Der Hauptsitz des Unternehmens mit ca. 45 Angest. hat 2006 einen BR gewählt.
Eine Niederlassung (ca. 400 km entfernt) mit ca. 10 Angest. dagegen nicht mehr.
Kann der BR des Hauptsitzes offiziell seine Zuständigkeit ohne Neuwahlen auf die Niederlassung ausdehnen?