Erstellt am 17.09.2014 um 12:46 Uhr von Husmeester
Kommt darauf an ob der Arzt von eurem AG Lohn erhält oder von anderer Stelle . Bei uns werden Referendare die ein Anerkennungsjahr machen vom RP bezahlt also handelt es sich nicht um eine Einstellung und wir haben nichts damit zu tun .
Erstellt am 17.09.2014 um 12:52 Uhr von Lotte
Naja, auch Injobber werden als MB Einstellung gewertet. Die bekommen ihr Geld auch nicht vom AG.
Wenn der Arzt in den Betrieb eingegliedert ist, so würde ich da auf jeden Fall den BR in der MB sehen.
LG Lotte
Erstellt am 17.09.2014 um 14:40 Uhr von Pickel
Lotte, eine Hospitation ist keine MB Einstellung.
Fragen sind: Fließt Gehalt?
Arbeitet der Arzt produktiv (ersetzt er also in Dienstplänen andere Ärzte?)
Wenn eine der beiden Fragen klar mit JA beantwortet wird, ist es wohl MB. Sonst eher nicht.
Erstellt am 17.09.2014 um 19:17 Uhr von gironimo
Die Frage ist: Stimmt der Begriff mit dem Einsatz im Haus überein. Oder handelt es sich vielleicht doch um eine "getarnte" billige Aushilfe?
Ihr solltet vom AG weitere Informationen über die "Hospitation" anfordern.
Erstellt am 18.09.2014 um 06:57 Uhr von Hoppel
@ Husmeester
Würde man Deine Argumentation folgen, müsste der AG den BR vor Einsatz von Leih-AN niemals anhören, da die ihr Gehalt ja nicht von dem AG im Einsatzbetrieb erhalten.
Wer den Lohn/das Gehalt bezahlt oder ob überhaupt Lohn/Gehalt gezahlt wird ist mit absoluter Sicherheit kein Kriterium feststellen zu können, ob eine Einstellung vorliegt und der BR anzuhören ist oder nicht.
Du solltest Dich besser noch mal belesen!
@ pickel
Letzteres gilt auch für Dich. Ob eine mitbestimmungspflichtige Einstellung vorliegt oder nicht, ist NICHT von der Zahlung eines Entgelts abhängig.
@ Quietschbeule
Den entscheidenden Hinweis hat Lotte gegeben! Es kommt einzig und allein darauf an, ob dieser Arzt in euren Betrieb eingegliedert ist oder nicht.
Erstellt am 19.09.2014 um 00:22 Uhr von Pickel
Hoppel, dein Hinweis mit den Leiharbeitnehmern geht fehl, da für dieses Konstrukt gesonderte Regeln gelten. Die Gehaltszahlung ist somit in der Tat ein wertvolles Indiz - zumal ich vom Umkehrschluss schrieb, dass Gehaltzahlungen auf eine Eingliederung hinweisen, nicht dass das Nichtvorliegen ein Beweis für eine echte Praktikantenstelle ist.
Erstellt am 19.09.2014 um 10:08 Uhr von Lotte
Pickel,
und nach Deiner Meinung fehlt das MBR beim Einsatz von "echten" Praktikanten?
Empfehle im Däubler den § 99 RN 46
LG Lotte
Erstellt am 19.09.2014 um 10:19 Uhr von Pjöööng
Es gibt meines Erachtens nur zwei Konstellationen wo die Einstellung eines Prktikanten mitbestimmungsfrei ist:
1) Wenn der Praktikant im Wesentlichen den Arbeitnehmern über die Schultern schaut, also typischerweise ein einwöchiges Schülerpraktikum (BOGy, BORS)
2) Wenn der Praktikant die Betriebsmittel des Arbeitgebers im Wesentlichen zu eigenen Zwecken nutzt, also z.B. der Diplomand der die Unternehmensinfrastruktur nutzt um Forschung zur Erlangung des Diploms zu betreiben, wobei er frei von Weisungen des Arbeitgebers ist.
Erstellt am 19.09.2014 um 10:59 Uhr von Lotte
Hallo Pjöööng,
1 ) sehe ich hier aber gerade nicht gegeben. Obwohl... wenn man die Feuerzangenbowle zu Rate zieht... ;-))
LG Lotte