Einstellung - Was können wir dagegen tun?
Hallo, unser Hausmeister ist Vorgesetzter der Reinigungskräfte und wollte das unsere Tagesfrau private Arbeiten für ihn erledigt (Müll runterbringen, Treppe putzen, etc). Die Kollegin hat sich mittlerweile dazu entschieden zu kündigen weil Sie den Druck seiner Gemeinheiten nicht mehr standhält. Sie hat sich auch dem BR (leider viel zu spät, erst nach ihrer Kündigung) anvertraut. Es gab mittlerweile ein Gespräch mit dem GF, der Tagesfrau und dem BR wo Sie die ganze Situation unserem AG erklärt hat. Der BR dachte, dass es jetzt zumindest eine Abmahnung für unseren Hausmeister gibt oder die Reinigungskräfte einer anderen Abteilung unterstellt werden. Dies ist nicht der Fall wie wir mittlerweile festgestellt haben. Nun soll eine neue Tagesfrau eingestellt werden die unser Hausmeister persönlich kennt. Der BR möchte jetzt verhindern dass Sie ihm zu Dank verpflichtet ist (sie benötigt den Job) und es jetzt genauso weitergeht wie vorher. Unser Hausmeister hat so etwas schon angedeutet! Was können wir dagegen tun. Für gute Ratschläge wären wir sehr dankbar!
Community-Antworten (4)
26.07.2007 um 00:27 Uhr
Moin, ich sehe keine Gründe für eine Zustimmungsverweigerung nach §99. Ich würde sowohl dem AG als auch diesem HM eher den §75 unter die Nase reiben. Ich kann mit kaum vorstellen, daß der AV Arbeiten im privaten Bereich des HM zuläßt...
26.07.2007 um 00:35 Uhr
Tolle Kiste, die Frau benötigt den Job und ihr wollt die Einstellung verhindern....??? Stimmt lieber zu und klärt sie über ihre Rechte auf. Sie kann sich bei 'Nicht-Jobgemäßen-Tätigkeiten' die durch den Hausmeister (ihren Vorgesetzen) angewiesen z.B. beschweren (§84, 85 BetrVG) [wegen der Probezeit müsst ihr selbst gucken wie sicher der Job ist] und ihr könnt dem Hausmeister mal den 104'er BetrVG andeuten...
26.07.2007 um 10:06 Uhr
Hallo Hans,
wir wollen die Einstellung nicht verhindern. Wir möchten nur vermeiden dass unsere neue Tagesfrau genauso ausgenutzt wird weil Sie unserem Hausmeister ja zu Dank verpflichtet ist. Sie kennen sich privat und ich glaube kaum dass sie bereit ist wie unsere letzte Tagesfrau sich zu wehren um dadurch auch ihren Job zu verlieren.
Gruß Kira
26.07.2007 um 12:44 Uhr
Hallo Kira,
es gilt immer noch, dass das Wahrnehmen seiner Rechte darf nicht bestraft werden kann (§612a BGB). "Zu Dank verpflichtet" ist aber kein Grund sich ausbeuten zu lassen.
Was die beiden "privat" treiben geht Euch schlußendlich nix an, aber vielleicht sollte die gute Frau mal ihre Beziehung zu eurem HM überdenken...
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