Altersteilzeit
Wir haben eine Betriebsvereinbarung Altersteilzeit abgeschlossen. Beim Eintritt in die ATZ (Blockmodell) erhält der Mitarbeiter eine Zulage für Mehrarbeit, Erschwernisse usw. durchschnittlich der letzten 24 Monate. Während der ATZ darf der Mitarbeiter keine Mehrarbeit verfahren. Der Arbeitgeber kommt jetzt auf uns zu und möchte das jeder Mitarbeiter in der aktiven ATZ-Phase die Stunden der Mehrarbeit die er als Zulage erhält ableistet. Z.B. Mitarbeiter hat in den letzten 24 Monate 20 Mehrarbeitsstunden gemacht, die in die Pauschale geflossen sind, jetzt in der ATZ soll er pro Jahr 10 Stunden neben seiner tariflichen Arbeitszeit von 39 Stunden ableisten, da die Stunden in der Zulage erhalten sind. Ist das rechtens?
Community-Antworten (1)
03.12.2009 um 09:25 Uhr
@Billy
mal ne Frage:warum wollt ihr noch ne BV atz abschliessen? Staatliche förderung gibt es nur noch dieses jahr,dann ist schluss
Verwandte Themen
Insolvenzsicherung bei Altersteilzeit - welchem Zweck dient sie?
Von unserem Personalleiter erhielten wir die Aussage dass eine Insoventsicherung bei Altersteilzeit nicht dafür gedacht sei im Falle einer Insolvent der Firma die Altersteilzeit bis zum Vertragsende z
Altersteilzeit!
hallo, habe mal eine frage zu thema altersteilzeit. ich bin 1 vorsitzender einer MAV in einer diakoischen einrichtung. nun habe wir bei uns einen mitarbeiter der gerne in altersteilzeit gehen möchte
Schwerbehinderte und Altersteilzeit
Hi @all, habe zu dem Thema folgendes Urteil gefunden: BAG Erfurt Az: 9 AZR 122/03 Schwerbehinderte können Altersteilzeit-Lösungen nur bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen.
Altersteilzeit, Schwerbehinderter - schon eher als nach 5jähriger Betriebszugehörigkeit in Altersteilzeit?
Arbeitnehmer, 57 Jahre, Schwerstbehindertenausweis 50%, Eingliederungsgeld von der Agentur für Arbeit 50+,seit 3 Jahren im Betrieb. Dem BR ist bekannt , dass der AN 5 Jahre im Betrieb arbeiten muss
Altersteilzeit - kann der AN auf Altersteilzeit bestehen?
Ist Altersteilzeit eine freiwillige Sache eines Unternehmens dem mitarbeiter gegenüber. Wenn der AG dies nicht möchte, kann der AN aufs Altersteilzeit bestehen. Kann der MA bei nichtgewährung dies s