Hallo,
folgendes Problem.
Eins unserer BR Mitglieder arbeitet als einziges in der Nachtschicht.
Nun waren wir komplett für 2 Wochen wegen eines großen Projektes freigestellt und die Kollegin hat dadurch über 200 € weniger Geld Netto erhalten.
Die Nachtschichtzuschläge (die sonst nicht versteuert werden) wurden versteuert.
Soll zwar steuerlich so korrekt sein, wäre doch aber ungerecht, weil es ja eigentlich heißt, dass man keine Nachteile haben und das gleiche Entgelt bekommen muss, als wäre man normal am arbeiten.
Kennt jemand die genaue Rechtslage, uns legte der AG ein altes Urteil von 1980 vor.
Die Kollegin überlegt nämlich schon, aus dem BR zu gehen, weil sie sich diesen Verlust nicht leisten kann