Erstellt am 16.02.2011 um 10:52 Uhr von wahlvst
Wenn man den begriff google bekommt man z.B. diesen Hinweis:
Mehrarbeit und Überstunden
Mehrarbeit und Überstunden dürfen den Umfang der Geringfügigkeitsgrenze des § 8 SGB IV nicht übersteigen. Wegen der entstehenden erheblichen Nachteile bei Überschreiten der zulässigen Grenzen ist für den Bereich der Humboldt-Universität zu Berlin entschieden worden, dass während der Altersteilzeit grundsätzlich keine Überstunden oder Mehrarbeit geleistet werden.
Zeitgut- und Lastschriften im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit sind davon unberührt. Das Gleitzeitkonto muss bis zum Ende der Altersteilzeit/der Arbeitsphase ausgeglichen sein.
http://www.personalabteilung.hu-berlin.de/themen-a-z/referat-iii-b/altersteilzeit-fur-angestellte-und-arbeiter
oder auch
http://www.steuertipps.de/?softlinkID=10390