W.A.F. LogoSeminare

Überstunden in Altersteilzeit

K
knuddelkopp
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, dürfen in der Altersteilzeit Überstunden/Mehrarbeit gemacht werden? Danke

4.59301

Community-Antworten (1)

W
wahlvst

16.02.2011 um 11:52 Uhr

Wenn man den begriff google bekommt man z.B. diesen Hinweis: Mehrarbeit und Überstunden Mehrarbeit und Überstunden dürfen den Umfang der Geringfügigkeitsgrenze des § 8 SGB IV nicht übersteigen. Wegen der entstehenden erheblichen Nachteile bei Überschreiten der zulässigen Grenzen ist für den Bereich der Humboldt-Universität zu Berlin entschieden worden, dass während der Altersteilzeit grundsätzlich keine Überstunden oder Mehrarbeit geleistet werden.

Zeitgut- und Lastschriften im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit sind davon unberührt. Das Gleitzeitkonto muss bis zum Ende der Altersteilzeit/der Arbeitsphase ausgeglichen sein. http://www.personalabteilung.hu-berlin.de/themen-a-z/referat-iii-b/altersteilzeit-fur-angestellte-und-arbeiter

oder auch

http://www.steuertipps.de/?softlinkID=10390

Ihre Antwort