Hallo,

wir beschäftigen in Spitzenzeiten bei AU-Zeiten und Urlaub Leiharbeitnehmer. Das Ganze ist in einer BV geregelt. In der BV sind die Arbeitszeiten wie die Leiharbeitnehmer eingesetzt werden nicht geregelt. Die Leiharbeitnehmer wurden bisher bei fünf Tage Mo-Fr eingesetzt. Wir haben auch Bereiche wo an Sieben Tage Woche sprich Vollkonti gearbeitet werden. Hier sind feste Mitarbeiter zugeordnet. Der Arbeitgeber möchte jetzt Leiharbeitnehmer in die Vollkonti Schicht zuordnen und beschäftigen. Wir sind der Meinung, dass wir ein Mitbestimmungsrecht hierzu haben. Der Arbeitgeber wiederum ist der Meinung wir haben keine Mitbestimmungsrecht. Ich bitte um Antworten.