Erstellt am 02.11.2009 um 17:52 Uhr von erwin
@gizmo
ganz einfach!
Die Mehrarbeit/ Überstunden nicht genehmigen.
Erstellt am 02.11.2009 um 18:32 Uhr von neskia
Frage: 8 Stunden mit/ohne Vergütung?
Erstellt am 02.11.2009 um 19:10 Uhr von nicoline
gizmo,
folgendes ___könnte___ passieren:
Vorsicht:
Leistet eine bestimmte Teilzeitkraft sehr viele Überstunden ab, müssen Sie vorsichtig sein. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm (Urteil vom 4. 5. 2006, AZ: 8 Sa 2046/05) kann das zu einer Änderung des Arbeitsvertrags führen. Im Streitfall sah der Arbeitsvertrag einer Arbeitnehmerin eigentlich nur 28,5 Stunden pro Woche vor. Tatsächlich arbeitete diese aber über Jahre hinweg erheblich mehr, nämlich im Umfang einer Vollzeitkraft. Als die Arbeitgeberin sie schließlich wieder 28,5 Stunden pro Woche beschäftigte, zog die Mitarbeiterin vor Gericht. Sie verlangte sowohl weiterhin die Bezahlung als auch die Beschäftigung einer Vollzeitkraft. Das LAG gab ihr Recht mit folgender Begründung:
* Wird ständig und über längere Zeit eine bestimmte erhöhte Arbeitszeit vom Arbeitgeber abgerufen und vom Mitarbeiter geleistet, sind das keine Überstunden mehr. Es handelt sich vielmehr um die tatsächlich geschuldete vertragliche Leistung.
* Maßgeblich ist dann nicht der Text im Arbeitsvertrag, sondern der wirkliche Willen der Parteien, der im „gelebten“ Rechtsverhältnis zum Ausdruck kommt.
* Daher muss hier von einer stillschweigenden Neuregelung des Arbeitsvertrags ausgegangen werden. Der Umfang der stillschweigend vereinbarten Arbeitszeit ergibt sich aus den praktizierten Arbeitszeiten der vergangenen Jahre.
Quelle:
http://www.bwr-media.de/themen/lohn-gehalt/sozialversicherung/03688_was-sie-beachten-muessen,-wenn-sie-ihre-teilzeitkraefte-zu-ueberstunden-heranziehen.php
und noch ein link: kopieren und einfügen
http://www.ranot-warych.de/seite17.htm
Erstellt am 02.11.2009 um 19:29 Uhr von DonJohnson
@gismo
Schön dich mal wieder zu lesen... sag mal, haste das gesehen mit dem Treff? ;-)))