Erstellt am 26.10.2020 um 14:29 Uhr von celestro
Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass ... das funktioniert nun einmal nicht.
Erstellt am 26.10.2020 um 18:46 Uhr von §§Reiter
Da kann ich celestro nur zustimmen.
Oder anders gesagt, die MA haben ein Beschwerderecht (§ 84 & 85 BetrVG) und von diesem können sie Gebrauch machen.
Beim BR anonym ein bisschen rumheulen und dann erwarten, dass dadurch ihre Probleme gelöst werden funktioniert halt nicht.
Um als BR tätig zu werden braucht man eine Grundlage. Eine Beschwerde ist eine Grundlage, rumgeheule nicht.
Erstellt am 27.10.2020 um 11:27 Uhr von Challenger
In Ergänzung zu celestro & §§Reiter kann der BR vom AG die Entlassung oder Versetzung des Vorgesetzten verlangen, wenn durch diesen der Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört wird.
Vergleich :
§ 104 BetrVG - Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
Hat ein Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört, so kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung verlangen. ............
Wenn der Vorgesetzte, wie Du schreibst, die Leute häufig anmault und runter macht, dann muss zuvor von den Marbeitern das Beschwerderecht (§ 84 & 85 BetrVG) ausgeübt werden. Ich würde Euch als BR daher empfehlen, den Vorgesetzten "ins Gebet" zu nehmen, mit dem Hinweis, dass Beschwerden gegen ihn vorliegen und dass, sofern er sein Verhalten nicht abstellt, dies das Ende DEr KArriere für ihn zur Folge haben kann.
Erstellt am 27.10.2020 um 13:23 Uhr von moreno
Von der Empfehlung von Challenger kann ich nur deutlich abraten! Die Mitarbeiter sollen sich beschweren und dann wird diese Beschwerde mit dem AG abgearbeitet. Der kann auch dem Vorgesetzen sagen er soll einen vernünftigen Umgang mit seinen AN pflegen. Der Betriebsrat ist nicht der Vorgesetzte der Vorgesetzen!
Erstellt am 27.10.2020 um 13:45 Uhr von paula
Beschwerde ist der beste Weg um hier etwas zu bewegen. AN sollten ruhig und gelassen reagieren und hier den BR einschalten. Selber in den Angriffsmodus zu gehen kann auch schnell nach hinten losgehen. Hier mal ein aktuell entschiedenes Beispiel ; LAG Mecklenburg-Vorpommern 30. Juli 2019 – 5 Sa 233/18
Erstellt am 27.10.2020 um 15:48 Uhr von rtjum
Beschwerde machen, dann kann der BR was machen, wie meine Vorredner schon zutreffend festgestellt haben.
Erstellt am 27.10.2020 um 17:22 Uhr von celestro
"Ich würde Euch als BR daher empfehlen, den Vorgesetzten "ins Gebet" zu nehmen, mit dem Hinweis, dass Beschwerden gegen ihn vorliegen und dass, sofern er sein Verhalten nicht abstellt, dies das Ende DEr KArriere für ihn zur Folge haben kann."
die Befugnis zu solchen "Handlungen" soll der BR ... woher nehmen?
"Der Betriebsrat ist nicht der Vorgesetzte der Vorgesetzen!"
da stimme ich moreno zu.