Erstellt am 08.11.2018 um 17:02 Uhr von Christax
Ich denke Vertrag ist Vertrag sonst braucht man diese ja nicht mehr. Aber ich würde mit dem AG reden vielleicht lässt sich da was mit guten Worten erreichen.
Erstellt am 09.11.2018 um 06:42 Uhr von Erbsenzähler
Der AG kann wie schon beschrieben darauf bestehen. Der AG kann aber, wenn er möchte, mit dir die Vertragsänderung rückgängig machen.
Ein einseitiges, zeitlich befristetes Rücktrittsrecht vom Vertrag gibt es nur bei Haustürgeschäften. Nicht in der Arbeitswelt.