Erstellt am 24.02.2012 um 11:44 Uhr von Streikposten
heimschicken ja, aber er muss die gesamte Zeit bezahlen, da er in Annahmeverzug gem. § 615 BGB gelangt ist.
Auftrags/Arbeitsmengeproblem sind AG Risiko nicht AN. Daher muss man aber als AN aktiv ggf. seine Arbeit anbieten, also sagen AG hier bin ich und ich will arbeiten, der AG muss dann annehmen oder er gerät in Annahmeverzug gem § 615 BGB. Also als AN IMMER hingehen und sagen ich will.
Anders kann es sein, wenn es im Betrieb eine Gleitzeitregelung/BV gibt welche dem AG dann ggf. solches ermöglicht. Es wäre dann aber eine sehr negative und der BR hätte nicht optimal gehandelt. Denn sonst hätte er auch hier den § 615 BGB als Grund ausgeschlossen.
Erstellt am 24.02.2012 um 12:51 Uhr von Kölner
@Streikposten
Und Du glaubst, dass hier ein einzelnes ANlein bereit ist, die Konsequenzen für eine Anwendung des § 615 BGB zu ziehen?
@zwillingw
Solltest Du KEIN Betriebsratsmitglied sein, dann wird die Durchsetzbarkeit der Ideen von Streikposten sicherlich sehr schwierig...