Leiharbeitnehmer
Bei uns im Betrieb sind 185 Mitarbeiter beschäftigt. Infolge eines wechselnden Krankenstandes wird sehr häufig auf Leiharbeitnehmer zurück gegriffen. Muss der Arbeitgeber jedesmal die Erlaubnis vom Betriebsrat einholen ( BetrVG 99 ) wenn er ein oder mehrere Leiharbeiter beim Verleihbetrieb ordert ???
Community-Antworten (3)
10.12.2013 um 23:32 Uhr
##Muss der Arbeitgeber jedesmal die Erlaubnis vom Betriebsrat einholen##
Ja.
11.12.2013 um 10:50 Uhr
Ich stimme blackjack zu.
Man kann so etwas in einer Vereinbarung mit dem AG regeln. Allerdings würde ich ihm da die Zügel nicht zu locker lassen und keinen generellen Freibrief für den Einsatz von Leiharbeitnehmern ausstellen. Andererseits macht es vielleicht Sinn, das 99er-Verfahren bei kurzfristigen Krankheitsfällen zu vereinfachen.
Ich kenne z.B. eine Vereinbarung, wonach der BR dem AG erlaubt bis zu zwei erkrankte AN im Monat durch Leiharbeitnehmer zu ersetzen (mit anschließender Meldung an den BR). Im Gegenzug hat der AG weiteren Planstellen zugestimmt und die Gesamtzahl der Leiharbeitnehmer im Betrieb begrenzt.
Naja - alles eine Frage der Abwägung, was in einem Betrieb sinnvoll ist. Will man eine Regelung erst noch finden, wird man wohl nicht umhinkommen, dem AG deutlich zu machen, dass jede Einstellung die Zustimmung des BR erfordert - auch wenn es mühselig ist.
11.12.2013 um 11:08 Uhr
Es wird jedes Mal ein anderer, neuer AN in den Betrieb eingegliedert.
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