Ein Betrieb, bestehend aus 4 GmbH, setzt Mitarbeiter an den verschiedenen Standorten zur Vertretung (Urlaub, Krankheit usw.) ein.

Nur an einem Standort existiert ein BR. Ist dieser für die zur Vertretung eingesetzten Mitarbeiter zuständig, wenn diese am Standort mit BR zum Einsatz kommen?