Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
in unserem Betrieb wurde wg. der Quote des Minderheitengeschlechtes eine Frau ins Gremium nachgeladen. Die nachgeladene Frau nimmt aber an der BR Sitzung nicht teil, da sie dienstlich unabkömmlich ist. D.h. nach meinem Rechtsverständnis bleibt ihr Platz dann frei (keine Nachladung) und da Sie Verteter des Minderheitengeschlechtes ist, zählt sie und erfüllt damit die Quote des Minderheitengeschlechts auch wenn sie nicht teilnimmt?
Danke für euere Hilfe!
Gruß Joker