Zuständigkeit des BR für Niederlassungen ohne eigenen BR?
Der Hauptsitz des Unternehmens mit ca. 45 Angest. hat 2006 einen BR gewählt. Eine Niederlassung (ca. 400 km entfernt) mit ca. 10 Angest. dagegen nicht mehr. Kann der BR des Hauptsitzes offiziell seine Zuständigkeit ohne Neuwahlen auf die Niederlassung ausdehnen?
Community-Antworten (1)
18.12.2006 um 14:19 Uhr
MaBra, siehe §4 BetrVG. Wenn es sich bei Eurer Niederlassung um einen BRfähigen Betrieb(steil) handelt, könnt Ihr Eure Zuständigkeit nicht einfach ausweiten.
Neuwahlen kommen allerdings nicht ohne das Vorliegen eines Grundes gem. §13 BetrVG in Betracht.
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