Einstellung nach 99 BetrVG
Hallo, kann man zeitgleich einer Einstellung zustimmen und einer damit verbundenen 1-Jahres Befristung widersprechen?
Community-Antworten (2)
09.11.2017 um 22:50 Uhr
Das geht - wenn es denn eine Begründung nach § 99 für den Widerspruch gibt. Da wäre ich gespannt.
09.11.2017 um 23:16 Uhr
Ihr könnt es ja probieren. Vielleicht fällt der AG drauf rein. Risiko ist allerdings, daß der AG gleich auf die komplette Einstellung verzichtet statt nur auf die Befristung. Für ein "Recht" auf Widerspruch gegen die Einstellung wird aber selbst eine unberechtigte Befristung vermutlich kaum reichen. "das MBR des BR bei Einstellungen ist eben kein Instrument einer umfassenden Vertragskontrolle" heißt es im Kommentar von Fitting (§ 99 BetrVG, Rn 189). Ist die Befristung unrechtmäßig und unwirksam, reicht es aus, wenn Ihr den AG zum Ablauf des Befristungszeitraumes darauf aufmerksam macht, wenn der Kollege nicht übernommen werden soll.
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