Minderheitengeschlecht ist im Betrieb und nimmt an BR-Sitzung nicht teil
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, in unserem Betrieb wurde wg. der Quote des Minderheitengeschlechtes eine Frau ins Gremium nachgeladen. Die nachgeladene Frau nimmt aber an der BR Sitzung nicht teil, da sie dienstlich unabkömmlich ist. D.h. nach meinem Rechtsverständnis bleibt ihr Platz dann frei (keine Nachladung) und da Sie Verteter des Minderheitengeschlechtes ist, zählt sie und erfüllt damit die Quote des Minderheitengeschlechts auch wenn sie nicht teilnimmt? Danke für euere Hilfe! Gruß Joker
Community-Antworten (3)
29.09.2020 um 12:32 Uhr
Die Frage ist, ob ein Verhinderungsgrund gem. BetrVG vorliegt oder nicht.
Wenn die Dienstliche Unabkömmlichkeit ihre eigene Entscheidung ist, also weil sie sagt die Arbeit ist mir wichtiger als die BR Sitzung - müsst ihr nicht nachladen.
Wenn sie aber unabkömmlich ist, weil sie ein Seminar besucht oder auf Dienstreise dann ist sie verhindert und es müsste wie bei Urlaub Krankheit jemand nachgeladen werden und auch die Minderheiten quote müsste berücksichtigt werden. Das ist manchmal schwer zu erkennen, da eine richtige Abgrenzung schwerfällt.
29.09.2020 um 12:39 Uhr
"Wenn die Dienstliche Unabkömmlichkeit ihre eigene Entscheidung ist, also weil sie sagt die Arbeit ist mir wichtiger als die BR Sitzung - müsst ihr nicht nachladen."
Kommt mMn ein bisschen darauf an, wie dieses "die Arbeit ist mir wichtiger" zu verstehen ist.
siehe auch das angegebene Urteil hier:
29.09.2020 um 15:09 Uhr
ja leider so wie celestro schreibt...aber wenn alles immer haarklein geregelt wäre, ach was wäre das Leben langweilig
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