Unser Chefredakteur ist angeblich als Leiharbeitnehmer angestellt. Meines Wissens nach können Führungskräfte keine Leiharbeitnehmer sein. Sagt ja eigenlich schon das Wort Leih A R B E I T N E H M E R. Er hätte dann kein Weisungsrecht usw. mehr. Kennt sich jemand mit dem Thema aus? Bzw. den rechtlichen Hintergrund?