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Welche Frist muss für die Einladung zur Betriebsversammlung eingehalten werden?

S
sprotte
Jan 2018 bearbeitet

gibt es eine spezielle frist, die es einzuhalten gilt, wenn der br zu einer betriebsversammlung einlädt bzw einladen möchte?

wir planen unsere nächste mitte januar - also in knapp 2,5 wochen

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Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

28.12.2006 um 17:15 Uhr

@sprotte, es gibt keine spezielle Frist. Ihr solltet nur so rechtzeitig einladen, dass sich alle Beteiligten, also AN, AG und Gewerkschaft terminlich und inhaltlich darauf vorbereiten können.

K
Konrad

28.12.2006 um 17:20 Uhr

Hallo Sprotte Das Gesetz sagt: "rechtzeitig" so frühzeitig, dass es alle wissen und einplanen, können. (Persönliche Erfahrungswerte 1- 2 Wochen vorher.)

S
sprotte

28.12.2006 um 17:29 Uhr

vielen dank mona-lisa und konrad :)

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