Erstellt am 15.03.2006 um 13:29 Uhr von nidis
Hallo Herby! Der BR kann einer Einstellung widersprechen wenn ein Punkt des § 99 BetrVG zutrifft.
Erstellt am 15.03.2006 um 13:31 Uhr von dirk-br
Hallo Herby,
die Gründe für die Verweigerung der Zustimmung des BR sind in § 99 Abs. 2, Ziff. 1 - 6 BetrVG abschliessend aufgezählt.
LG
Dirk
Erstellt am 15.03.2006 um 16:41 Uhr von w-j-l
Ein wenig täuscht ihr Euch mir Eurer Argumentation.
Widersprechen kann der BR mit jeder beliebigen sachlichen Begründung die ihm einfällt.
Die Wirkung des §99(4) einer Zustimmungsverweigerung nach §99(2,3) erzielt er allerdings nur, wenn er sich der Gründe nach 99(2) bedient.
Das scheint zwar ein wenig spitzfindig, hat aber seine Berechtigung wenn man darüber mit dem AG ins Gespräch kommen möchte, und Gründe außerhalb des §99 diskutieren will.
Gruesse
ww-j-l