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Zuständiger BR

B
Brutz
Nov 2022 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Unternehmen mit einer Zentrale und bundesweit tätigen Außendienstlern. In einigen Regionen haben wir auch lokale Shops mit MA. Wir haben regionale BR und eine GBR.

Nun will man die Shops diszilpinarisch unter die Führung einer Leitung in der Zentrale stellen. Meines Wissens fallen dadurch auch alle MA der Shops in die Zuständigkeit des BR der Zentrale oder wie seht Ihr das? Unsere PA ist der Meinung, sie bleiben den lokalen BR zugeordnet. Ein kleiner Beigeschmack, in zwei der Shops sind lokale BR angestellt!

Danke im Voraus. VG Brutz

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Community-Antworten (10)

G
GabrielBischoff

16.11.2022 um 10:18 Uhr

Die Definition des Begriffes Betrieb ist nicht superscharf und wird daher gerne ausgefochten. Nach welchen Maßstäben habt ihr eure Betriebe bisher definiert und wo hat sich durch die Organisation etwas geändert?

B
Brutz

16.11.2022 um 10:24 Uhr

Nun die lokalen BR sind (waren früher) durch die lokalen Vertriebsteams begründet. Mittlerweile haben wir schon 4 bundesweit tätige Vertriebsteams in anderen Märkten, die auch aus der Zentrale geleitet werden. Die sind dann unabhängig von ihrem Wohnort dem BR der Zentrale zugeordnet. Deshalb kann es ja jetzt bei den Shops nicht anders sein.

B
Brutz

16.11.2022 um 10:34 Uhr

Die Maßstäbe vor Jahren waren die lokalen Vertriebseinheiten inkl. der Shops. Auch die Vertriebsleitungen sind in den Regionen. Es sind aber immermehr überregionale Vertriebseinheiten hinzugekommen, die dann aus der Zentrale geleitet werden. Die wurden dann dem BR der Zentrale zugeordnet. Das ist meiner Ansicht nichts anderes als wenn wir die Shops zuordnen.

Es sei daraufhingewiesen, dass der zentrale BR nicht scharf darauf ist die MA zugeordent zu bekommen oder darauf besteht. Wir wollen die 2 BR nicht gefährden.

G
GabrielBischoff

16.11.2022 um 11:01 Uhr

Wie sieht es denn geografisch aus. Ist es überhaupt realistisch, dass ein zentraler BR alle Arbeitnehmer angemessen vertritt? Das ist ein bisschen mehr als Stimmvieh dazukriegen, dazu gehört auch dass es Betriebsräte aus allen Regionen gibt, die dann eben durch die Weltgeschichte reisen.

Ich arbeite in einem Fillialunternehmen bei dem die Vertretung stark geografisch geprägt ist. Zentrale hat einen BR, die Filialen haben ihre BRs und die überregional arbeitenden Kundenservicestandorte auch. Alles zusammengehalten vom GBR. Daher ist mir der Gedanke erstmal fremd sich einer hunderte Kilometer entfernten Zentrale zuzuschlagen, wenn man genug Mitarbeiter für einen lokalen BR hat.

K
Kjarrigan

16.11.2022 um 11:22 Uhr

Ich lese immer zugeordnet. Wer ordnet da was zu?

Für die Errichtung eines BR gilt § 1 (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt in Verbindung mit § 4 (1) Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und 1.räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder ...

Wenn es also Filialen / Verkaufsbüro / Shops mit 5 oder mehr wählbaren AN gibt und eine räumliche Entfernung zum Hauptsitz gibt - KANN ein BR gewählt werden.

und darüber entscheiden die betroffnen AN des Betriebsteils -nicht die PA / der BR der Zentrale oder ein GBR. Nr. 2 Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen; § 3 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend.

Liegen die Voraussetzungen des § 1 (1) 1 nicht vor wählen die AN im Hauptbetrieb mit.

B
Brutz

16.11.2022 um 11:33 Uhr

Es sind gewachsene Strukturen, die auch durch Firmenübernahmen entstanden sind. Und der zentrale BR will auch nichts hinzugewinnen. Er will eher die lokalen MA und die lokalen BR, die ja existieren, schützen und in ihrem Umfeld lassen. Das geht aber meines Erachtens nicht. Weil man es nicht mal so und mal so regeln kann.

Oder können die lokalen MA unabhängig von ihrer organisatorischen Zuordnung selber entscheiden, welchem BR sie zugeordnet sind? Das wäre ja dann die Lösung.

G
GabrielBischoff

16.11.2022 um 12:06 Uhr

Das geht aber meines Erachtens nicht. Weil man es nicht mal so und mal so regeln kann.

Ich denke du machst dir zu viel Sorgen das "Große Ganze" zu organisieren, dabei ist Betriebsrat Mitbestimmung von Unten aus. Und es ergibt auch nur Sinn es von Unten nach Oben zu denken.

Als Betriebsrat in der Filiale in Essen hätte wenig Anlass sich darum zu Sorgen wie die Filialen in Hamburg sich organisieren. Der Betriebsrat in der Zentrale kümmert sich um sein Einzugsgebiet und lässt die anderen Betriebsräte idealerweise in Ruhe. Für die Zusammenarbeit gibt es den GBR.

können die lokalen MA unabhängig von ihrer organisatorischen Zuordnung selber entscheiden, welchem BR sie zugeordnet sind? Das wäre ja dann die Lösung.

Ja. Und das haben sie bereits indem sie Betriebsräte gewählt haben. ;)

G
GabrielBischoff

16.11.2022 um 12:11 Uhr

Warum ist es überhaupt so schwierig? Das BetrVG denkt alles vom Betrieb aus, die modernen Matrixstrukturen weichen den Betrieb als Organisationseinheit auf. Sehr sehr viel Spaß manchmal.

D
DummerHund

16.11.2022 um 12:42 Uhr

@Brutz Karrigan hat dir eigentlich schon die komplette und Richtigste Antwort gegeben. Dem gibt es eigentlich nichts mehr hinzu zu fügen.

B
Brutz

16.11.2022 um 12:45 Uhr

Danke in die Runde

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