Erstellt am 18.05.2010 um 16:05 Uhr von rkoch
Die gesetzliche Variante ist nicht ausgelaufen. Die Rechtsgrundlage für Altersteilzeit ist immer noch das ATZG! Um das zu bestätigen wurde extra der §1 (3) ATZG eingefügt.
Das einzige was ausgelaufen ist, ist die finanzielle Förderung der ATZ durch die Übernahme der Aufstockungsbeträge durch die AfA (§4 ATZG), nur diese war bis Dezember 2009 befristet!
Insofern müssen was die zeitliche Lage betrifft weder bestehende ATZ-BV geändert werden, noch nach neuen Regeln gesucht werden. Allerdings wird kein AG freiwillig entsprechende Aufzahlungen nach §3 ATZG leisten. Wenn er denn Aufzahlungen leistet, dann wären diese allerdings immer noch nach §1 (3) nach wie vor Steuerfrei (aber Progressionsschädlich). ATZ als reiner Teilzeitvertrag ohne Aufzahlungen im Blockmodell hingegen stellt sicher kein Problem dar, allerdings ist diese Variante i.d.R. so unattraktiv das das kein AN freiwillig macht. Und dieses Problem werdet ihr IMHO auch nicht lösen können.
Lösungen bieten u.U. TV, z.B. der TV FlexÜ der IGM, wonach AG und AN (durch Lohnverzicht aller AN) paritätitisch die Aufzahlungen finanzieren.
Erstellt am 19.05.2010 um 07:13 Uhr von Forentroll
In der Chemie gibt es die Langzeitkonten die auch zusätzlich über den Demografiefond aus dem TV Demografie und Lebensarbeitszeit gefüttert werden können.