Erstellt am 06.12.2009 um 14:12 Uhr von erwin
@Hullimen
In welchem Umfang und Art hat den der Arzt, denn der ist hier erst einmal gefordert, Wiedereingliederungsmaßnahmen verordnet/ angeregt??
In der Zeit der Wiedereingliederung ist der AN weiter AU, also krank geschrieben. Daher ist eine 5 Tage auf Schulung schon fraglich, da sie nicht damit zu tun hat. Hat dr Arzt bestimmt so nicht angeregrt.
Hattes Du den BR von der Maßnahme ausgeschlossen? Wenn nein, wo war den denn hier?? Was hat er unternommen? Was war / ost mit dem BEM-Team??