Erstellt am 04.07.2014 um 11:43 Uhr von Lexipedia
Wenn es nur einen Schwerbehindertenvertreter gibt hast du Pech. Wenn es mehrere Schwerbehindertenvertreter gibt kannst du dir einen Aussuchen!
Erstellt am 04.07.2014 um 11:46 Uhr von ickederdicke
Hallo emmaLOP,
da die Schwerbehindertenvertretung ein Einpersonen Mandat ist und ein Stellvertreter nicht im "AMT" ( Mandat) ist, wenn er/sei nicht durch die regulären Vorgaben die Vertretung übernimmt,solange darf dieser nicht tätig werden.
In Absprache mit den beiden geht natürlich vieles, ggf. nimm zusätzlich noch jemanden deines Vertrauens mit ( dies kann der SBV Stelli als "Kollege" sein oder einen vom BR der dein Vertrauen hat ).
Erstellt am 04.07.2014 um 11:48 Uhr von ickederdicke
@Lexipedia,es gibt immer nur einen aktiven SBV im Amt/Mandat...Einpersonen Mandat.
Erstellt am 04.07.2014 um 12:29 Uhr von Lotte
Hallo emmaLOP,
wenn der stellv. SBV nicht zufällig im Betriebsrat ist, wird eine Vertretung durch ihn nur im Urlaub oder während einer Erkrankung des SBV möglich sein.
Selbst wenn der SBV zustimmen würde, dass sein Stellvertreter Dich vertritt, müsste auch der Arbeitgeber damit einverstanden sein. Und sobald es dann um etwas offizielles geht (Integrationsamt z. B.), hat der stellv. SBV wie ickederdicke schon schrieb, kein Mandat.
LG Lotte
Erstellt am 04.07.2014 um 15:49 Uhr von gironimo
Die Rechtslage sehe ich auch so - aber vielleicht sind ja alle Beteiligten mit einer Abweichung von der Norm einverstanden. Einfach mal fragen.
Erstellt am 05.07.2014 um 19:10 Uhr von EmmaLop
Vielen Dank für die vielen hilfsreiche antworten..