Meine Wiedereingliederung vom 19.10.09 bis 30.11.09 wurde vom Arbeitgeber mir schriftlich bestätigt aber während der Wiedereingliederung war ich 5 Tage auf Schulung ansonsten war ich immer zu Hause und habe auf einen Einsatz gewartet ( Bin im Außendienst tätig) aber nichts geschah seitens meines Arbeitgebers. Meine Frage : Hat der Arbeitgeber während der Wiedereingliederung auch Pflichten was den Eingliederungsprozess betrifft