Hallo zusammen,
wir (5er BR) haben eine Anhörung für eine Einstellung von unserem AG erhalten, in der er einen Zeitraum für die Einstellung angibt. Folgende Formulierungen werden in der Anhörung verwendet:
"Herr XXX könnte frühestens ab dem 15.10.2020 wieder für uns tätig werden"
"Der späteste Eintrittstermin wäre der 01.03.2021. Sollte Herr XXX bis zum 01.03.2021 die Stelle nicht antreten können, entsteht kein gemeinsames Arbeitsverhältnis.
"Wir bitten um Zustimmung des Betriebsrates zur unbefristeten Einstellung des Herrn XXX, ab dem 15.10.2020."
Meine Frage dazu ist nun, ob so eine Anfrage vollständig ist oder er nicht einen Zeitpunkt für die Einstellung angeben muss.
Vorab schon mal vielen Dank!