Erstellt am 11.05.2006 um 12:31 Uhr von Kölner
@franzl
Wieviele MA's habt Ihr denn? Ich halte es ja für (vorsichtig ausgedrückt) ziemlich verrückt, eine (zwei) Freistellung(en) auf fünf Leute zu verteilen.
Warum tut man sich das an als Gremium?
§ 37 Abs. 2 BetrVG erleichtert es einem ordentlichen BR doch ohnehin - seinem Gewissen gehorchend - sich so oft wie notwendig freistellen zu lassen. Da bedarf es keiner Freistellung nach § 38 BetrVG!
Erstellt am 13.05.2006 um 10:31 Uhr von chikago
Hi, ich möchte sagen, wir haben eine ähnliche Lösung gewählt:
Bei uns sind es drei Freigestellte, die wir auf mehrere Köpfe aufgeteilt haben. Bei uns (in einem KH) hat das eine Art "gewissensgrund", als Pflegekraft, bist du immer irgendwie auf station notwendig und wenn du dich "den normalen umständen entsprechend am arbeitsplatz abmelden willst" heißt das du mußt erst mal eine halbe stunde übergabe über deine patienten machen (bedenke erst intensivmed!). Mit dieser regelung können wir immerhin eine art planungssicherheit für uns und unsere MA erreichen. Klingt trotzdem ein bisschen wie eine Ausrede, ich weiß.
Erstellt am 13.05.2006 um 10:48 Uhr von Kölner
@chikago
Wenn Du den letzten Satz nicht gesagt hättest, dann hätte ich ihn gesagt!
Ihr macht Euch die Gedanken für den AG. Das ist zwar löblich, kommt aber dem Arbeitsauftrag eines BR nicht nach.
Teilfreistellungen unter dreizig Prozent einer VB-Stelle halte ich für unsinnig!
Erstellt am 13.05.2006 um 10:50 Uhr von Fayence
franzl,
Du bist vielleicht witzig! Wie viele RN einer Kommentierung sollen denn benannt werden?
Vor allem wenn Du noch nicht einmal angibst, welche Kommentierung Ihr in welcher Auflage zur Verfügung habt!