Erstellt am 18.05.2021 um 23:25 Uhr von Pickel
Deine Fragen lassen auf recht wenig Verständnis für die Rechtslage schließen.
Dein Unternehmen ist dein Vertragspartner als Ganzes, da macht nicht „die neue Stelle“ einen Rückzieher. Und ja, grundsätzlich gibt es kein gesetzliches Recht auf einen Wechsel. Wenn dein AG dich an einer Stelle für (aktuell) nicht entbehrlich hält, wird er dich nicht versetzen müssen. Das ist aber kein Festhalten - kündigen wirst du wohl dürfen.
Erstellt am 19.05.2021 um 07:20 Uhr von Krambambuli
Du kannst beim BR eine Beschwerde einreichen. Der wird dir hoffentlich zu deinem Recht verhelfen. Leibeigene wurden vor ca. 200 Jahren abgeschafft.
Erstellt am 19.05.2021 um 08:25 Uhr von moreno
Ich würde in diesem Fall auch den Beschwerdeweg nehmen! Rede mit Eurem Betriebsrat.
Erstellt am 19.05.2021 um 08:46 Uhr von rtjum
Hast Du denn mal mit deiner Vorgesetzten gesprochen und ihr alles erklärt und auch mal ihre Meinung dazu gehört?
Erstellt am 19.05.2021 um 10:09 Uhr von celestro
Rechtlich hat die Vorgesetzte keine Befugnis, Dich festzuhalten. Sollte der AG die Versetzung aber wegen dieser Haltung doch nicht durchführen, sehe ich wenig Möglichkeiten, daran etwas zu ändern. Es sei denn, Du machst deutlich das Du Dir dann einen anderen AG suchen wirst und der AG will Dich unbedingt behalten (egal wo).