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Vorgesetzter

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christian1988
Okt 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

es ist in letzter Zeit häufig vorgekommen, das ein Vorgesetzter in einer Abteilung die Leute häufig anmault runter macht usw. jetzt sind mehrere Angestellte aus dieser Abteilung auf mich als Betriebsrat zu gekommen, und haben mir dies vorgetragen. Das Problem an dieser Sache ist die Angestellten wollen nicht das man direkt mit dem Vorgesetzten redet weil sie befürchten das man weiß von wem es kommt und Angst vor Konsequenzen bzw. Racheakten diezbezüglich haben. Hat vieleicht jemand eine idee, wie man verfahren könnte, dieser Abteilungsleiter um den es geht ist auch Betriebsratmitglied.

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Community-Antworten (7)

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celestro

26.10.2020 um 15:29 Uhr

Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass ... das funktioniert nun einmal nicht.

§
§§Reiter

26.10.2020 um 19:46 Uhr

Da kann ich celestro nur zustimmen. Oder anders gesagt, die MA haben ein Beschwerderecht (§ 84 & 85 BetrVG) und von diesem können sie Gebrauch machen. Beim BR anonym ein bisschen rumheulen und dann erwarten, dass dadurch ihre Probleme gelöst werden funktioniert halt nicht. Um als BR tätig zu werden braucht man eine Grundlage. Eine Beschwerde ist eine Grundlage, rumgeheule nicht.

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Challenger

27.10.2020 um 12:27 Uhr

In Ergänzung zu celestro & §§Reiter kann der BR vom AG die Entlassung oder Versetzung des Vorgesetzten verlangen, wenn durch diesen der Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört wird.

Vergleich :

§ 104 BetrVG - Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer Hat ein Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört, so kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung verlangen. ............

Wenn der Vorgesetzte, wie Du schreibst, die Leute häufig anmault und runter macht, dann muss zuvor von den Marbeitern das Beschwerderecht (§ 84 & 85 BetrVG) ausgeübt werden. Ich würde Euch als BR daher empfehlen, den Vorgesetzten "ins Gebet" zu nehmen, mit dem Hinweis, dass Beschwerden gegen ihn vorliegen und dass, sofern er sein Verhalten nicht abstellt, dies das Ende DEr KArriere für ihn zur Folge haben kann.

M
Moreno

27.10.2020 um 14:23 Uhr

Von der Empfehlung von Challenger kann ich nur deutlich abraten! Die Mitarbeiter sollen sich beschweren und dann wird diese Beschwerde mit dem AG abgearbeitet. Der kann auch dem Vorgesetzen sagen er soll einen vernünftigen Umgang mit seinen AN pflegen. Der Betriebsrat ist nicht der Vorgesetzte der Vorgesetzen!

P
paula

27.10.2020 um 14:45 Uhr

Beschwerde ist der beste Weg um hier etwas zu bewegen. AN sollten ruhig und gelassen reagieren und hier den BR einschalten. Selber in den Angriffsmodus zu gehen kann auch schnell nach hinten losgehen. Hier mal ein aktuell entschiedenes Beispiel ; LAG Mecklenburg-Vorpommern 30. Juli 2019 – 5 Sa 233/18

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rtjum

27.10.2020 um 16:48 Uhr

Beschwerde machen, dann kann der BR was machen, wie meine Vorredner schon zutreffend festgestellt haben.

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celestro

27.10.2020 um 18:22 Uhr

"Ich würde Euch als BR daher empfehlen, den Vorgesetzten "ins Gebet" zu nehmen, mit dem Hinweis, dass Beschwerden gegen ihn vorliegen und dass, sofern er sein Verhalten nicht abstellt, dies das Ende DEr KArriere für ihn zur Folge haben kann."

die Befugnis zu solchen "Handlungen" soll der BR ... woher nehmen?

"Der Betriebsrat ist nicht der Vorgesetzte der Vorgesetzen!"

da stimme ich moreno zu.

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