Erstellt am 23.11.2011 um 21:14 Uhr von Lernender
wer dir das beantwortet, kann bei dieser Fragestellung nur antworten, die einen sagen so die anderen so.
Erstellt am 23.11.2011 um 21:25 Uhr von wölfchen
. . . die Antwort von Lernender soll bedeuten, dass da noch ein bisschen mehr Fleisch zu dem Knochen gehört, den Du uns hingeworfen hast, z.B. die spannende Frage, ob es alles gleiche Betriebe mit dem gleichen Betriebszweck sind, wieso in dem einen ein BR gewählt wurde - in den anderen nicht, ob es eine gemeinsame GL gibt mit einer einheitlichen Struktur (Buchhaltung, Personalabteilung usw.), woraus sich ableiten ließe, dass es wirklich EIN Betrieb ist mit lediglich 3 Niederlassungen . . .
Erstellt am 23.11.2011 um 22:07 Uhr von DrUmnadrochit
Ein Unternehmen mit drei räumlich getrennten Betrieben wird in der Regel drei Betriebsräte zu wählen haben. Wenn dann nur in einem Betrieb ein Betriebsrat gewählt wurde, so ist dieser nur für die von ihm vertretenen Arbeitnehmer zuständig.
Erstellt am 24.11.2011 um 08:56 Uhr von rkoch
Vielleicht sind aber auch die anderen 2 Standorte nicht allzuweit entfernt und könnten damit als "Betriebsteile" nach §4 BetrVG bei der nächsten Wahl beschließen an der Wahl im Hauptbetrieb teilzunehmen, vielleicht auch nicht.....
Aber in einer Hinsicht läßt sich die Frage von kessba unzweifelhaft beantworten:
Der im Stammwerk (Hauptbetrieb nach §4) gewählte BR ist im Moment definitiv NICHT für die anderen Werke zuständig da
- deren Status im Moment ungeklärt ist
- sie definitiv diesen BR nicht gewählt haben.
Also Aufgabe zur nächsten Wahl (die ihr sofort provozieren könnt wenn ihr beschließt zurückzutreten):
- Klären ob es sich um Betriebsteile oder eigenständige Betriebe nach §4 BetrVG handelt
- Falls es Betriebsteile sind (ggf. Beschlußverfahren zur Klärung einleiten): Warten bis zur nächsten Wahl oder Neuwahlen provozieren und die Kollegen dort abstimmen lassen ob sie an der Wahl bei Euch teilnehmen wollen (am besten vorher inoffiziell abklären, wenn die eh nicht wollen macht das ganze keinen Sinn)
Wenn ihr das Prozedere durchhabt seid ihr für diese Betriebe zuständig und habt wahrscheinlich/möglicherweise auch einen größeren BR.
BTW: Voraussetzung ist natürlich überhaupt das diese Betriebe überhaupt zu Euren Unternehmen (Eurer GmbH oder was auch immer) gehören und NICHT etwa selbst eigene Unternehmen bilden. Dann wärt ihr zwar möglicherweise ein Konzern, aber das es sich um Betriebsteile Eures Unternehmens handelt ist dann ausgeschlossen!