@albdonar
*NIEMAND*
falsch
*Dann wäre ich aus dem BR ausgetreten*
warum? BRM müssen ab und an leider durchaus unangenehme Entscheidungen treffen, oder welche wo ein paar Leute halt sauer sind...
*Er allein hätte das nicht geschafft, zusammen schon.*
Zusammen mit den BRM? Tse tse tse.
*Warum, nachdem die BRV und SF von einer GL-besprechung kamen und wir tags darauf
Sitzung hatten, wurde meine Freistellung mit den Worten ich bin dem Betrieb zu teuer, es wäre keine Arbeit für mich da,und was wolle ich als Freigestellter arbeiten.*
So, nun bläh ich den Fred richtig auf... Hier mal ein Infoblatt (stöhn). Das solltest du, deine Mitstreiter und vor allem der BRV mal lesen. Die Vorgesetzten und der AG selbstverständlich auch. Aber bevor ich das hier rein kopiere, warum sprechen die denn alleine mit der GL? Unglaublich was bei euch ab geht... Und dumm, dass das alle mitmachen :-( Hier nun das Info Blatt. Esa kommt von der IGM!
"Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern
Sie haben in Ihrer Gruppe, Abteilung, Schicht usw. ein Mitglied des Betriebsrats. Herzlichen Glückwunsch, dass Sie Mitarbeiter/innen haben, die so viel Vertrauen in der Belegschaft Ihres Betriebs genießen, dass sie in den Betriebsrat gewählt wurden. Mit diesem Informationsblatt wollen wir für Sie zu einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und „Ihrem“ Betriebsrat beitragen.
Der Auftrag des Betriebsverfassungsgesetzes lautet:
Arbeitgeber (und Sie als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers somit auch) und Betriebsrat arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen für das Wohl der Arbeitnehmer/innen und des Betriebs.
Um eventuell bestehende Missverständnisse über die Position des Betriebsrates von vorneherein auszuschließen hat das Bundesarbeitsgericht hierzu ein Urteil gefällt, in welchem es um die grundsätzlich unterschiedlichen Interessen (Interessengegensatz) von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite geht. Hier ein paar Auszüge aus diesem Urteil: „...Ohne diesen Interessengegensatz wären gesetzliche Regelungen über die Mitwirkung von Arbeitnehmerseite an Entscheidungen des Arbeitgebers gegenstandslos. Auch das Betriebsverfassungsgesetz setzt diesen Interessengegensatz voraus...Im Betrieb hat der Betriebsrat die Interessen der von ihm repräsentierten Belegschaft wahrzunehmen...Anstelle möglicher Konfrontation tritt zwar die Pflicht zur beiderseitigen Kooperation, dennoch bleibt der Betriebsrat Vertreter der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Er ist zu vertrauensvoller Zusammenarbeit, nicht aber dazu verpflichtet, die Interessen der Belegschaft zurückzustellen. Damit obliegt dem Betriebsrat eine „arbeitnehmerorientierte Tendenz“ der Interessenvertretung...“
Sie als Vorgesetzte/r eines BR-Mitglieds sind verpflichtet, „Ihrem“ Betriebsratsmitglied die ungestörte Ausübung seines Betriebsratsamtes zu ermöglichen. Wir haben deshalb im folgenden für Sie die Rechte und Pflichten zusammengestellt, die ein BR-Mitglied gegenüber dem Arbeitgeber und Ihnen als persönlichem Vorgesetzten hat.
1.) Was geht vor: Betriebsratsarbeit oder berufliche Tätigkeit? Das Bundesarbeitsgericht regelt diese Frage ganz klar: Erst kommt die Arbeit für und im Betriebsrat und anschließend der Job. Jeder Betriebsrat hat deshalb einen Anspruch, von seinen beruflichen Verpflichtungen so entlastet/freigestellt zu werden, dass er/sie die Betriebsratsarbeit ordnungsgemäß erledigen kann. Für diese Entlastung müssen Sie sorgen!
2.) Wer entscheidet über den Umfang der Arbeit für den Betriebsrat? Eindeutige gesetzliche Regelung: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Eine „Genehmigung“ der Betriebsratsarbeit durch den Vorgesetzten, aber auch durch den Betriebsratsvorsitzenden, ist nicht vorgesehen. Würden Sie ein Betriebsratsmitglied (aber auch Jugend- und Auszubildendenvertreter oder Wahlvorstandsmitglied) an der Erfüllung seiner Aufgaben hindern, wäre dies sogar strafbar (Behinderung der betriebsverfassungsrechtlichen Organe wird im Höchstfalle mit Gefängnis bestraft).
3.) Wer entscheidet, wann ein Betriebsratsmitglied seine Aufgaben erledigt? Auch hier die eindeutige Antwort: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Allerdings: Das Betriebsratsmitglied ist angehalten, auf betriebliche Termine Rücksicht zu nehmen. Im Einzelfall ist die Dringlichkeit der Betriebsratsarbeit entscheidend.
4.) Kann das Betriebsratsmitglied den Arbeitsplatz ohne weiteres verlassen? Im Prinzip ja. Es muss sich allerdings so ab- und wieder zurückmelden, wie man das in Ihrem Betrieb allgemein tut, wenn ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verlässt. Wenn es Schwierigkeiten gibt, vereinbaren Sie mit dem Betriebsratsmitglied, wie Ab- und Rückmeldung stattfinden sollen.
5.) Was gehört alles zur Betriebsratsarbeit? Der häufigste Irrtum ist, dass Betriebsratsarbeit nur die Teilnahme an den Betriebsratssitzungen bedeutet. Zur Betriebsratsarbeit gehören aber z.B. auch
Teilnahme an Gesprächen mit dem Arbeitgeber, Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Aufsuchen von Arbeitnehmern an ihrem Arbeitsplatz, Teilnahme an Gesprächen mit Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften, Betriebsärzten oder sonstigen Institutionen, Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen des Betriebs, Teilnahme an Sitzungen von Arbeitsgruppen und Ausschüssen des Betriebsrats, Sprechstunden, Personalgespräche, Vorbereitung von Betriebsratssitzungen, Arbeit im Betriebsratsbüro, Lektüre von Gesetzen, Verordnungen und Fachzeitschriften, Beschaffung von Informationen für die Betriebsratsarbeit, z.B. im Internet, Besuch von Betriebsratsfortbildungen und Seminaren usw.
Sie sehen: Die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig. Wir empfehlen Ihnen: Sehen Sie in „Ihrem Betriebsratsmitglied“ Ihren Partner, der wie Sie größtes Interesse am Wohl der Arbeitnehmer und Ihres - gemeinsamen - Betriebs hat."
*Ich durfte das
Grundlagenseminar BR2 besuchen nach 3 Jahren. *
Oh wie großzügig, allerdings wäre vielleicht echt BR1 erst noch angebrachter gewesen...
*In den Sitzungen macht keiner den Mund, wird geheim abgestimmt, spricht alles für mich, wenn per Handzeichen alles gegen mich. *
Wenn dem so ist, dann geht es den Kollegen ja wohl auch auf den Zwirn - mache Politik und überzeuge sie zu dir zu stehen...
*Also müßte ich an das Protokoll rankommen. Ich bekomme nicht einmal einen Schlüssel zum BR-Büro.*
Das steht dir aber zu!!! Kämpfe dafür!!!
*Du schreibst Wissen ist Macht, das weiß ich, nur wenn Du trotz deinem Wissen nicht vorankommst, du irgendwann am Ende bist, du nichts rechtliches in der Hand hast, um dagegen vorzugehen,*
Dann scheint dein Wissen UND deine Fantasie nicht alzu groß sein (was keine Beleidigung sein soll - wirklich nicht).
*Was meinst, warum ich hier bei euch Hilfe suche und ich sie ja auch bekomme. Danke E.*
Das ist meiner Meinung nach auch ein guter Anfang. Allerdings mußt du auch zuhören und dich belehren lassen. Hier hast du wirklich die Möglichkeit andere BR´s kennen zu lernen, und auch Hilfe von ihnen zu bekommen.
So, und dieser Fred wird mir echt zu lang - bekomme echt noch nen Scrollfinger und als Berufskrankheit ist es noch nciht eingetragen. Leider bekommt man auch wohl keinen Schadensersatz von der WAF :-(((
Wenn du weitere Fragen haben solltest, stelle sie, aber laß die Diskussion nicht sooooo lang werden wie hier, das schreckt doch ziemlich ab es zu verfolgen ;-)))
Alles gute...
DJ