Führungskraft als Leiharbeitnehmer?
Unser Chefredakteur ist angeblich als Leiharbeitnehmer angestellt. Meines Wissens nach können Führungskräfte keine Leiharbeitnehmer sein. Sagt ja eigenlich schon das Wort Leih A R B E I T N E H M E R. Er hätte dann kein Weisungsrecht usw. mehr. Kennt sich jemand mit dem Thema aus? Bzw. den rechtlichen Hintergrund?
Community-Antworten (1)
23.10.2009 um 20:13 Uhr
@ Haifisch --"Meines Wissens nach können Führungskräfte keine Leiharbeitnehmer sein."-- Wurde gern wissen wo steht den das. --"Er hätte dann kein Weisungsrecht"-- Wesungsrecht kann unter Umstände jeder haben. Ich glaube du suchst etwas die du nicht findest. tik-tak
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