Wie kann der Schriftführer Verhandlungen mit der GL führen?
Unsere Br-Vorsitzende hat 3 Wochen Urlaub. Ihrem Stellvertreter sagte sie nichts davon. Der Schriftführer übernahm ihren Part in Abwesenheit. Meine Frage wäre nun, ist das in Ordnung oder wäre dazu ein Beschluss nötig. Für was gibt es dann den Stelli?
Community-Antworten (71)
23.11.2009 um 17:50 Uhr
albdonar Der Stellvertreter und niemand anderes hat den BRV zu vertreten, dazu bedarf es keines Beschlusses und auch nicht eines Beschlusses, dass ihn jemand anderes vertritt. Man kann höchstens in einer Geschäftsordnung regeln (dann natürlich mit Beschluss), wer vertritt, wenn BRV und Stelli gleichzeitig abwesend sind.
DKK sagt: Die zeitweilige Verhinderung des Vorsitzenden führt zu einer Aufspaltung seiner Vertretung: In seiner Eigenschaft als Vorsitzender des BR tritt sein Stellvertreter an seine Stelle; im Übrigen rückt das nach § 25 Abs. 2 in Betracht kommende Ersatzmitglied in den BR nach, ohne jedoch den Vorsitz zu übernehmen (Fitting, Rn. 40). Für die Beurteilung, wann der Vorsitzende verhindert ist, gelten die für die zeitweilige Verhinderung eines BR-Mitglieds nach § 25 Abs. 1 Satz 2 maßgebenden Grundsätze entsprechend (vgl. Fitting, Rn. 39; GK-Raab, Rn. 64; HSWG, Rn. 55; vgl. auch § 25 Rn. 15 ff.). Verhinderungen sind insbesondere Urlaub und Krankheit.
23.11.2009 um 18:05 Uhr
@nicoline, leider ist es bei uns aber so, wenn die BR-Vorsitzende krank ist oder Urlaub hat, der Schriftführer an ihrer Stelle tritt. Noch nie hat ein Stellvertreter diese Aufgaben wahrgenommen. Der Schriftführer verhandelt mit der GL, der Schriftführer bestimmt, wo es lang geht. Ist jemand anderer Meinung wird er niedergemacht und als blöd und des Lesen und Schreibens unkundig gemacht. Leider hält die BR-Vors. dies auch noch für sinnvoll und deckt ihm jedes Mal den Rücken. Er berief ein Sitzung ein und wollte den Lohn für BR-Mitglieder verändern, aber sich u. die Vorsitzende ausgenommen. Ich stimmte als einzige dagegen(16:1). Auf Nachfrage bei Verdi ergab sich, daß de SF gar keine Lohnverhandlungen führen dürfe. Nach Beendigung des Urlaubes Der BRV erzählte ich ihr im Vertrauen davon. Nun stellt sie und der SF mich als Böse im Protokoll dar. Ich müsse einen Antrag stellen, daß der Beschluss wieder rückgängig gemacht wird. Seitdem gibt es nur noch Reibereien mit dem SF u. der BRV. Wie kann ich mich gagegen wehren?
23.11.2009 um 18:18 Uhr
albdonar, Noch nie hat ein Stellvertreter diese Aufgaben wahrgenommen. Aber es ist jemand zum Stellvertreter gewählt worden?
Ist jemand anderer Meinung wird er niedergemacht und als blöd und des Lesen und Schreibens unkundig gemacht. Wie viele jemand sind das und wie groß ist das Gremium?
23.11.2009 um 18:25 Uhr
@nicoline, ein Stellvertreter wurde ordentlich in einer Sitzung gewählt. Der Betriebsrat besteht aus 17 Mitglieder. Der wirtschaftsausschuss besteht aus 7 Mitgliedern.
23.11.2009 um 18:50 Uhr
leider ist es bei uns aber so, wenn die BR-Vorsitzende krank ist oder Urlaub hat, der Schriftführer an ihrer Stelle tritt. Wenn der auch zu den Sitzungen einläd sehe ich etwas schwarz für die dann getroffenen Beschlüsse...
23.11.2009 um 19:06 Uhr
DonJohnson, es ist aber ein Stellvertreter gewählt. Wie kann dann der Schriftführer an die Stelle treten? Kannst Du auch einmal ernsthafte Antworten geben? Wenn ich Bescheid wüsste, bräuchte ich auch nicht zu fragen.
23.11.2009 um 19:10 Uhr
albdonar, bei 17 Mitgliedern macht keiner den Mund auf ??????? Ich brech zusammen! Na dann, hier mal etwas Stoff zum Überlegen und evtl. Handeln:
DKK: Die Abberufung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters kann mit der gem.
§ 33 erforderlichen Stimmenmehrheit
§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats (1) 1Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.2Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
ohne besondere Begründung jederzeit erfolgen (BAG 26. 1. 92, AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung; Richardi-Thüsing, Rn. 28; ErfK-Eisemann, Rn. 3; Fitting, Rn. 20; GK-Raab, Rn. 26; HSWG, Rn. 33). Nach der Abberufung hat unverzüglich eine Neuwahl zu erfolgen. Betroffene sind beim Beschluss über die Abberufung stimmberechtigt. Hierfür gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Konstituierung des BR (vgl. Rn. 7 ff.)(GK-Raab, a. a. O.; Richardi-Thüsing, Rn. 30). Scheidet der Vorsitzende aus der Funktion aus, übernimmt der Stellvertreter dessen Position bis zur Neuwahl.
Die Tagesordnung legt der Vorsitzende nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der anstehenden Beratungsgegenstände und der aktuellen Geschäftslage fest (Fitting, Rn. 47; Textmuster bei DKKF-Wedde, § 29, Rn. 24 f.).
Weigert sich die BRV den TOP Abwahl des BRV auf die Tagesordnung zu setzen kann folgendes eingeleitet werden:
DKK: Der Vorsitzende des BR, im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende (sind beide verhindert, das mit der Führung der Geschäfte beauftragte BR-Mitglied [vgl. ArbG Esslingen 21. 5. 64, AuR 64, 249]), muss eine BR-Sitzung einberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder des BR oder der AG dies beantragen (Textmuster bei DKKF-Wedde, § 29, Rn. 29). Außerdem ist der BR-Vorsitzende verpflichtet, den Gegenstand, dessen Beratung beantragt wird, auf die Tagesordnung zu setzen.
Jetzt kommt es darauf an, ob Du 5 "jemands" findest, die das beantragen und am besten 9 "jemands" findest, die auch wirklich die Abwahl wollen. Anders geht' s nicht!
Hatte ich eigentlich schon mal erwähnt wie zum K...., ääääähhhhh, wollte sagen unkomfortabel und benutzerunfreundlich ich es finde, dass man hier den Text nicht editieren kann????? ;-((((((
23.11.2009 um 19:23 Uhr
nicoline, wenn Du das letzte Abstimmungsergebnis anschaust, dann wirst Du sehen, ich stehe allein auf weiter Flur. Nach Rücksprache mit der zuständigen Verdivertretung, die auch die Problematik kennt, meinte diese ich soll mich zurückziehen. Aber das geht mir gegen den Strich. Aber irgendwann ist der Akku leer. Erst heute hat mich die BRV wieder mit Vorwürfen konfrontiert, ich würde eine alleinige Listenwahl machen, was gar nicht der Wahrheit entspricht. Da meine Verdivertr. krank ist, rief ich in Regensburg an, worauf mir der zuständige Herr F. ein Gespräch mit der Frauenbeauftragten morgen empfahl. Nun warte ich auf morgen, ob mir die Frauenbeauftragte weiterhelfen kann. Da ich auch in den Wahlvorstand gewählt wurde, kann ich doch nicht so einfach die Fli nte ins Korn werfen. Doch wie gesagt, irgendwann ist jeder Akku leer. Danke für Deine Hilfe.
23.11.2009 um 19:38 Uhr
albdonar, Nach Rücksprache mit der zuständigen Verdivertretung, die auch die Problematik kennt, meinte diese ich soll mich zurückziehen. Tja, es gibt Leute, die immer den Weg des geringsten Widerstandes wählen, ist ja auch bequem!
Erst heute hat mich die BRV wieder mit Vorwürfen konfrontiert, ich würde eine alleinige Listenwahl machen, was gar nicht der Wahrheit entspricht. Selbst wenn es so wäre, hat sie Dir das nicht vorzuwerfen, denn wie schrieb Kölner so schön in einem anderen thread: Die Listenwahl ist GG geschützt!!!!!! Aber vielleicht solltest Du das wirklich überlegen, wäre eine Möglichkeit, etwas zu ändern!!!!
Nun warte ich auf morgen, ob mir die Frauenbeauftragte weiterhelfen kann Na, ich will jetzt mal lieber nicht unken.
Danke für Deine Hilfe. Gerne;-))) auch wenn es ja nicht wirklich viel Hilfe war!
23.11.2009 um 19:56 Uhr
@albdonar Hab ich doch. Wenn der Schriftführer zu den Sitzungen einläd, obwohl der Stelli ja anwesend ist, und das dessen Aufgabe wäre, halte ich die Beschlüsse die dann gefaßt werden für rechtsunwirksam...
23.11.2009 um 20:35 Uhr
albdonar, was ich überhaupt nicht verstehe: Wieso wählt Ihr denn den Schriftführer nicht als Stelli wenn es anscheinend alle so wollen????
24.11.2009 um 00:56 Uhr
Was mich wundert, warum werde ich in meiner ersten Mitteilung nciht verstanden?
24.11.2009 um 01:03 Uhr
@albdonar *DonJohnson, es ist aber ein Stellvertreter gewählt. Wie kann dann der Schriftführer an die Stelle treten? Kannst Du auch einmal ernsthafte Antworten geben? Wenn ich Bescheid wüsste, bräuchte ich auch nicht zu fragen. Antwort 6 Erstellt am 23.11.2009 - 18:06 von albdonar 136331 *
Ich schrieb zuvor: "leider ist es bei uns aber so, wenn die BR-Vorsitzende krank ist oder Urlaub hat, der Schriftführer an ihrer Stelle tritt. Wenn der auch zu den Sitzungen einläd sehe ich etwas schwarz für die dann getroffenen Beschlüsse... Antwort 5 Erstellt am 23.11.2009 - 17:50 von DonJohnson Nachricht an Verfasser (DonJohnson) 136330 " Nach nochmaligem durchlesen dieses Freds bin ich noch immer der Meinung, dass ich ernsthaft geantwortet habe. Wie kommst du bitte schön zu der Meinung, dass dmeine Antwort ein Spaß war? Und was mich jetzt wirklich beschäftigt, denkst du dass ich immer nur Spaß antworten gebe? Wenn ja, wie kommst du darauf?
Gruß DJ
24.11.2009 um 06:39 Uhr
lotte, leider ist es nicht so, daß alle den Schriftführer als Stelli haben wollen, ist leider nur so, daß sie alle Angst vor ihm haben u. kuschen.
24.11.2009 um 06:43 Uhr
DonJohnson leider ist es bei uns aber so, wenn die BR-Vorsitzende krank ist oder Urlaub hat, der Schriftführer an ihrer Stelle tritt. Ich glaube ich habe zu verstehen gegeben, daß ein gewählter Stellvertreter da ist.
24.11.2009 um 09:51 Uhr
@abdonar Ihr wählt also einen BRV vor dem alle kuschen, ihr wählt einen Stellvertreter den die Mehrzahl will aber alle kuschen wieder vor dem Schriftführer den sie nicht als Stellvertreter wollten?
Was habt ihr für Tränen im BR? Und warum stellt sich sich der Stellvertreter nicht endlich auf die Hinterfüße und wird mal richtig laut in einer Sitzung? Am besten als Unterstützung einen Vertreter von verdi dazu, der das ganze gleich mit den entsprechenen Gesetzen fundiert untermauern kann.
Grüße Kleine Hexe
25.11.2009 um 17:27 Uhr
nicoline*Tja, es gibt Leute, die immer den Weg des geringsten Widerstandes wählen, ist ja auch bequem!Nun warte ich auf morgen, ob mir die Frauenbeauftragte weiterhelfen kann Na, ich will jetzt mal lieber nicht unken. Leider hast Du recht gehabt, mit Deinen Worten. Bis heute hat sich niemand mehr bei mir gemeldet. Was mach ich nun? An wen kann ich mich jetzt denn noch wenden, zumal mich der SF und die BRV auch noch aus dem Wahlvorstand werfen möchten. Danke für euere Antworten.
25.11.2009 um 17:33 Uhr
@albdonar Sag mal, ich raffe nciht was du eigentlich möchtest. Worum geht es dir und in diesem Fred? Was genau möchtest du wissen?
25.11.2009 um 17:53 Uhr
DonJohnson, da der SF und die BRV keine andere Meinung gelten lassen und der SF bestimmt wo es langgeht sie treten beide autoritär den BRM gegenüber. Wenn ich einem BRM helfen will, unetersagen beide mir das. Ich sollte die Leute an das BR-Büro verweisen, sie beide haben die Kompetenz dazu, ich nicht. Ich will doch nur wissen, wie ich mich gegen die beiden wehren kann oder rechtlich vorgehen kann. Und ich will doch nur wissen, ob sie mich aus dem Wahlvorstand werfen können.
25.11.2009 um 18:05 Uhr
@albdonar Ok, damit ich es richtig verstehe: BRV ist ein Fürst. Wenn der nciht da ist, übernimmt der Schriftführer das Ruder. Er leitet die Sitzungen, läd dazu ein usw. Der Stelli weiß nichts Verhandlungen etc und beläßt es auch dabei. Und das obwohl er eigentlich den Rückhalt des doch recht großen Gremium hat, habe ich das richtig verstanden?
Aus dem Wahlvorstand kann dich keiner werfen (na zumindest nciht die). Der WV ist ein eigenständiges Gremium und autak. Wie bist du eigentlich benannt worden wenn dich der BR da eigentlich nicht drin haben wollte???
25.11.2009 um 19:08 Uhr
DonJohnson, 2006 wurde erst ein BR gegründet. Es gab vorher keinen. Wir sind Zeitungzusteller u.ich wurde damals gewählt. Wir bestehen aus 17 Mitgliedern. Davon gibt es 4 Freigestellte. Nachdem einer davon zurück getreten ist, wurde ich als Freigestellte gewählt.Nur wurde die Freistellung auf unbestimmte Zeit verschoben, weil angeblich keine Arbeit für mich da ist. Was wolle ich denn arbeiten, ich könne keinen Computer, aber sie können lesen u. schreiben. Und natürlich jeden Monat fleissig Überstunden sammeln. Am Anfang unserer Amtszeit war ich diejenige die die Feiertagszahlung durchboxte , wir bekamen vorher Feiertage nicht bezahlt. Laut unserer BRV u. ihrem SF mußte ich hierfür mein Individualrecht in Anspruch nehmen, sie könnten mir nicht helfen. Auch in den Wirtschaftsausschuß wurde ich gewählt. In einer Sitzung mit der GL erfuhr ich dann die Bezahlung der beiden. Der Geschäftsführer meinte, nachdem wir der Fr. ... doch die Feiertagsregelung verdankten und dies enorm viel kosten würde für den Betrieb, sollte doch die beiden auf ihre Nachzahlung verzichten, ihr Zustellerlohn sei doch jetzt wegen ihrer BR- Tätigkeit um 200% gestiegen. Na, ab und zu erfährt man was. Seitdem nahmen die Anfeindungen der beiden kein Ende. Leider ist die BRV auch Wahlvorstandsvorsitzende und welch ein Wunder der SF ihr Stelli. Nachdem der SF eigenmächtig Lohnverhandlungen für BRM mit der GL machen wollte, wies ich daraufhin, daß dies lt. Betrvg. nicht möglich. Gleich nach der Sitzung hatte er dies der GL mitgeteilt, obwohl kein Beschluss vorlag. Auch posaunen sie beide meinen Lohn überall herum. Vielleicht kannst Du Dich noch erinnern, Weitergabe der Lohndaten. Um alles zu schreiben würde ich einen ganzen Tag brauchen. Gibt es eine Möglichkeit mit jemandem in Kontakt zu treten?
25.11.2009 um 19:20 Uhr
Klar, kann man in Kontakt treten. anonym über das Kästchen (wenn man das öffnet). Leider hast du meine Frage noch immer nicht beantwortet. Habe ich Recht mit der Interpretation deiner Lage, oder raffe ich es einfach nciht?
Übrigens, ich mache jetzt keine Werbung, ABER kennst du den Fred wegen Forum Treff? ;-)))
25.11.2009 um 19:36 Uhr
albdonaer, habt Ihr eigentlich auch einen Bären im BR? Und Du versuchst gerade, ihn uns aufzubinden?
25.11.2009 um 19:38 Uhr
@lotte nicht nur ei nen 16 Bären
25.11.2009 um 19:43 Uhr
DonJohnson, mit Deiner Interpretation hast Du recht. Welches Kästchen meinst Du? Übrigens, ich mache jetzt keine Werbung, ABER kennst du den Fred wegen Forum Treff? ;-))) Nein, kenne ich nicht. Auch weiß ich nicht, warum Lotte meint, ich würde euch einen Bären aufbinden. Sie kann gerne bei der Verdivertretung in Bayreuth nachfragen. Ich will doch nur wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe, dagegen vorzugehen.
25.11.2009 um 19:45 Uhr
Lotte manchmal hatte auch ich dieses Gefühl, dann kam aber mein Helfersymdrom raus. Eigentlich fand ich ja den einen Ausspruch schon ziemlich daneben - ach egal, will darauf nciht rum hacken ;-)))
25.11.2009 um 19:54 Uhr
DonJohnson Eigentlich fand ich ja den einen Ausspruch schon ziemlich daneben - ach egal, will darauf nciht rum hacken ;-))) Was meinst Du damit? Ich erzähle euch hier die Wahrheit und binde euch hier keine Bären auf. Neulich rief mich eine Zustellerin zuhause an um Hilfe von mir zu erhalten. Auf ihrer Bitte hin sollte ich ihren Namen nicht erwähnen. Ich erzählte der BRV von diesem Problem, worauf sie mir antwortete, ich müsse sie vorher erst um Erlaubnis fragen, ob ich der Zustellerin helfen dürfte.
25.11.2009 um 19:54 Uhr
@albdonar *DonJohnson, mit Deiner Interpretation hast Du recht. * Wenn dem so ist, verstehe ich folgende Äußerung von dir nciht: *Kannst Du auch einmal ernsthafte Antworten geben? *
In diesem Speziellen Fall (in deinem) war ich wohl derjenige, der die passenste (gibt es das Wort?) gegeben hat. Siehe "Wenn der auch zu den Sitzungen einläd sehe ich etwas schwarz für die dann getroffenen Beschlüsse..."
Das mit dem Kästchen ist einfach. "bei Rückfragen möchte ich...." anhaken, dann Email Addi eingeben und wech damit...
25.11.2009 um 19:58 Uhr
DonJohnson, sorry wenn Du es in die falsche Kehle bekommen hast, vielleicht habe ich Deine Antwort auch bloss nicht verstanden .Addi ?
25.11.2009 um 19:58 Uhr
@albdonar Ne, so jetzt nun nicht ;-))) Welchen bitte schön? Und warum fandst du ihn daneben?
25.11.2009 um 20:06 Uhr
leider ist es bei uns aber so, wenn die BR-Vorsitzende krank ist oder Urlaub hat, der Schriftführer an ihrer Stelle tritt. Ich fragte, darf der SF die Vetretung übernehmen, wenn ein gewählter Stelli da ist. Leider habe ich die Deine Antwort nur auf die erste Zeile bezogen, dabei hattest Du geantwortet, wenn der einlädt sehe ich schwarz für die Beschlüsse. Manchmal brauch ich hält etwas länger, um zu verstehen, deshalb mein sorry. Welchen bitte schön? Und warum fandst du ihn daneben? Diesen Satz hast Du in der Antwort Nr. 26 gegeben.
25.11.2009 um 20:15 Uhr
Kannst Du auch einmal ernsthafte Antworten geben? Diesen meinte ich. Den fand ich daneben. Ich habe ernsthaft geantwortet und wie es sich jetzt ja heraus stellte, war ich der einzige, der auf deine eigentliche Frage geantwortet hat.
Deine Antwort deutete an, dass ich ein Spaß Antworter bin, der nur Scherze macht. Und mir kann man alles vorwerfen, das auf jeden Fall nicht.
Aus diesem Grund wollte ich eigentlich echt nichts mehr schreiben. Wer meine Hilfe nciht will, dem gebe ich sie nciht. So einfach ist das. Und wenn man bedenkt wie aufgebläht dieser Fred wieder ist - für ncihts und wieder ncihts... Tse tse tse...
25.11.2009 um 20:20 Uhr
räusper
@albdonar
Auch in einem 17köpfigen Gremium werden Vorsitz und Stelli gewählt... Auch der Schriftführer. Das habt ihr getan. Habt ihr eine Geschäftsordung? Hast Du Dich schon mal mit Deinen BR-KollegeInnen über diesen Zustand innerhalb des Gremiums unterhalten? Ich denke da an Abwahl des BRV...
Und wieso gibt es hier keine Button "zum letzten Beitrag"??? :-(
25.11.2009 um 20:28 Uhr
DonJohnson, mehr als entschuldigen kann ich mich nicht. Für Deine Hilfe bin ich Dir sehr dankbar. Was ist ein Addi?
25.11.2009 um 20:30 Uhr
Email Addi = Email Adresse
@Sanne Das ist die noch nicht anerkannte Beruftskrankheit für BRM - Der Scrolldaumen oder Finger ;-)
Wir alle hassen es, aber leider gibt die WAF sich da nicht kooperativ ;-)
25.11.2009 um 20:32 Uhr
@albdonar Null Problemo ;-)
25.11.2009 um 20:38 Uhr
@DonJohnson
Ich lerne hier immer mehr... Geht der Scrolldaumen als Berufskrankheit durch? ;o)
Die waf ist hier sooo kooperativ, das ich noch nicht einmal Komtakt aufnehmen kann :-(
25.11.2009 um 20:52 Uhr
Sanne Nun, leider geht er das nciht - lach - obwohl, man sollte das echt mal der BG mitteilen, was hier so los ist. Da das Amt eaber ein ehrenamt ist, befürchte ich, dass die BG "NÖÖÖÖÖÖ" sagt ;-)))
Also Kontakt geht aber - ganz ehrlich! Schicke denen ne Email, dann bekommste auch Antwort (hoffe ich lach).
So war es zumindest selbst bei mir ;-)))
25.11.2009 um 20:56 Uhr
Sanne *Ich lerne hier immer mehr... * Na, wer denn nicht???
Ich denke, jeder der dieses Forum besucht lernt dazu - so oder so ;-)))
Und damit Peanuts beruhigt ist, nehme ich mich jetzt dabei gezielt bei raus ;-)
Es ist doch so, man muß schon bescheuert sein um diesen "Job" zu machen - man muß noch bescheuerter sein sich außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit sich hier oder in anderen Foren weiter bilden zu wollen...
Und man ist clever, wenn man das versucht - auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit ;-)
Oder???
25.11.2009 um 20:58 Uhr
Ach Don Johnson,
es gibt Tage, da läuft alles anders ;-) Die BG wird das sicher nicht interessieren, wie es hier den Daumen und Handgelenken geht.
Kontakt geht hier unten auf der Seite wirklich nicht, auch Impressum nicht, ich lande dann wieder hier im Forum. Aber ich werde noch heraus finden, wie ich mich bemerkbar mache. So! :-) Und berichten!
25.11.2009 um 21:01 Uhr
DonJohnson, wir tun halt was wir können :-) Da bin ich auch gerne bescheuert :-)))
25.11.2009 um 21:03 Uhr
@albdonar Klinkt schon alles ziemlich chaotisch was bei euch da so abläuft. Wenn man das so liest scheint sich euer Gremium mehr mit Micky Maus Heften zu beschäftigen als wie mit dem BetrVG, denn da stimmt ja gar nichts bei euch. Ich möchte Dir hier auch anbieten Dir außerhalb des Forums meine hilfe anzubieten. Wenn Du meine Hilfe annehmen möchtest dann gehe bitte auf antworten schreibe ein kurzes Ja und klicke die drei Kästchen an die Du unter Passwort und Ihre Email Adesse an und schick es ab. Dann kann ich Dir eine Nachricht außerhalb des Forums senden.
25.11.2009 um 21:14 Uhr
Sanne Klar geht es - du mußt nur wissen wo du suchen mußt ;-)
Mußt ganz oben auf Suche - daneben den Pfeil gehen. dann kommst Du auf folgende Seite: http://www.br-forum.de/index.php?Site=suche&Extra=Kontakt
Also mal ehrlich - das wäre doch zu einfach wenn man den Weg gehen würde den du gegangen bist ;-) Übrigens: Herzlichen Glückwunsch an die WAF dass sie so leicht erreichbar ist ;-) Wie Kundenfreundlich - aber liebe WAF, bitte nciht böse sein, ich decke nur Fehler auf ;-)))
so liebe Sanne, da haste jetzt deine Kontaktmöglichkeiten ;-)))
25.11.2009 um 21:22 Uhr
@rainerw, ja
26.11.2009 um 00:09 Uhr
Hast Du meine private Nachricht erhalten?
26.11.2009 um 10:35 Uhr
Irgendwie würde es mich doch mal interessieren von welchem Unternehmen wir da eigentlich sprechen. >1501 MA Zeitungszusteller im Raum Bayreuth ??? Google will mir da kein derartiges Unternehmen ausspucken und ein derart großes Unternehmen hat doch mit Sicherheit eine Präsenz im Netz.....
26.11.2009 um 11:02 Uhr
Muß der Herausgeber denn dort seinen Sitz haben?
26.11.2009 um 11:18 Uhr
Nein, aber wenn Verdi Bayreuth bzw. Oberfranken Ost zuständig ist (wie albdonar darstellt), muss der Betrieb auch in der Region sein (wobei ich zugebe, das das Einzugsgebiet von Verdi Oberfranken Ost natürlich größer ist, von Pegnitz im Süden über Kulmbach und Wunsiedel). Ich könnte ja mal bei Verdi Oberfranken West anrufen (mein Gebiet), aber ich glaube nicht, das die mir Auskunft geben, da ich Metaller bin.
Ich stoße in dem Gebiet immer nur auf die Nordbayerische Presse Vertriebs GmbH und Co. KG, die hat aber einem Artikel zufolge 200 MA, einzig in Hof ist noch die ABZ R. Gebelein zu finden, aber da wäre Verdi Hof zuständig und scheint erst recht nicht derartige Dimensionen zu erreichen.
26.11.2009 um 11:55 Uhr
@rainerw, hast Du meine Email erhalten? Wenn es Dich so sehr interessiert, liebe/r rkoch, warum fragst Du mich nicht einfach? Schon mal was von Bamberg gehört? Wie kommst Du auf 1501? Wir sind 1700.
@rkoch, na sprachlos geworden, ich denke, Du willst bei Oberfranken/West nachfragen, bist Du immer noch nicht daraufgekommen?
26.11.2009 um 12:47 Uhr
Hallo albdonar
Ich habe doch gefragt (wenn auch nur indirekt). Falls Du es nicht öffentlich machen kannst/willst ich schicke Dir hiermit meine eMail - hoffentlich funktioniert das.
Ich habe > (größer) 1501 geschrieben, mehr läßt sich aus Deinen Aussagen (4 Freigestellte, siehe §38 BetrVG NB: >1500 wäre richtig gewesen) nicht entnehmen, zumindest bisher....
Außerdem wollte ich nicht wirklich bei Verdi Nachfragen, das gehört sich nicht - wenn Du anonym bleiben willst, dann darfst Du das auch, ich sagte ich KÖNNTE nachfragen.
Aber was Bamberg angeht, was willst Du dann von Verdi Bayreuth oder gar Regensburg? Schon mal was von Verdi West-Oberfranken, Schützenstraße 5-7, 96047 Bamberg gehört?
Bamberg könnte ich mir vorstellen, wer oder was ihr seid - tragt Ihr auch Briefe aus?
26.11.2009 um 13:04 Uhr
@rkoch, ich kenne die Schützenstrasse, bin ja schliesslich aus Bamberg, aber unser Ansprechpartner ist nun mal Bayreuth, laut Verdi in der Schützenstr. Nun ich glaube, Du weisst jetzt, wer gemeint ist. Deine Emailadresse habe ich leider nicht erhalten, ich probiere es mit meiner.Ich nehme mal an, da Du Metaller bist, bist Du auch hier in der Gegend zuhause.
26.11.2009 um 13:55 Uhr
Das mit dem eMail will irgendwie nicht wie ich will. Ich hab zwar eine eMail bekommen, das ich mir den Fred anschauen soll aber sonst nix. Weiß der Geier wo ich da meine eMail hinterlegen soll.....
Also gut, wenn Du in dem Unternehmen bist kann ich mir Eure etwas chaotische Struktur lebhaft vorstellen, so weit wie Eure AN da verstreut sind.... Kenne ich von ähnlichen Unternehmen ähnlich.
BTW: Raum Coburg.
Warum Die Bamberger Dich allerdings nach Bayreuth schicken... Naja vielleicht arbeitest Du ja im Raum Bayreuth. Euer Einzugsgebiet ist ja schließlich ganz Franken.
BTW: Ich wollte gestern als ich den Fred erstmalig gelesen habe (wegen seiner Länge) schon eine sarkastische Empfehlung loswerden.
Nur ganz kurz (und hoffentlich sachlich):
Als freigestelltes Mitglied bist Du per Definition von der Arbeit entbunden, und nicht der Weisung Deines BRV oder sonstwem unterstellt. Nur das Gremium kann die Freistellung auf einen anderen Übertragen. Die Zahl der Freistellungen kann auch nicht reduziert werden! Die Gesetzliche Zahl ist eine Mindestzahl. Also, solange Dir die Freistellung nicht entzogen ist, kümmere Dich um Dein Betriebsratsamt und sonst um nichts. Genaugenommen ist es sogar ein Pflichtverstoß (wenn auch ein minderer), wenn Du die Freistellung nicht wahrnimmst.
Wenn Dein BRV Dir unterstellt, das Dir in irgendwelcher Form die Kenntnisse fehlen Deinem Amt nachzukommen, dann ist es die gottv.. (tschuldigung) Pflicht des BRV die notwendigen Schulungen auf die Tagesordnung zu setzen und Dich Schulen zu lassen. tut er das nicht, dann tust Du Deine Pflicht eben nach bestem wissen und gewissen und nutzt die Freistellung um das notwendige Wissen durch anlesen und üben zu erwerben.
Wenn Euer SF zu den Sitzungen einlädt, was er nicht DARF, dann macht er alle Eure Beschlüße unwirksam. Tut er das VORSÄTZLICH (und das tut er), dann begeht er eine GROBE Pflichtverletzung! Demnach ist z.B. Verdi berechtigt ein Amtsenthebungsverfahren gegen den SF anzustrengen (§23(1) BetrVG). Das würde ich Euch empfehlen, auch wenn ich solche Mittel sonst ablehne. Selbes gilt, wenn der BRV sich beharrlich weigert Schulungsmaßnahmen auf die TO aufzunehmen. Wenn allerdings der BR dann dagegen stimmt sieht es etwas anders aus, siehe dazu ein anderer Fred.
Wenn alle vor dem BRV und dem SF Angst haben, warum habt Ihr die dann gewählt? Mit welchem Druckmittel schüchtert denn der BRV die anderen ein? Das er mehr weiß als ihr? Dann ändert das!
Wenn sich die Entlohnung von BRV und SF durch die freistellung um 200% erhöht hat, dann ist das Vorteilsnahme und erneut ein Grund die beiden des Amtes zu entheben! Wenn sich die Entlohnung dadurch erhöht, das die beiden Überstunden schieben, dann läuft da was falsch! BR-Arbeit findet grundsätzlich während der AZ statt. Muss BR-Arbeit ausnahmsweise außerhalb der AZ erfolgen, dann entsteht kein Anspruch auf Mehrarbeitsbezahlung, der BR muss die Zeit vielmehr abfeiern! (§37 (3) BetrVG) Bezahlt wird die Zeit nur, wenn aus BETRIEBSBEDINGTEN Gründen ein Abfeiern innerhalb eines Monats nicht möglich ist. Erkläre mir mal welcher betriebsbedingte Grund einen freigestellten BR am abfeiern hindern sollte! Auch das Abfeiern ist eine Pflicht des BRM ,wenn auch eine geringere, aber beharrliche Weigerung abzufeiern um Geld einzustecken ist wieder ein grober Pflichtverstoß. Außerdem könnte man versuchen dem AG aufgeben, dem BR Zeit zum abfeiern zu geben (§23 (3) BetrVG), wieder über die Gewerkschaft.
Das ist für meine Verhältnisse sehr scharf geschossen, aber wenn ihr Euch nicht bald wehrt, wird es nach der Wahl noch schlimmer, außer ihr könnt die Belegschaft überzeugen die beiden nicht mehr zu wählen.
26.11.2009 um 14:10 Uhr
@rkoch, wenn Du die Antwort nr. 42 noch einmal liest, dann wießt Du, wie das geht mit der Emailsache. Ich sagte schon, wir sind Zeitungzusteller, ich bin zwar nach ordentlicher Wahl freigestellt auf unbestimmte Zeit, doch wann die Freistellung erfolgen soll, wissen nur die BRV u. der SF, auf jedenfall auf unbestimmte Zeit. Leider bekam ich dieses Protokoll nie zu Gesicht, geschweige denn zum Lesen. Wie denn auch, sie würden doch dann keine Überstunden mehr machen können. Da wir nur nach der Arbeitszeit der Zustellung die Freistellung erhalten haben, BRV 50Std., SF 75 Std., ich käme auf 93,5 Std./Monat. Da heisst es dann, ich wäre für den Betrieb zu teuer mit meinen vielen Stunden. BRV u. SF kommen zu ihren freigestellten Std. auf ca. 1200Std/Jahr. Verstehst Du nun, warum sie die Freistellung auf unbestimmte Zeit verschoben haben.
26.11.2009 um 16:15 Uhr
albdonar,
Euer BR hat Anspruch auf 4 freigestellte Mitglieder (punkt) Vom ersten Tag Eures Amtsantrittes haben 4 (in Worten vier) der BRM nichts anderes mehr zu tun als BR-Arbeit (punkt) Die Freistellung kann nicht aufgehoben, verschoben oder was auch immer werden (punkt) Du bist jetzt, heute, morgen und bis zum Tag der Wahl eines neuen freigestellten BRM freigestellt (punkt) Wiederholung: DU BIST JETZT, HEUTE, MORGEN UND BIS ZUM TAG DER WAHL EINES NEUEN FREIGESTELLTEN FREIGESTELLT. DA GIBT ES NICHTS ZU VERSCHIEBEN! ENTWEDER DU BIST FREIGESTELLT ODER DU BIST ES NICHT! EIN "DU BIST VIELLEICHT IRGENDWANN MAL FREIGESTELLT" GIBT ES NICHT!
Was ist daran so schwer zu verstehen. Mein Gott, ihr seid eurer BRV ja hörig.....
Die Dame hat nicht zu bestimmen das Du keine Arbeit als Freigestellte hat, sie ist nicht Dein CHEF! SIE HAT ÜBERHAUPT NICHTS ZU BESTIMMEN! Sie ist nicht die Betriebskanzlerin! Ihr alle BRM - IHR SEID DER CHEF DER BRV! Die hat zu kuschen und nicht umgekehrt. Wenn IHR beschließt, dann muss sie den Beschluß durchführen, ob sie will oder nicht. Und wenn Ihr nicht beschließt, dann hat sie die Finger still zu halten, ob sie will oder nicht. Und wenn die BRV an Euch BRM eine Anweisung gibt, dann interessiert das genausoviel wie wenn ein Bettler in China einen Furz läßt. Und wenn sie nicht tut was IHR sagt, dann wird sie heute abgewählt und Ende. Dann macht eine/ein andere/anderer der weiß was sich gehört den Job! Und wenn Sie ohne einen Beschluß von Euch dem AG was auch immer zusagt, dann WÄHLT IHR SIE AB und der neue Vorsitzende REVIDIERT DIE AUSSAGE des ehemaligen BRV!
Protokolle des Betriebsrats stehen JEDEM BRM offen! Die hängen in einem Ordner, den jedes BRM zu jeder Zeit einsehen kann!
DU BIST DEM BETRIEB NICHT ZU TEUER! DU BIST FREIGESTELLTE BETRIEBSRÄTIN!!! Meinst Du etwa, wir freigestellten sind BILLIGER? MIT ca. 140 - 180 h/Monat???
Nochmal: NIEMAND, NIEMAND, kein BRV, kein SF, kein BRM nicht einmal das Gremium, erst recht nicht Dein AG kann die Freistellung aussetzen, verschieben, darauf verzichten, nenne es wie Du willst!!! Ihr HABT VIER FREIGESTELLTE BRM! VIER MANN/FRAU (nicht einer, zwei oder drei). Nur der BR als Gremium kann jemanden anderes, der billiger ist an Deiner Statt freistellen. Und wenn sie das tun dann sind sie geschlagene VOLLIDIOTEN, weil sie die Freistellungen des BR nach dem Einkommen des BRM festlegen!
Und wenn Einer von Euch VIER FREIGESTELLTEN verhindert ist, wird AUGENBLICKLICH ein ANDERER/ANDERE freigestellt. Auch wenn einer der freigestellten VERHINDERT ist sitzen IMMER NOCH VIER FREIGESTELLTE IM BR-Büro.
Entschuldige, wenn ich laut geworden bin.
Sag mal, willst Du uns vielleicht doch verarschen? Du hast doch offenbar die Möglichkeit während Deiner Arbeitszeit hier im Forum aktiv zu sein. Sitzt Du vielleicht gerade im BR-Büro und lachst Dir einen? So stur kann doch kein Mensch sein. Und: Du kannst nicht am Computer? Was tust Du denn gerade? Auf dem Klavier spielen?
26.11.2009 um 16:44 Uhr
@rkoch, nein ich will niemanden verarschen, ich habe auch jetzt keine Arbeitszeit, ich trage nachts Zeitungen von 2.15 Uhr - 6.00 Uhr. Ich sitze daheim am Computer. Ich glaube, Du versteht nicht ganz. Ich habe zwar die Freistellung, aber nur auf dem Papier. Und nicht ich sagte, ich kann keinen Computer, sondern das ist sie Meinung der BRV u. des SF. Klavier spielen kann ich leider nicht. Ich bin auch nicht im BR-Büro und lache mir einen. Was soll das alles? Vielleicht weil Du noch nicht dahinter gekommen bist, um welche Firma es sich handelt? Ich wurde auf unbestimmte Zeit freigestell, den Zeitpunkt der Freistellung bestimmt die BRV. Vielleicht hast Du es jetzt kapiert.
26.11.2009 um 17:13 Uhr
@albdonar Ich kann rkoch nur Recht geben. Es sieht wirklich ein wenig so aus, als wärst du ein klitze kleines bischen beratungsresistent. rkoch hat absolut richtig geschrieben was deine Freistellung usw angeht. Mit diesem Wissen solltest du jetzt dein Recht und deine Pflicht umsetzen. Eine Freistellung "nur auf dem Papier" gibt es defakto nicht oder nur, wenn man die Freistellung nicht einfordert bzw ausübt. Das ist dann aber nciht der Fehler des Gremiums oder des AG, sondern deiner. So wie ich auch nciht verstanden habew, warum dir meine Antwort nciht paßte, kann ich jetzt nciht verstehen, warum dir die Antwort von rkoch nicht paßt...
@rkoch Warst nciht zu laut - habe den Ton runtergeregelt beim lesen, dann ging es. Ansonsten gibt es auch noch Oropax ;-)))
26.11.2009 um 17:23 Uhr
Nein, DU willst nicht verstehen, NIEMAND bestimmt den Zeitpunkt der Freistellung, glaube es einfach! Die Freistellung beginnt mit der Wahl des Freigestellten und Endet mit der Abwahl des Freigestellten. Wenn Du zur Freigestellten gewählt bist, dann bist Du freigestellt, ohne wenn und aber. Natürlich bist du auf unbestimmte Zeit freigestellt, aber nicht freigestellt von der Freistellung, sondern von der Arbeit! Und auch nicht auf Abruf! Und wenn Du sie auf Papier hast, dann hast du sie Schwarz auf Weiß (Entschuldige den Kalauer).
Lies: http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__38.html
(2) Die freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Ist das geschehen und bist Du gewählt worden? Ja ? Dann bist du freigestellt.
Zeige mir in dem §38 irgendwas davon, das irgendwer dem freigestellten Mitglied noch irgendwie die Freistellung beschränken kann oder sie ihm erst noch erlauben oder zuteilen muss! Nichts gefunden? Kannst Du auch nicht. Weil es nichts gibt. Wer freigestellt ist, ist einfach freigestellt - und hat von 2.15 bis 6:00 nichts auf der Straße verloren sondern eher so von 8:15 bis 12:00 im BR-Büro.
Ich wollte Dich nicht beleidigen, nur reichlich komisch ist es schon. Wie kommt deine BRV dazu, Dir zu unterstellen, das Du nicht mit dem Computer umgehen kannst? Vielleicht kannst Du es besser als sie, und Du nimmst diese Frechheit einfach so hin?
26.11.2009 um 17:52 Uhr
@rkoch, ich glaube ich habe es jetzt verstanden. Laut unserer BRV müßte sie erst die Feistellung der GL melden und erst dann wäre ich freigestellt. Deswegen sagte sie, im Protokoll wäre geschrieben, auf unbestimmte Zeit. Damit meinte sie, sie bestimmt den Zeitpunkt. Ich bin erst zu einem späteren Zeitpunkt gewählt worden, als Nachrückerin eines zurückgetretenen Freigestellten. Deswegen glaubte ich ihr, was sie sagte. Tut mir leid, wenn ich beratungsresistent erscheine. Das mit dem Computer sagte sie, weil ich keinen Computerkurs belegte. DonJohnson, ich sagte nicht, dass mir die Antwort nicht passt, ich wehre mich nur gegen den Vorwurf, euch zu verarschen. Das ist leider die bittere Wahrheit.
26.11.2009 um 20:37 Uhr
Also gegen den Vorwurf must Du Dich nicht wehren, war nämlich keiner. Nur der Versuch Dich wach zu rütteln. Das was DJ als beratungsresistent bezeichnet erweckt nämlich den Eindruck, das Du genau weißt, was recht und unrecht ist und Dich nur absichtlich dumm stellst, denn sonst hätte ja irgendein Rat von den Kollegen und mir ja mal eine Reaktion auslösen müssen.
Jetzt hat's ja anscheinend geklappt - und erweckt bei mir den bitterbösen Verdacht, das ich jetzt weiß wo's klemmt.
Sag mal, wie viele und welche Seminare haben denn Du und Deine 16 Kolleginnen/Kollegen in den letzten 3 Jahren besucht?
BTW: Das die BRV der Geschäftsführung Bescheid sagen muss stimmt witzigerweise, nur die Frage des Zeitpunkts stimmt nicht. Der ist nämlich klar festgelegt: unverzüglich! Oder für Dich: sofort, augenblicklich, unmittelbar nachdem beschlossen wurde, das Du freigestellt bist. Wenn die GF nichts von Deiner Freistellung erfährt würde sie wohl große Augen machen, wenn Du plötzlich nicht mehr arbeitest. Machen kann sie nichts.
Aber da fällt mir noch ein Detail auf: Du warst auf der Sitzung in der Du gewählt wurdest gar nicht dabei? Das dazugehörige Protokoll hast Du nicht gesehen? Warum überkommt mich das böse Gefühl, das Deine BRV Dir nur erzählt Du wärest freigestellt obwohl das gar nicht stimmt.......
Das wär ja echt cool. Ich erzähle der bösen Betriebsrätin, das wir auf der Sitzung auf der sie nicht dabei war beschlossen hätten, sie wäre freigestellt, und damit kein Verdacht auf mich fällt sage ich auch noch, aber jetzt noch nicht. Dann darf Sie nicht ins Protokoll schauen, denn dann würde sie ja merken das ich sie anschwindele. Irgendwann wird die böse Betriebsrätin wohl merken, das sie ja gar nicht warten muss und ihr der Kragen platzen und sie stellt sich selbst frei. Das ist Arbeitsverweigerung und mit meinem Draht zur GF reichts zur fristlosen Kündigung, der wir natürlich zustimmen. Bingo.
Hast Du meine Tips weiter oben gelesen? Das war alles kein Witz......
27.11.2009 um 12:22 Uhr
@rkoch, *Sag mal, wie viele und welche Seminare haben denn Du und Deine 16 Kolleginnen/Kollegen in den letzten 3 Jahren besucht?*Letztes Jahr war ich das erste Mal auf einem Seminar. Naturlich versuchte ich mich im Betrvg schlau zu machen. Nach der Wahl zur Freistellung sagte ich 4 Wochen später zu meinem Gebietsmanager, daß ich jetzt freigestellt worden bin u. er doch eine Vertretung für mich suchen solle.Darufhin wurde eine ausserordentliche Sitzung einberufen, um die Vetrauensfrage gegen mich zu stellen. Ich solle doch freiwillig zurücktreten lt. der BRV u. des SF, was ich nicht tat. Deswegen die Vertauensfrage. Wider besseren Wissens der BRV wurde ich erneut im Amt bestätigt. Dann kam die Sache mit der Freistellung auf unbestimmte Zeit, den Zeitpunkt bestimmen sie. Was konnte ich unternehmen? Anruf bei Verdi Frau......., sie könne hier nichts unternehmen. Die BRV feiert ihre Überstd. ab, der SF kriegt sie bezahlt, ich bin zu teuer. Alles half nichts bei Verdi. Also, wie hätte ich mich nach euerer Meinung noch wehren können? Überall nur blosses Kopfschütteln. Jetzt bin ich in Wahlvorstand bestellt worden. Prompt die Antwort, was willst Du machen. Das erledigen der SF u. ich (BRV). Warum hast du eine eigene Liste aufgestellt? Habe ich gar nicht. So geht das ganze Spiel wieder von vorne los. Ich erwäge ernsthaft,den beiden meinen Rücktritt aus dem BR u. Wahlvorstand anzubieten. Nur, das geht mir gegen meinen Gerechtigkeitssinn. Können die sich alles erlauben, niemand da, der ihnen Einhalt gebietet. Wieder ich? Ich laufe einfach gegen eine Wand. Danke für Deine/Euere Hilfe. Wenn ich das lese, gibt mir das wieder Auftrieb. Entschuldigung, auf der Sitzung war ich schon dabei, nur das Protokoll bekam ich nie zu Gesicht geschweige denn zu lesen.
27.11.2009 um 13:08 Uhr
Dann Wäre es nun an der Zeit gekommen Zu zeigen das Du halt doch Mit dem PC umgehen kannst, indem Du an Deinem AG einen Brief schreibst, Dort teilst Du ihm mit das Du gemäß dem BetrVG Dein Anrecht auf Freistellung ab XY in Anspruch nimmst. Du brauchst ihn noch nicht mal bitten für Dich jemand neues einzustellen, das ist ganz alleine sein Problem. Und so wie rkoch es hier beschrieben hat mußt Du es mal in einer Sitzung dem BRV UND SF vor den Kopf knallen, vielleicht werden die anderen dann auch mal wach. Anders scheint das bei euch nichtzu funktionieren.
27.11.2009 um 14:08 Uhr
@rainer,Das ist Arbeitsverweigerung und mit meinem Draht zur GF reichts zur fristlosen Kündigung, der wir natürlich zustimmen. Erstens habe ich keinen Draht zur GF, denn die sehen mich lieber von hinten wie von vorn(siehe Feiertagsbez.) Zweitens , wieso ist das Arbeitsverweigerung? Rainer, was meinst Du, was es für einen Aufruhr geben würde, wenn ich dem AG so einen Brief schreiben würde. Wie kann ich der BRV und dem SF klar machen, daß sie unrecht bzw. gegen das Gesetz verstoßen haben. Wäre eine Formulierung auf unbestimmte Zeit freigestellt (Zeitpunkt bestimmen wir) gegen das Gesetz oder wäre der Beschluss ungültig. Wenn mir nicht eimal Verdi geholfen hat, wie soll ich das alleine bewerkstelligen? Ich weiß,ihr meint es gut, aber ihr kennt die Gemeinheiten dieser Leute nicht. Ich bräuchte etwas aus dem Gesetz, das ich ihnen vor den Kopf knallen kann, hieb-u.stichfest, anders lkomme ich bei denen nicht durch. Gibt es so etwas?
27.11.2009 um 14:36 Uhr
Was die Seminare angeht - so was hab ich mir schon gedacht. Ich vermute, das es mit den anderen Kolleginnen/Kollegen, mal abgesehen von BRV und SF auch nicht besser aussieht, eher schlechter. Kurz gesagt: In Euren Sitzungen sitzen 15 BRM, die gar nicht wissen, was recht und unrecht ist, und 2 BRM, die den anderen 15 das blaue vom Himmel herunterlügen.
Thema Vertrauensfrage: Bitte nimm Dir die Zeit, schau Dir folgendes File an: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrvg/gesamt.pdf und suche da nach "Vertrauensfrage" - und schau Dir §23 an. Dann beantworte meine Fragen (alle außer albdonar sind bitte still): WER hat das Recht Dich von Deinem Amt als Betriebsrat auszuschließen? WAS wäre passiert, wenn Dir das Vertrauen entzogen worden wäre, wie Du beschreibst? Hätte der, der Dich hätte ausschließen können Dich wahrscheinlich von Deinem Amt ausgeschlosen, und wenn, warum?
DAS IST MEIN ERNST! WIE IN DER SCHULE! BEANTWORTE DIE FRAGEN! DAS IST KEINE SCHIKANE! NUR SO VERSTEHST DU WAS BEI EUCH FALSCH LÄUFT!
Mein Gott, da kommt der BRV und schmeißt nach willkür die BR-Mitglieder aus dem BR, wo gibts denn so was!!!!!!!!!!! Kein Wunder dass ihr Panik schiebt! Mit Sicherheit hat er nach dem ersten Seminar, das er (natürlich als erster) besucht hat Euch klargemacht, das er jetzt die Macht hat Euch aus dem BR zu schmeißen! Und natürlich darf jetzt keiner mehr auf Seminar, weils zu teuer ist! Klar! AN 20.000EUR Seminarkosten geht natürlich Euere 1600 MA Kleinstfirma mit was weiß ich wie viel Millionen Umsatz zu Grunde. Und das glaubt Ihr wahrscheinlich auch noch. Nee, albdonar, die BRV WILL NICHT, das ihr auf Seminar geht. Zwar seid Ihr schon so verseucht, das ihr wahrscheinlich nicht einmal dem Rechtsanwalt der das Seminar leitet glaubt, der hat ja keine Ahnung, das hat die BRV uns ganz anders erklärt - aber wenn die RA auf allen Seminaren das selbe sagen, irgendwann würdet Ihr kapieren, das die Dame Euch anlügt und Kraft Ihrer Wassersuppe unterdrückt. Da bist Du anscheind sogar so unschädlich, das Du auf ein Seminar darfst. Darf ich raten? Ein Halbtages-Schnupperseminar BetrVG? Richtig? Huhu,aufwachen: BetrVG Seminare: 3-4 Wochen! Arbeitsrecht: 3 Wochen! + Spezialseminare und das alles (!!!!) möglichst in den ersten 4 Jahren. Klappt oft nicht (ich als BRV hab meine 7 Leute dazu gebracht wenigstens alle Grundlagenseminare zu besuchen, aber das muss ja nicht die Regel sein), aber wenigstens die BR1, BR2, AR1, AR2 müssten drin sein.
Thema Wahlvorstand,Freistellung: Sag mal, kannst Du mir EINEN plausiblen Grund nennen, warum DU freigestellt worden bist und in den Wahlvostand benannt worden bist, wenn Dich die BRV offenbar nicht mag und die anderen BR der BRV doch offenbar hörig sind? Als BRV würde ich doch alles tun, damit ausgerechnet DU nicht freigestellt oder Wahlvorstand wirst! Warum WÄHLEN Dich Deine BR-Kollegen in solche Ämter? Das würde doch bedeuten DU hast Einfluss auf Deine Kollegen! Triff Dich doch mal mit denen AUSSERHALB der BR-Sitzungen in kleinen Gruppen ohne BRV/SF. Da muss doch geredet werden! Da muss doch Meinung gebildet werden! Da muss Aufklärung betrieben werden, wofür erzählen wir Dir denn das alles - damit Du es für Dich behältst? Ich kann und will mir nicht vorstellen, das alle gegen Dich sind, wenn die BRV nicht dabei ist, und wenn die Kollegen ohne die BRV einmal einig sind, dann wird ALLES leichter.
Thema Verdi: Bist Du eigentlich Mitglied, falls Nein brauchst Du Dich nicht zu wundern. Falls Ja: Lies bitte nochmal meine Antwort Nr. 52 und dann frage ggf. mal bei denen nach, ob sie ein entsprechendes Vorgehen wie z.B: in Punkt 3 für sinnvoll erachten, weise darauf hin, das aufgrund nicht vorhandener Bildung Deine Kollegen die Tragweite dieses Verstoßes gar nicht verstehen können, sie deshalb nichts dagegen unternehmen wollen und das deshalb auch weiterhin rechtsunwirksam gehandelt werden wird, wenn Verdi nicht eingreift.
Ansonsten kann ich Dir nur noch empfehlen so viel Kontakt mit deinen 1600 Kollegen zu suchen wie möglich, Dich denen gegenüber bekannt zu machen, mit Ihnen allgemein bekannte Probleme Eures Betriebes (die gibt es doch sicher) zu beratschlagen und Dich damit allgemein beliebter zu machen. Bei der nächsten Wahl (ist ja gar nicht mehr lange hin) machst Du tatsächlich Deine eigene Liste, stellst dabei Kollegen auf, von denen Du durch die Gespräche weißt, das sie allgemein beliebt/bekannt sind - und dann schauen wir weiter.
27.11.2009 um 14:47 Uhr
zu Antwort 62:
Oh, albdonar, lies doch bitte nochmal, was ich da im letzten Absatz von Antwort 59 geschrieben habe! Das war natürlich ein (potentieller) Gedankengang der BRV, und die böse Betriebsrätin von der da die Rede ist, das BIST DU! Und falls Du nicht verstehst was ich damit sagen wollte: Sofern Du keinen Beweis hast, das Du freigestellt bist, sprich: DAS PROTOKOLL, und Du Dich dann freistellst, dann könnte man dafür sorgen, das das ganze baden geht und Du nicht beweisen kanst das Du im Recht bist. Zugegeben, die Geschichte ist barer Unsinn, das würde kein Gericht durchgehen lassen. Aber Eure BRV ist keine RA. Mit ihrem beschränkten Wissen könnten sich derartige Hirngespinste duchaus in Ihrem Gehirn abspielen, oder will sie Dich etwa nicht loswerden? Wie war das noch mit der Vertrauensfrage?
BTW: Etwas was Du ihnen an den Kopf knallen kannst? Nimm den Fitting, der wiegt etwa 2 kg, das eignet sich als Wurfwaffe...... Im Ernst: Du kannst deinen Kollegen Paragraphen um die Ohren hauen so viel Du willst, das wird nicht fruchten, da ja doch keiner eine Ahnung hat und die Chance das Du ihnen Unsinn erzählst und die BRV ja doch recht hat und sie die Göttin des BR ist ist vieeel zu groß als dass da was passieren würde. Einzige Chance: Mach was ich gesagt habe und versuche Verdi zu überzeugen ein Amtsenthebungsverfahren anzustrengen. Bei der SF funktioniert das sogar - und wenn der erste Halbgott fliegt, merken Deine Kollegen vielleicht dass die Allmacht ihre Grenzen hat. Und der BRV brauchst Du auch keine Paragraphen um die Ohren zu hauen, die ist wahrscheinlich die einzige von Euch, die diese selber kennt und missbraucht. Wenn sie spitz kriegt, das Du plötzlich auc ahnung hast, wirst Du Staatsfeind Nr. 1 - ach nee, bist Du ja schion weil Du ab und an einen Schimmer von Ahnung hast Durchblitzen lassen (Lohn für BR usw.)
27.11.2009 um 14:55 Uhr
@rkoch Ich bewunder dich, mit wieviel Elan du bei der Sache bist. Ganz ehrlich. Denkst du, dass du an das von dir gesteckte Ziel kommen wirst? Hier im Forum? :-(
27.11.2009 um 14:57 Uhr
Ne, DJ, ich bin ganz kurz (maximal 1 Posting falls sie meine Aufgabe löst) vorm aufgeben. Das ist mein letzter Versuch albdonar klarzumachen, das sie Ihre Probleme selber lösen muss, indem sie Wissen erwirbt. Wissen ist MACHT, wie deren BRV uns SF beweist.
27.11.2009 um 15:01 Uhr
*WER hat das Recht Dich von Deinem Amt als Betriebsrat auszuschließen? NIEMAND WAS wäre passiert, wenn Dir das Vertrauen entzogen worden wäre, wie Du beschreibst? Dann wäre ich aus dem BR ausgetreten. Hätte der, der Dich hätte ausschließen können Dich wahrscheinlich von Deinem Amt ausgeschlossen, und wenn, warum? Er allein hätte das nicht geschafft, zusammen schon. Warum, nachdem die BRV und SF von einer GL-besprechung kamen und wir tags darauf Sitzung hatten, wurde meine Freistellung mit den Worten ich bin dem Betrieb zu teuer, es wäre keine Arbeit für mich da,und was wolle ich als Freigestellter arbeiten. Ich durfte das Grundlagenseminar BR2 besuchen nach 3 Jahren. Vorher und bis jetzt gehen nur die BRV u. der SF. In den Sitzungen macht keiner den Mund, wird geheim abgestimmt, spricht alles für mich, wenn per Handzeichen alles gegen mich. Das mal zu den BR-Kollegen. Ich bin Verdimitglied. Also müßte ich an das Protokoll rankommen. Ich bekomme nicht einmal einen Schlüssel zum BR-Büro. Du schreibst Wissen ist Macht, das weiß ich, nur wenn Du trotz deinem Wissen nicht vorankommst, du irgendwann am Ende bist, du nichts rechtliches in der Hand hast, um dagegen vorzugehen, dann resignierst du. Was meinst, warum ich hier bei euch Hilfe suche und ich sie ja auch bekomme. Danke E.
27.11.2009 um 15:31 Uhr
@albdonar NIEMAND falsch Dann wäre ich aus dem BR ausgetreten warum? BRM müssen ab und an leider durchaus unangenehme Entscheidungen treffen, oder welche wo ein paar Leute halt sauer sind... Er allein hätte das nicht geschafft, zusammen schon. Zusammen mit den BRM? Tse tse tse. Warum, nachdem die BRV und SF von einer GL-besprechung kamen und wir tags darauf Sitzung hatten, wurde meine Freistellung mit den Worten ich bin dem Betrieb zu teuer, es wäre keine Arbeit für mich da,und was wolle ich als Freigestellter arbeiten. So, nun bläh ich den Fred richtig auf... Hier mal ein Infoblatt (stöhn). Das solltest du, deine Mitstreiter und vor allem der BRV mal lesen. Die Vorgesetzten und der AG selbstverständlich auch. Aber bevor ich das hier rein kopiere, warum sprechen die denn alleine mit der GL? Unglaublich was bei euch ab geht... Und dumm, dass das alle mitmachen :-( Hier nun das Info Blatt. Esa kommt von der IGM!
"Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern
Sie haben in Ihrer Gruppe, Abteilung, Schicht usw. ein Mitglied des Betriebsrats. Herzlichen Glückwunsch, dass Sie Mitarbeiter/innen haben, die so viel Vertrauen in der Belegschaft Ihres Betriebs genießen, dass sie in den Betriebsrat gewählt wurden. Mit diesem Informationsblatt wollen wir für Sie zu einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und „Ihrem“ Betriebsrat beitragen.
Der Auftrag des Betriebsverfassungsgesetzes lautet: Arbeitgeber (und Sie als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers somit auch) und Betriebsrat arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen für das Wohl der Arbeitnehmer/innen und des Betriebs.
Um eventuell bestehende Missverständnisse über die Position des Betriebsrates von vorneherein auszuschließen hat das Bundesarbeitsgericht hierzu ein Urteil gefällt, in welchem es um die grundsätzlich unterschiedlichen Interessen (Interessengegensatz) von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite geht. Hier ein paar Auszüge aus diesem Urteil: „...Ohne diesen Interessengegensatz wären gesetzliche Regelungen über die Mitwirkung von Arbeitnehmerseite an Entscheidungen des Arbeitgebers gegenstandslos. Auch das Betriebsverfassungsgesetz setzt diesen Interessengegensatz voraus...Im Betrieb hat der Betriebsrat die Interessen der von ihm repräsentierten Belegschaft wahrzunehmen...Anstelle möglicher Konfrontation tritt zwar die Pflicht zur beiderseitigen Kooperation, dennoch bleibt der Betriebsrat Vertreter der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Er ist zu vertrauensvoller Zusammenarbeit, nicht aber dazu verpflichtet, die Interessen der Belegschaft zurückzustellen. Damit obliegt dem Betriebsrat eine „arbeitnehmerorientierte Tendenz“ der Interessenvertretung...“
Sie als Vorgesetzte/r eines BR-Mitglieds sind verpflichtet, „Ihrem“ Betriebsratsmitglied die ungestörte Ausübung seines Betriebsratsamtes zu ermöglichen. Wir haben deshalb im folgenden für Sie die Rechte und Pflichten zusammengestellt, die ein BR-Mitglied gegenüber dem Arbeitgeber und Ihnen als persönlichem Vorgesetzten hat.
1.) Was geht vor: Betriebsratsarbeit oder berufliche Tätigkeit? Das Bundesarbeitsgericht regelt diese Frage ganz klar: Erst kommt die Arbeit für und im Betriebsrat und anschließend der Job. Jeder Betriebsrat hat deshalb einen Anspruch, von seinen beruflichen Verpflichtungen so entlastet/freigestellt zu werden, dass er/sie die Betriebsratsarbeit ordnungsgemäß erledigen kann. Für diese Entlastung müssen Sie sorgen!
2.) Wer entscheidet über den Umfang der Arbeit für den Betriebsrat? Eindeutige gesetzliche Regelung: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Eine „Genehmigung“ der Betriebsratsarbeit durch den Vorgesetzten, aber auch durch den Betriebsratsvorsitzenden, ist nicht vorgesehen. Würden Sie ein Betriebsratsmitglied (aber auch Jugend- und Auszubildendenvertreter oder Wahlvorstandsmitglied) an der Erfüllung seiner Aufgaben hindern, wäre dies sogar strafbar (Behinderung der betriebsverfassungsrechtlichen Organe wird im Höchstfalle mit Gefängnis bestraft).
3.) Wer entscheidet, wann ein Betriebsratsmitglied seine Aufgaben erledigt? Auch hier die eindeutige Antwort: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Allerdings: Das Betriebsratsmitglied ist angehalten, auf betriebliche Termine Rücksicht zu nehmen. Im Einzelfall ist die Dringlichkeit der Betriebsratsarbeit entscheidend.
4.) Kann das Betriebsratsmitglied den Arbeitsplatz ohne weiteres verlassen? Im Prinzip ja. Es muss sich allerdings so ab- und wieder zurückmelden, wie man das in Ihrem Betrieb allgemein tut, wenn ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verlässt. Wenn es Schwierigkeiten gibt, vereinbaren Sie mit dem Betriebsratsmitglied, wie Ab- und Rückmeldung stattfinden sollen.
5.) Was gehört alles zur Betriebsratsarbeit? Der häufigste Irrtum ist, dass Betriebsratsarbeit nur die Teilnahme an den Betriebsratssitzungen bedeutet. Zur Betriebsratsarbeit gehören aber z.B. auch Teilnahme an Gesprächen mit dem Arbeitgeber, Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Aufsuchen von Arbeitnehmern an ihrem Arbeitsplatz, Teilnahme an Gesprächen mit Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften, Betriebsärzten oder sonstigen Institutionen, Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen des Betriebs, Teilnahme an Sitzungen von Arbeitsgruppen und Ausschüssen des Betriebsrats, Sprechstunden, Personalgespräche, Vorbereitung von Betriebsratssitzungen, Arbeit im Betriebsratsbüro, Lektüre von Gesetzen, Verordnungen und Fachzeitschriften, Beschaffung von Informationen für die Betriebsratsarbeit, z.B. im Internet, Besuch von Betriebsratsfortbildungen und Seminaren usw.
Sie sehen: Die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig. Wir empfehlen Ihnen: Sehen Sie in „Ihrem Betriebsratsmitglied“ Ihren Partner, der wie Sie größtes Interesse am Wohl der Arbeitnehmer und Ihres - gemeinsamen - Betriebs hat."
*Ich durfte das Grundlagenseminar BR2 besuchen nach 3 Jahren. * Oh wie großzügig, allerdings wäre vielleicht echt BR1 erst noch angebrachter gewesen... *In den Sitzungen macht keiner den Mund, wird geheim abgestimmt, spricht alles für mich, wenn per Handzeichen alles gegen mich. * Wenn dem so ist, dann geht es den Kollegen ja wohl auch auf den Zwirn - mache Politik und überzeuge sie zu dir zu stehen... Also müßte ich an das Protokoll rankommen. Ich bekomme nicht einmal einen Schlüssel zum BR-Büro. Das steht dir aber zu!!! Kämpfe dafür!!! Du schreibst Wissen ist Macht, das weiß ich, nur wenn Du trotz deinem Wissen nicht vorankommst, du irgendwann am Ende bist, du nichts rechtliches in der Hand hast, um dagegen vorzugehen, Dann scheint dein Wissen UND deine Fantasie nicht alzu groß sein (was keine Beleidigung sein soll - wirklich nicht). Was meinst, warum ich hier bei euch Hilfe suche und ich sie ja auch bekomme. Danke E. Das ist meiner Meinung nach auch ein guter Anfang. Allerdings mußt du auch zuhören und dich belehren lassen. Hier hast du wirklich die Möglichkeit andere BR´s kennen zu lernen, und auch Hilfe von ihnen zu bekommen.
So, und dieser Fred wird mir echt zu lang - bekomme echt noch nen Scrollfinger und als Berufskrankheit ist es noch nciht eingetragen. Leider bekommt man auch wohl keinen Schadensersatz von der WAF :-(((
Wenn du weitere Fragen haben solltest, stelle sie, aber laß die Diskussion nicht sooooo lang werden wie hier, das schreckt doch ziemlich ab es zu verfolgen ;-)))
Alles gute... DJ
27.11.2009 um 15:33 Uhr
@rkoch Du kennst doch den Spruch: "Wissen ist macht - nichts wissen macht auch nichts ;-)))
Oder aber auch: "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren" ;-)))
27.11.2009 um 15:41 Uhr
Also zum Fragebogen:
Frage 1: Richtige Antwort: Das Arbeitsgericht (§23 (1) BetrVG) 0 Punkte. Nicht immer ist NIEMAND die richtige Antwort. Frage 2: Nichts wäre passiert. Begründung: Antragsberechtigt beim Arbeitsgericht sind der Arbeitgeber, ein viertel der Beschäftigten AN oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft, NICHT ABER DER BETRIEBSRAT, der hat dieses Recht NICHT. (§23 (1) BetrVG) 0 Punkte. Das Du ausgetreten wärest, wäre die grundfalsche, emotionale Reaktion gewesen und hätte den falschen Personen auch noch recht gegeben. Frage 3: Das Arbeitsgericht hätte Dich sehr wohl von Deinem Amt ausschließen können,mit einem kurzen Beschluß, aber es hätte es nicht getan, da DU im Gegensatz zu Deiner BRV und SF keine grobe Verletzung Deiner gesetzlichen Pflichten begangen hast. Erneut 0 Punkte. Er alleine (Du meinst vermutlich die BRV) kann gar nichts, schön das Du das kapiert hast, aber auch alle zusammen hätten nichts gekonnt (siehe Kommentar zu Frage 2), der BR ist auch als Gremium nicht berechtigt das Arbeitsgericht in diesem Fall anzurufen. Du siehst, wie WENIG Macht Eure BRV tatsächlich über Euch hat. Selbst mit 100% BRM hinter sich, Dich eingeschlossen, sind es leere Worte.
Wie Du an dem vernichtenden Ergebnis erkennen kannst, ist es mit Deinem Wissen nicht weit her, entsprechend ist Deine Macht verschwindend gering. Du reagierst emotional - aber nicht rational. Genau so sind Deine Antworten ausgefallen.
Was Du auf einem BR 2 Seminar wolltest entzieht sich meiner Kenntnis, es gibt nicht ganz grundlos das Seminar BR 1.... Vermutlich hast Du nicht allzuviel in dem Seminar verstanden. Das Urteil
Das bei Euch geheim abgestimmt wird ist eigentlich ein Vorteil für EUCH! Wie will denn die BRV am Ende feststellen, wer gegen sie war?????? Und wenn das Ergebnis 9:8 gegen sie ausgeht interessiert am Ende niemand mehr wer's war. Vorbei ist vorbei und auch noch schriftlich....
Ansonsten bestätigst Du meine Meinung.
Ich habe Dir bereits alle Tipps gegeben, wie Du Dir selbst helfen kannst. Wenn Du nach sorgfältigem Studium dieser immer noch nicht weiter weisst .......
06.12.2009 um 11:11 Uhr
@rainerw, rkoch,DonJohnson, wollte Euch nur kurz mitteilen, daß ich angefangen habe, mich zu wehren. Ichhabe einen Termin am nächsten Samstag mit Zustellern. Erst einmal meinen Dank an Euch alle für euere Hilfe. Wegen des Termin habe ich schon wieder Probleme bekommen mit der BRV. Nun, das werde ich auch meistern. Danke Liebe Grüße E.
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