Hallo,
wir sind ein Unternehmen mit einer Zentrale und bundesweit tätigen Außendienstlern.
In einigen Regionen haben wir auch lokale Shops mit MA.
Wir haben regionale BR und eine GBR.

Nun will man die Shops diszilpinarisch unter die Führung einer Leitung in der Zentrale stellen.
Meines Wissens fallen dadurch auch alle MA der Shops in die Zuständigkeit des BR der Zentrale oder wie seht Ihr das?
Unsere PA ist der Meinung, sie bleiben den lokalen BR zugeordnet.
Ein kleiner Beigeschmack, in zwei der Shops sind lokale BR angestellt!

Danke im Voraus.
VG
Brutz