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Betriebsausschussfragen (SBV und Einladung)

K
keineZiffern
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen zusammen. Ich habe zwei Fragen zum Betriebsausschuss.

  • Muss die SBV auch für den BA eingeladen werden?
  • Muss die Tagesordnung auch an die anderen BRM + SBV geschickt werden oder reicht die Aushändigung des Protokolls an alle BRM?

Der BA hat vom BR das Recht zugesprochen bekommen, Personalangelegenheiten selbständig zu erledigen (per BR-Geschäftsordnung).

Vielen Dank,

Martin

8.24006

Community-Antworten (6)

N
nicoline

20.10.2009 um 13:03 Uhr

keineZiffern DKK:

*Muss die SBV auch für den BA eingeladen werden? *

Nach § 95 Abs. 4 SGB IX ist die Schwerbehindertenvertretung berechtigt, an allen Sitzungen des BR und seiner Ausschüsse und Arbeitsgruppen (insbes. auch gem. § 28a) beratend teilzunehmen (HessLAG 4. 12. 01, AuR 02, 3; Richardi-Thüsing, Rn. 13, 21, § 32 Rn. 40; Fitting, § 27 Rn. 57, § 32 Rn. 18; ErfK-Eisemann, Rn. 2; HSWG, Rn. 11, 16; Splanemann, AiB 02, 404; Süllwald, ZBVR 03, 47; einschränkend GK-Raab, Rn. 3, der das Teilnahmerecht an Sitzungen der Ausschüsse nur bejaht, wenn sie an die Stelle des BR treten und selbstständig entscheiden).

Muss die Tagesordnung auch an die anderen BRM + SBV geschickt werden

Analog der Bestimmungen für die BR Sitzung gilt sicher auch hier:

Die Ladung mit der Tagesordnung muss danach allen Sitzungsteilnehmern – einschließlich JAV, Schwerbehindertenvertretung, ggf. auch AG und der Gewerkschaft – so rechtzeitig zugehen, dass sie sich auf die Teilnahme einstellen, notwendige Vorbereitungen (Informationen einholen, Unterlagen prüfen) treffen und dem Vorsitzenden eine etwaige Verhinderung mitteilen oder auf eine Verlegung hinwirken können.

oder reicht die Aushändigung des Protokolls an alle BRM?

Die Sitzungsniederschrift: Das Gesetz schreibt vor, dass über jede Verhandlung des BR eine Niederschrift aufzunehmen ist (»Checkliste« bei DKKF-Wedde, § 34 Rn. 11; allgemein Mischewski, AiB 06, 272). Aus der Gesetzessystematik und aus dem Text der Überschrift dieser Vorschrift ergibt sich, dass sie sich nur auf Sitzungen (einschließlich der konstituierenden) des BR und seiner Ausschüsse bzw. Arbeitsgruppen bezieht (vgl. auch Bopp, S. 14; Fitting, Rn. 6), auch wenn hier keine Beschlüsse gefasst worden sind. Die BR-Mitglieder haben Anspruch auf Aushändigung einer Abschrift oder Fotokopie der Sitzungsniederschrift, wenn sie diese für ihre Tätigkeit benötigen (GL, Rn. 15; HSWG, Rn. 18; a. A. GK-Raab, Rn. 24; MünchArbR-Joost, § 307 Rn. 82; Richardi-Thüsing, Rn. 11; Fitting, Rn. 25; Zender, ZBVR 00, 238; vgl. auch Rn. 23). Die übrigen Sitzungsteilnehmer, wie JAV, Schwerbehindertenvertretung, Vertrauensmann der Zivildienstleistenden oder Sachverständige, haben keinen Anspruch auf Aushändigung einer Abschrift oder Fotokopie der Sitzungsniederschrift. Die Aushändigung ist jedoch zulässig und grundsätzlich zweckmäßig (Fitting, Rn. 24; HSWG, a. a. O.; ErfK-Eisemann, Rn. 3), es sei denn, in der Niederschrift sind Aussagen des AG zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen enthalten (vgl. Rn. 4).

K
keineZiffern

20.10.2009 um 13:07 Uhr

Hallo nicoline,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Die Antwort zur zweiten Frage versteh ich so, dass die Tagesordnung der SBV zugeht, aber nicht den übrigen BRM? Wenn dem so ist, sind bei mir die Unklarheiten beseitigt. :) Schöne Grüße,

Martin

N
nicoline

20.10.2009 um 13:19 Uhr

keine Ziffern *vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. * gerne ;-)))

dass die Tagesordnung der SBV zugeht, aber nicht den übrigen BRM? es steht geschrieben: Sitzungsteilnehmer!

Wenn ich mir eine Anmerkung erlauben darf? Alles was ich geschrieben habe, ist kopiert aus einem Kommentar zum BetrVG. Der sollte ja eigentlich in jedem BR Büro vorhanden sein. Je öfter man da reinschaut, je eher lernt man, damit umzugehen und dort etwas zu finden. Mag am Anfang nicht ganz einfach sein, aber: Übung macht den Meister ;-)))

K
keineZiffern

20.10.2009 um 13:27 Uhr

Hallo nicoline,

den Kommentar werd ich suchen. Vielen Dank und schöne Grüße,

Martin

N
nicoline

20.10.2009 um 14:12 Uhr

Hallo Martin,

den Kommentar werd ich suchen. So will ich Dich hören und schwer hoffen, dass Du einen findest. Sehr hilfreich sind auch Schulungen! ;-)))

*Vielen Dank * ;-)))

und schöne Grüße, Zurück!

R
rainerw

20.10.2009 um 14:29 Uhr

@nicoline Du legst ja heut ein Tempo vor......

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