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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nichteingeladener Nachrücker erscheint bei BR Sitzung und nimmt teil.

T
Table
Jan 2018 bearbeitet

Stellvertreter lädt falschen Nachrücker mündlich zur Sitzung ein. Vorsitzender lädt per Einladung in der richtigen Reihenfolge ein, ohne dem ersten eingeladenen Nachrücker abzusagen. Er erscheint zur Sitzung und wird vom Gremium beauftragt dazubleiben und das Protokoll zu schreiben. Hier läuft doch etwas schief, oder sehe ich das falsch? Was hat ein Nachrücker in der Sitzung zu suchen ohne schriftlich eingeladen zu sein. Was passiert mit den Beschlüssen? Bitte gebt mir mal einen Tipp, Danke

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Community-Antworten (4)

F
Fragenmann

17.07.2014 um 15:17 Uhr

Die Nicht-Öffentlichkeit ist damit futsch, der AG kann da ganz schön ein Fass aufmachen weil mit welcher Berechtigung felt der Nachrücker ? Die Beschluss könnte aber wenn sonst alles passt dennoch passen. Abgestimmt wird der ja nicht mit haben, oder?

K
Kölner

17.07.2014 um 16:10 Uhr

Nichtöffentlichkeit bedingt auch, dass die Beschlüsse hinfällig sein könnten! Aber wie immer: Erst muss der AG von diesem ganzen Brimborium etwas mitbekommen und dann auch noch beklagen.

Interessant wäre es, wenn er direkt dem EBRM die Arbeitszeit versagt...

Noch interessanter ist das Hilfskonstrukt (Sitzungsprotokollschreiber) des BR(V)

G
gironimo

17.07.2014 um 17:23 Uhr

Klar - war nicht richtig und sollte nicht passieren. Aber wenn es nicht gerade weltbewegende Beschlüsse waren, die den AG gegen den Strich laufen, wird wohl kaum etwas geschehen.

Also bei der nächsten Sitzung besser machen.

S
Stoni

17.07.2014 um 22:45 Uhr

Aber irgendwas läuft bei Euch falsch, kann es die Kommunikation sein? BRV und SBRV laden Unabhängig voneinander zur BR Sitzung ein. Da gibt es ganz klare Regeln. Und mündlich geht auch nicht.

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