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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachtschichtzuschläge bei BR Tätigkeit

H
Hampelmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, folgendes Problem. Eins unserer BR Mitglieder arbeitet als einziges in der Nachtschicht. Nun waren wir komplett für 2 Wochen wegen eines großen Projektes freigestellt und die Kollegin hat dadurch über 200 € weniger Geld Netto erhalten. Die Nachtschichtzuschläge (die sonst nicht versteuert werden) wurden versteuert. Soll zwar steuerlich so korrekt sein, wäre doch aber ungerecht, weil es ja eigentlich heißt, dass man keine Nachteile haben und das gleiche Entgelt bekommen muss, als wäre man normal am arbeiten. Kennt jemand die genaue Rechtslage, uns legte der AG ein altes Urteil von 1980 vor. Die Kollegin überlegt nämlich schon, aus dem BR zu gehen, weil sie sich diesen Verlust nicht leisten kann

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Community-Antworten (5)

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Kriegsrat

16.11.2009 um 23:03 Uhr

steuerfrei zuschläge sind eben nur steuerfrei, wenn die vorausetzungen dafür erfüllt sind und die sind nur erfüllt, wenn man zu den begünstigten zeiten auch tatsächlich arbeitet

nach dem lohnausfall prinzip handelt euer AG korrekt ihr bekommt das gleiche entgelt wie vorher, nur unter dem strich bleibt weniger übrig.. traurig aber wahr....

K
Kriegsrat

16.11.2009 um 23:09 Uhr

ergänzend noch ein aktuelles urteil vom bundefinanzhof

BFH, Urteil v. 27. 5. 2009 - VI B 69/08, DStR 2009, S. 835 Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind bis zu einer gewissen Höhe gesetzlich steuerfrei gestellt. Allerdings gilt dies nur dann, wenn die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit auch tatsächlich geleistet worden ist. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt

W
Waschbär

17.11.2009 um 12:50 Uhr

@Hampelmann, ich schreibe es mal so, wusste BRM nicht das mit der Wahl er ggf mal raus aus der Nacht muss? oder dachte er das ER nur in der Nacht BRM ist?

Wer die Schicht nicht leistet sollter sich dadurch auch nicht durch das Ehrenamt den Vorteil verschaffen. Etwas zu erhalten was er NICHT erbracht hat.

K
Kölner

17.11.2009 um 13:41 Uhr

@Hampelmann Mal so hochgerechnet hat Deine Kollegin ca. 600 Euro Nachtzuschläge nachversteuert?

W
Waschbär

17.11.2009 um 14:21 Uhr

@Kölner,

bestimmt ! oder denkst Du das nicht jeder BRM sich so schlecht mit dem Steuerrecht aus kennt? oder so schlau ist und sagt... dan eben nicht, ich habe die Schicht nicht gefahren also muss mich auch keiner Bezahlen .-)))

Es ist eben doch so Bescheidenheit ist eine Ziehr, dem jeden BRM gut zu Gresicht steht...

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