Erstellt am 17.07.2014 um 13:17 Uhr von Fragenmann
Die Nicht-Öffentlichkeit ist damit futsch, der AG kann da ganz schön ein Fass aufmachen weil mit welcher Berechtigung felt der Nachrücker ?
Die Beschluss könnte aber wenn sonst alles passt dennoch passen.
Abgestimmt wird der ja nicht mit haben, oder?
Erstellt am 17.07.2014 um 14:10 Uhr von Kölner
Nichtöffentlichkeit bedingt auch, dass die Beschlüsse hinfällig sein könnten!
Aber wie immer: Erst muss der AG von diesem ganzen Brimborium etwas mitbekommen und dann auch noch beklagen.
Interessant wäre es, wenn er direkt dem EBRM die Arbeitszeit versagt...
Noch interessanter ist das Hilfskonstrukt (Sitzungsprotokollschreiber) des BR(V)
Erstellt am 17.07.2014 um 15:23 Uhr von gironimo
Klar - war nicht richtig und sollte nicht passieren. Aber wenn es nicht gerade weltbewegende Beschlüsse waren, die den AG gegen den Strich laufen, wird wohl kaum etwas geschehen.
Also bei der nächsten Sitzung besser machen.
Erstellt am 17.07.2014 um 20:45 Uhr von Stoni
Aber irgendwas läuft bei Euch falsch, kann es die Kommunikation sein?
BRV und SBRV laden Unabhängig voneinander zur BR Sitzung ein. Da gibt es ganz klare Regeln. Und mündlich geht auch nicht.