhr von rolfo
@ kriegsrat und MicBR
Wie könnt ihr euch voreingenommen ein Urteil bilden dass die Schulung durch einen GBRV schlecht ist. Kennt ihr den.
Es gibt auch Seminare der Gewerkschaft wo Mist erzählt wird. Ich persönlich ziehe Seminare von privaten Anbietern vor. Vor allen Dingen merkt man am Wissensstand wer bei einem Gewerkschaftsseminar war und wer bei einem privaten Anbieter.
Erstellt am 21.09.2009 um 11:53 Uhr von Sylvi
Ich denke auch, dass man sich so kein Urteil bilden kann.
Unser Unternehmen hat mittlerweile 88 große Filialen und alle BR sind durch den GBR geschult worden - und wie man immer wieder hört, arbeiten die BR erfolgreich.
Erstellt am 21.09.2009 um 11:59 Uhr von kriegsrat
@ rolfo
was heißt hier " schulung durch den GBR schlecht" ?
als grundeinweisung für "neue" BR ist so eine "schulung" durch alte, kompetente hasen (sofern der GBR-Vorsitzende einer ist ...) sicher nicht verkehrt.....
(so eine grundeinweisung hätte man ja schon früher machen können (Mai,Juni?))
ABER NICHT, so wie ich es hier verstanden habe, ALS ERSATZ für besuch von einschlägigen seminaren
(wobei ich die von der gewerkschaft auch nur befürworten würde, wenn sie von ausgewiesenen fachleuten gegeben werden, wozu ich im regelfall gewerkschaftssekretäre nicht dazuzählen will...)
im übrigen halte ich es zudem für äußerst bedenklich, wenn sich ein GBR-vorsitzender zum betriebsinternen "betriebsratsschuler" hergibt
außer er hätte jetzt noch andere ausgewiesene fähigkeiten neben seinem bloßen GBR-mandat.....
spielt er damit nicht dem AG in die hände, externe schulungen "abzulehnen", da nicht mehr "erforderlich" ? hat für mich den leisen anschein von klüngeleien.........
nur so ein gedanke.................
Erstellt am 21.09.2009 um 13:10 Uhr von rolfo
@ kriegsrat
zumindest sind wir uns einig was die Gew.Seminare betrifft.
Und wenn der GBRV ein alter Hase ist und vor allen Dingen ein guter BR ist das wohl nicht verkehrt. Es gibt ja auch BR die eine juristische Ausblidung haben.
Zumindest werden dann Themen behandelt die mit dem Betrieb zu tun haben und nicht wie so oft nur allgemein weil 10 verschiedene Branchen an einem Tisch sitzen und jeder sein eigenes Problem gelöst haben möchte.
Ansonsten gebe ich dir natürlich recht, man muss schon genau prüfen, im Übrigen ist das Sache des örtlichen BR und nicht des GBR wen er wann und wo auf Seminare sendet.
Erstellt am 21.09.2009 um 13:40 Uhr von MicBR
@rolfo
Ich sehe das ähnlich wie kriegsrat. Es gibt viell. auch Personalchefs (also nur mal so theoretisch;-) die sich im BetrVG auskennen und es gut meinen, aber ich würde trotzdem davon abraten Grundschulungen bei igendeinem Unternehmenszugehörigen zu machen. Da wäre mir die Gefahr zu groß, dass die Gepflogenheiten im Unternehmen (egal ob schlecht oder gut) einfließen. Wie soll ich mir da ein richtiges Bild davon machen, wie es nach den gesetzlichen Regelungen laufen soll(te)?
Gruß
Mic
Erstellt am 21.09.2009 um 13:45 Uhr von MicBR
@rolfo
im allgemeinen ist mein Eindruck, dass man den Wissenstand eher davon abhängig machen kann, ob jemand auf einem Seminar zugehört und was behalten hat. Ob GEW oder privater Anbeter ist da ziemlich egal.
Gruß
Mic
Erstellt am 21.09.2009 um 14:02 Uhr von rolfo
@ MicBR
Es ist doch wohl ein Unterschied ob ein langjähriger BR oder GBRV mit entsprechenden Fachwissen die Schulung macht oder ein Personalchef. Vom BR gehe ich doch davon aus dass er auf der richtigen Seite sitzt.
Ich hatte mal einen Personalchef der gleichzeitig Leiter der Rechtsabteilung war, der hat mir auch angeboten bei Fragen doch zu ihm zu kommen. Ich sagte ihm damals, das wäre doch wohl genauso als wenn ich zum Henker gehe und den Strick selbst mitbringe.
Aber wie schon gesagt, das kann der örtliche BR ja selbst bestimmen und nicht der GBR.
Erstellt am 21.09.2009 um 14:58 Uhr von rainerw
@rolfo
Muss es nicht heißen; das muß der BR entscheiden? Denn meines Wissens kann ein rechtsgültiger Beschluss nur auf BR Ebene getroffen werden.
Erstellt am 21.09.2009 um 16:02 Uhr von rolfo
@ rainerw
Natürlich muss der örtliche BR den Beschluss fassen, nicht der GBR, der hat da überhaupt nichts reinzureden. Wenn die Mehrheit des Gremiums der Meinung ist dass die Schulung durch den GBR durchgeführt wird, ok.
Deshalb meine Antwort mit kann entscheiden.
Erstellt am 22.09.2009 um 16:14 Uhr von derdermalwjlwar
Ich halte es hier mit den meisten Antwortern.
Die "Schnellbleiche" nach einer Neuwahl außerhalb der Regelzeiträume durch ein GBR-Mitglied ist selten schlecht, und das machen wir auch so, allerdings mit deutlichem Hinweis auf die Schulungsrechte nach §37 (6). Erfahrungsgemäß lassen sich aber neue BRe eben nicht so schnell (alle) schulen.
Sylvie
eurem GBR wäre ein Verfahren anzuraten, wie wir es auch praktizieren. Wir lassen von einem freien Seminaranbieter die Grund- und einige Aufbauseminare als "inhouse-Seminare" fürs Unternehmen anbieten. Dort nimmt jeweils ein GBR-Mitglied teil um parallel zum Stoff über Besonderheiten und GBVen im Unternehmen zu berichten.
Das ist natürlich nicht verpflichtend für die BRe, wird aber gerne angenommen, weil es der Netzwerkbildung dient und weil man sich mehr auf die einschlägige Anwendung der Gesetze konzentrieren kann, ohne sich mit völlig "branchenfernen" Fragen und Diskussionen aufhalten zu müssen.
Erstellt am 22.09.2009 um 22:14 Uhr von Sylvi
Ich kann diesen Vorschlag ja mal vorsichtig anbringen. Allerdings ist es immer schwierig neue Sachen einzubringen, wenn alte Vorgehensweisen schon seit Jahrzehnten angewendet werden.