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Leiharbeitnehmer

H
herby
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wer kennt sich lückenlos aus. Kann der Betriebsrat einer Einstellung eines/er Leiharbeitnehmer/in widersprechen, wenn "ja" mit welcher Begründung?

Gruß Herby

2.57103

Community-Antworten (3)

N
nidis

15.03.2006 um 14:29 Uhr

Hallo Herby! Der BR kann einer Einstellung widersprechen wenn ein Punkt des § 99 BetrVG zutrifft.

D
dirk-br

15.03.2006 um 14:31 Uhr

Hallo Herby,

die Gründe für die Verweigerung der Zustimmung des BR sind in § 99 Abs. 2, Ziff. 1 - 6 BetrVG abschliessend aufgezählt. LG Dirk

W
w-j-l

15.03.2006 um 17:41 Uhr

Ein wenig täuscht ihr Euch mir Eurer Argumentation.

Widersprechen kann der BR mit jeder beliebigen sachlichen Begründung die ihm einfällt.

Die Wirkung des §99(4) einer Zustimmungsverweigerung nach §99(2,3) erzielt er allerdings nur, wenn er sich der Gründe nach 99(2) bedient.

Das scheint zwar ein wenig spitzfindig, hat aber seine Berechtigung wenn man darüber mit dem AG ins Gespräch kommen möchte, und Gründe außerhalb des §99 diskutieren will.

Gruesse ww-j-l

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