> die in D arbeitet, aber einen Vertrag mit A hat, entlassen wurde, sollte im Kündigungsschutzprozess natürlich als erstes geprüft werden, ob der BR in A korrekt angehört wurde.
Gut interpretiert! Aber nur fast richtig: hat Vertrag und arbeitet in D, hilft aber hin und wieder in A aus, das heißt, er bekommt den Auftrag in A zur Arbeit zu erscheinen und bekommt dort keine oder allenfalls minderwertige Tätigkeiten zugewiesen, jedenfalls keine, die kfm. Tätigkeiten entsprechen bzw. seiner Entgeltgruppe entsprechen. (Im Übrigen wurde der BR zu den Versetzungen jeweils nicht angehört!) Das einstweilige Verfügungsverfahren endete mit einem Vergleich, da den Vorsitzenden die fehlende BR-Anhörung überhaupt nicht juckte, es wurde entschieden, dass es ja nur ein sehr kurzer Zeitraum wäre, für den versetzt wurde (gut zwei Wochen), das reichte schon aus.
> Und wenn es ein MA in D ist, und einiges dafür spricht, dass dies ein Gemeinschaftsbetrieb von A und D ist und der BR in A somit zuständig wäre... Das ArbG wird Spaß haben :-)
Genau das hatten 1. und zweite Instanz entschieden, das es ein Gemeinschaftsbetrieb ist, da aber die Kündigungen (insgesamt 4) auch wegen anderer Sachen nichtig waren "kam es auf die fehlende BR-Anhörung nicht mehr an" - der Text zwischen den Gänsefüßchen steht so wortwörtlich im Urteil. Letztendlich reichte den Gerichten: Kündigungsschutzgesetz anwendbar, Arbeitsplatz nicht entfallen, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit vorhanden, es wurden nach den streitgegenständlichen Kündigungen neue Mitarbeiter eingestellt, deren Tätigkeiten auch von dem gekündigten ausgeführt werden können. Die dritte Kündigung kam vom "falschen" Arbeitgeber und wurde zurückgezogen, die 4. wurde als Wiederholungskündigung gewertet und somit der Klage stattgegeben.
Inzwischen wurde jedoch der BR neu gewählt (turnusmäßig in 2010), die Verfahren dauerten ewig - nun ist die Frage, ob der BR trotzdem für die 3 Mitarbeiter mit Vertrag in D zuständig ist, obwohl sie erfolgreich von den Wahlen "abgehalten" wurden, wegen der gesetzlichen der Zuordnung zum Hauptbetrieb... Ich tue mich ein wenig schwer mit den BR-Wahlen, da ich der Meinung bin, dass man wählen darf, aber nicht muss - wenn ich also nicht an der Wahl teilnehme, ist der BR für mich doch trotzdem zuständig. Ich hoffe ich habe das verständlich ausgedrückt.
Es wird natürlich alles versucht, den "unliebsamen" Mitarbeiter doch noch los zu werden. Erstaunlich, was sich AG einfallen lassen - zur Zeit sitzt er an einem "nicht eingerichteten" Arbeitsplatz bei "lauschigen" 8 Grad Celsius und kann keinerlei Arbeitsaufgaben erfüllen.