Erstellt am 07.01.2013 um 16:13 Uhr von Kulum
Also mir stellt sich gerade die Frage, was so relevantes während eines 73er Gespräches gesagt oder getan werden könnte, dass man das vor einem Gericht beweisen müsste. Auch inwiefern das Stattfinden während oder außerhalb einer BR Sitzung die Position des BR verbessern könnte ist mir irgendwie schleierhaft. Hat die Seminarleitung das irgendwie begründet oder einfach als lebenswichtige Weisheit in den Raum gestellt?
Nun zu deiner eigentlichen Frage.
Bei uns findet das 73er Gespräch außerhalb der BR Sitzungen statt. Häufig mit zwei bis maximal 3 BRM, nur in absoluten Ausnahmen mit dem gesamten BR. Hintergrund ist, dass sich ein einzelner Geschäftsführer evtl. ein wenig überrannt fühlen könnte, wenn er sich mit 7, 9, 11 oder mehr BRM gleichzeitig auseinandersetzen muss.
Erstellt am 07.01.2013 um 16:28 Uhr von gironimo
Ja - natürlich außerhalb der Sitzungen. Und natürlich werden da auch eine ganze Reihe von Dingen besprochen, die schon eine gewisse Verbindlichkeit haben. Wir fertigen daher ein Protokoll des Gesprächs an, wo die gemeinsam besprochenen Punkte aufgeschrieben und von beiden Seiten unterschrieben werden.
Das Monatsgespräch wird bei uns vom Betriebsausschuß geführt; allerdings kann jedes andere BR-Mitglied hinzukommen (was äußerst selten passiert), um ein Thema mit zu besprechen.
Leider kenne ich auch den einen oder anderen Schulungsreferenten (meist Fachanwälte), denen das Geschehen im Betrieb etwas fremd zu sein scheint und die bei Ihrem Vortrag meist den Gerichtssaal vor dem inneren Auge haben. Vielleicht fragst Du ihn noch mal im Nachgang, warum er diese Ansicht vertritt.
Erstellt am 07.01.2013 um 20:50 Uhr von Hoppel
Es ist völlig wurscht, ob das Monatsgespräch im Rahmen einer BR-Sitzung statt findet oder nicht.
Schleierhaft ist aber auch mir, warum es besser sein soll, das MG als Teil der Sitzung zu deklarieren. Ich halte das für ausgemachten Unsinn, außerdem ist das MG kein "MUSS" sondern lediglich eine "Empfehlung".
Solange BR & AG "strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten machen" kräht kein Hahn danach, ob das unter der Überschrift "Monatsgespräch" oder anderweitig erfolgt!
Erstellt am 08.01.2013 um 08:47 Uhr von rkoch
@IInonameII
Du must unterscheiden zwischen dem Termin des Monatsgesprächs und dem besonderen Status der "Sitzung des BR". So bald das Monatsgespräch stattfindet endet automatisch der Status "Sitzung des BR", da die Grundvoraussetzungen (Nichtöffentlichkeit, etc.) verletzt sind. So lange also dieses Monatsgespräch andauert (der AG anwesend ist) sind keine Beschlüsse möglich. In diesem Sinne ist das Monatsgespräch NIEMALS während einer Sitzung des BR.
Der Termin des Gesprächs kann aber grundsätzlich sich mit dem Termin einer Sitzung des BR überschneiden. u.U. ist das sogar von Vorteil. So kann nämlich dadurch, dass der AG den Raum verläßt, zeitweilig der Status der "Sitzung des BR" wieder aufleben und der BR kann ggf. Beschlüsse fassen. So lange der BR vollzählig anwesend ist können dafür extra TOPs in die TO eingefügt werden. Ziel des Monatsgesprächs ist ja "über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln" - und letztlich kann der BR nur dann "Vorschläge unterbreiten" bzw. "eine Einigung anerkennen", wenn er dazu einen entsprechenden Beschluß gefasst hat! Ohne dass das Monatsgespräch zeitgleich mit einer Sitzung des BR stattfindet kann der BR den AG eigentlich zu allen Themen nur auf die nächste Sitzung des BR vertrösten. Ohne Beschlüsse kann es auf diesen Gesprächen nicht zu einem Ergebnis oder überhaupt einem Fortschritt kommen (es sei denn, der BR hätte dieses Vorschläge und ein ggf. erklärtes zustimmungswürdiges Ziel bereits VORHER beschlossen - was wieder nur geht, wenn die Themen und Verhandlungsstände schon zum Zeitpunkt dieser Sitzung bekannt waren).
u.U. kann man, wenn nicht der gesamte BR am Monatsgespräch teilnimmt (was bei großen BR die Regel sein wird), parallel dazu in einem anderen Raum die Sitzung des BR abhalten, so dass die Verhandlungsführer des BR hin und her pendeln (wie man es i.d.R. bei Einigungsstellen machen sollte).
Ein anderes Detail ist, dass man in dem Fall auch das Gespräch einfach in die Niederschrift aufnehmen kann, so bleibt alles wesentliche in einem Dokument vereint.
So ist wohl auch der Tip auf dem Seminar zu verstehen.