Welche Frist muss für die Einladung zur Betriebsversammlung eingehalten werden?
gibt es eine spezielle frist, die es einzuhalten gilt, wenn der br zu einer betriebsversammlung einlädt bzw einladen möchte?
wir planen unsere nächste mitte januar - also in knapp 2,5 wochen
Community-Antworten (3)
28.12.2006 um 17:15 Uhr
@sprotte, es gibt keine spezielle Frist. Ihr solltet nur so rechtzeitig einladen, dass sich alle Beteiligten, also AN, AG und Gewerkschaft terminlich und inhaltlich darauf vorbereiten können.
28.12.2006 um 17:20 Uhr
Hallo Sprotte Das Gesetz sagt: "rechtzeitig" so frühzeitig, dass es alle wissen und einplanen, können. (Persönliche Erfahrungswerte 1- 2 Wochen vorher.)
28.12.2006 um 17:29 Uhr
vielen dank mona-lisa und konrad :)
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