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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

LAN soll Vorgesetzter werden.

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Letzeburg
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, hier meine Frage an euch: Wir haben über die Konzernleihe einen AN, der nun eine Abteilung leiten soll. Disziplinarischer Vorgesetzter kann er nicht sein (?), da unterschiedliche AG (oder doch). Um noch einen drauf zu setzen, der AN erhält seine fachlichen Weisungen durch die Mutterfirma und soll diese mit seiner Abteilung umsetzen. Sind dann eventuell die Kollegen der Abteilung an den Mutterkonzern ausgeliehen? Auch wenn der Arbeitsort in unserer Firma ist. Die Frage ist was tricky, Google hat mir keine Ergebnisse geliefert. Bin mal gespannt, ob Ihr Antworten habt. Es geht nicht darum, dass wir den AN nicht nicht wollen, er wird von den Kollegen geschätzt, es geht uns um mögliche rechtliche Auswirkungen, die die Kollegen treffen könnten.

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Community-Antworten (5)

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gironimo

15.01.2015 um 08:59 Uhr

Warum sollte der AG nicht auch Führungspositionen mit Leih-AN besetzen können?

Ihr bleibt aber im Betrieb beschäftigte und seit nicht verliehen.

Vielleicht findet der BR aber Zustimmungsverweigerungsgründe, um die Versetzung auf diese Position zunächst zu verhindern (wird der AG das Arbeitsgericht anrufen?)

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letzeburg

15.01.2015 um 09:34 Uhr

Danke Gironimo, Warum sollte der AG nicht auch Führungspositionen mit Leih-AN besetzen können? Meine Frage ist, ob es Gründe gibt nach denen er es nicht darf, oder besser wo es zu Problemen im betrieblichen Alltag kommen kann?

Ihr bleibt aber im Betrieb beschäftigte und seit nicht verliehen. Sicher? Wir merken, dass eine "Firma in der Firma" entsteht, da der Mutterkonzern direkt auf den LAN durchgreift und der die Anweisungen an der Geschäftsführung vorbei durchsetzt. Wenn Stammpersonal dann diesem AN unterstellt werden, werden sie dann nicht defacto verliehen, so wie es gelebt wird? Egal auf welchem Firmengelände.

Vielleicht findet der BR aber Zustimmungsverweigerungsgründe, um die Versetzung auf diese Position zunächst zu verhindern (wird der AG das Arbeitsgericht anrufen?) Wir wollen den Kollegen, denn er bringt den Laden voran, aber keine Nachteile für die Stammbelegschaft.

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Pjöööng

15.01.2015 um 10:44 Uhr

Ich sehe da kein Problem, wenn AN im Rahmen einer Konzernleihe Führungsaufgaben in einem anderen Konzernunternehmen übernehmen. Nach welchen Vorgaben/Anweisungen diese Führungskraft ihre Tätigkeit ausübt ist eher eine Frage die zwischen dieser FK und ihrem Entleiher geklärt werden muss.

Rechtliche Probleme könnten wohl allenfalls dann auftreten wenn die geführten AN nicht mehr für den Geschäftszweck des Entleihers tätig wären, sondern für den des Verleihers. Also nehmen wir an, im Motorenwerk Untert.heim der D.-B. AG wird per Konzernleihe eine FK der D.-Aerospce eingestellt und die von ihr betreuten Arbeitnehmer würden nun statt Automotoren Raketentriebwerke basteln.

P
paula

15.01.2015 um 13:57 Uhr

aber Nubbel liegen denn diese Voraussetzungen hier vor?

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