Erstellt am 29.09.2020 um 10:32 Uhr von Kjarrigan
Die Frage ist, ob ein Verhinderungsgrund gem. BetrVG vorliegt oder nicht.
Wenn die Dienstliche Unabkömmlichkeit ihre eigene Entscheidung ist, also weil sie sagt die Arbeit ist mir wichtiger als die BR Sitzung - müsst ihr nicht nachladen.
Wenn sie aber unabkömmlich ist, weil sie ein Seminar besucht oder auf Dienstreise dann ist sie verhindert und es müsste wie bei Urlaub Krankheit jemand nachgeladen werden und auch die Minderheiten quote müsste berücksichtigt werden.
Das ist manchmal schwer zu erkennen, da eine richtige Abgrenzung schwerfällt.
Erstellt am 29.09.2020 um 10:39 Uhr von celestro
"Wenn die Dienstliche Unabkömmlichkeit ihre eigene Entscheidung ist, also weil sie sagt die Arbeit ist mir wichtiger als die BR Sitzung - müsst ihr nicht nachladen."
Kommt mMn ein bisschen darauf an, wie dieses "die Arbeit ist mir wichtiger" zu verstehen ist.
siehe auch das angegebene Urteil hier:
https://www.betriebsrat.com/br-forum/194405/ersatzmitglied-laden-wenn-normales-mitglied-zuviel-arbeit-hat
Erstellt am 29.09.2020 um 13:09 Uhr von rtjum
ja leider so wie celestro schreibt...aber wenn alles immer haarklein geregelt wäre, ach was wäre das Leben langweilig