Erstellt am 16.11.2009 um 22:03 Uhr von kriegsrat
steuerfrei zuschläge sind eben nur steuerfrei, wenn die vorausetzungen dafür erfüllt sind
und die sind nur erfüllt, wenn man zu den begünstigten zeiten auch tatsächlich arbeitet
nach dem lohnausfall prinzip handelt euer AG korrekt
ihr bekommt das gleiche entgelt wie vorher, nur unter dem strich bleibt weniger übrig..
traurig aber wahr....
Erstellt am 16.11.2009 um 22:09 Uhr von kriegsrat
ergänzend noch ein aktuelles urteil vom bundefinanzhof
BFH, Urteil v. 27. 5. 2009 - VI B 69/08, DStR 2009, S. 835
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
sind bis zu einer gewissen Höhe gesetzlich steuerfrei
gestellt. Allerdings gilt dies nur dann, wenn die
Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit auch tatsächlich
geleistet worden ist. Dies hat aktuell der
Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit seine
bisherige Rechtsprechung bestätigt
Erstellt am 17.11.2009 um 11:50 Uhr von waschbär
@Hampelmann,
ich schreibe es mal so, wusste BRM nicht das mit der Wahl er ggf mal raus aus der Nacht muss? oder dachte er das ER nur in der Nacht BRM ist?
Wer die Schicht nicht leistet sollter sich dadurch auch nicht durch das Ehrenamt den Vorteil verschaffen. Etwas zu erhalten was er NICHT erbracht hat.
Erstellt am 17.11.2009 um 12:41 Uhr von Kölner
@Hampelmann
Mal so hochgerechnet hat Deine Kollegin ca. 600 Euro Nachtzuschläge nachversteuert?
Erstellt am 17.11.2009 um 13:21 Uhr von waschbär
@Kölner,
bestimmt ! oder denkst Du das nicht jeder BRM sich so schlecht mit dem Steuerrecht aus kennt?
oder so schlau ist und sagt... dan eben nicht, ich habe die Schicht nicht gefahren also muss mich auch keiner Bezahlen .-)))
Es ist eben doch so Bescheidenheit ist eine Ziehr, dem jeden BRM gut zu Gresicht steht...