Altersteilzeit!
hallo, habe mal eine frage zu thema altersteilzeit. ich bin 1 vorsitzender einer MAV in einer diakoischen einrichtung. nun habe wir bei uns einen mitarbeiter der gerne in altersteilzeit gehen möchte. vor kurzem war der MA bei unserem personaldezernenten und hat dort nachgefragt ob er in altersteilzeit gehen kann. er bekam nur eine schnippische antwort "ne machen wir nicht" mit der begründung das altersteilzeit eine kann bestimmung ist. daraufhin kam der MA zu uns und möchte das wir die sache nun klären für ihn. wir als MAV haben in erfahrung gebracht das bis vor kurzem 5 mitarbeiter in alterteilzeit gegangen sind und sich teilweise noch in altersteilzeit befinden (Blockmodell).
was können wir nun als MAV machen? gibt es sowas wie gleiches recht für alle?
Community-Antworten (11)
02.08.2006 um 15:39 Uhr
Hallom Oliver,
ich denke in diesem Falle nicht. Schlussendlich ist es die Entscheidung des AG, ob er die Altersteilzeit bei Kollegen A akzeptiert und beim Kollegen B ablehnt. Dies ist für den AG genau wie den AN ein Rechenexempel. Das mit der "Kann - Bestimmung" ist schon so.
02.08.2006 um 15:45 Uhr
ja das mag ja schon sein... der vor kurzem erschienene wirschaftsbericht zeigt aber das das unternehmen sogar plus erwirtschaftet hat. stellt das denn nich eine ungleich behandlung von mitarbeitern dar? der eine ja der andere nein das kann doch nicht sein!!
02.08.2006 um 16:09 Uhr
Hallo Oliver! Doch das kann sein. Es gibt keine Ungleichbehandlung. Die MA haben keinen Anspruch darauf und der AG kann, wie schon Nemet schrieb, MA A die Altersteilzeit gewähren und MA B nicht.
02.08.2006 um 16:31 Uhr
Ausserdem ticken die Uhren bei der Diakonie sowieso anders...
02.08.2006 um 16:56 Uhr
Hallo Oliver,
Mein "Gerchtigkeitsgefühl"sagte mir auch was anderes, aber es ist tatsächlich so, wie die anderen Kollegen bereits gepostet haben. Der AG kann es sich aussuchen, der Gleichbehandlungsgrundsatz bleibt bei der "individualrechtlichen Handlung"des AG außer acht. Urteil dazu vom AG Frankfurt/M.- 7 Ca. 4815/00. Tenor= auch wenn zwei schon durften, darf der dritte nicht, wenn der AG nicht will. Edelweis
02.08.2006 um 16:59 Uhr
häufig wird ATZ aber auch durch einen TV geregt und daraus kann sich dann ein rechtsanspruch ergeben. ansonsten ist es so wie edelweiss es darstellt.
02.08.2006 um 17:37 Uhr
Bei der ATZ kommt das Problem noch dazu, dass der AG die Zeiten, (z.B.Blockzeiten) selbst bestimmen kann.
Ein MA hat für sich ausgerechnet, dass er bis zu seiner Rente 4 Jahre ATZ machen könnte. 2 Jahre arbeiten, 2 Jahre bei gleichem Lohn zu Hause. Der Arbeitgeber aber nur im gesamten 2 Jahren zustimmen würde. Eine BV wäre schon angebracht, da auch die Bezahlung für diese Zeit ausgehandelt werden könnte.
02.08.2006 um 23:22 Uhr
@Mona-Lisa Nicht zu vergessen: Die Insolvenzsicherung!
02.08.2006 um 23:49 Uhr
@Kölner, ist die nicht Bedingung für den Arbeitgeber?
02.08.2006 um 23:57 Uhr
@Mona-Lisa Pferde und Apotheke. Aber sie kotzen da wenigstens nicht (mehr). Übrigens: Über die Art der Sicherung sagt das Gesetz nix aus; Stichwort § 8a Abs. 4. ATZG.
03.08.2006 um 00:16 Uhr
@Kölner, die Schlundverstopfung verfolgt Dich wohl noch im Schlaf..... ;-)
hab den Absatz grad durchgelesen. Es ist von einer "geeigneten Insolvenssicherung" die Rede, und lässt demnach auch andere Möglichkeiten offen. Aber absichern muss er.
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