Erstellt am 28.12.2006 um 16:15 Uhr von Mona-Lisa
@sprotte,
es gibt keine spezielle Frist.
Ihr solltet nur so rechtzeitig einladen, dass sich alle Beteiligten, also AN, AG und Gewerkschaft terminlich und inhaltlich darauf vorbereiten können.
Erstellt am 28.12.2006 um 16:20 Uhr von Konrad
Hallo Sprotte
Das Gesetz sagt: "rechtzeitig" so frühzeitig, dass es alle wissen und einplanen,
können. (Persönliche Erfahrungswerte 1- 2 Wochen vorher.)
Erstellt am 28.12.2006 um 16:29 Uhr von sprotte
vielen dank mona-lisa und konrad :)