Erstellt am 02.07.2014 um 14:24 Uhr von Pjöööng
Standort 2 hat also keine 5 Schwerbehinderten und kann deshalb keinen eigenen Schwerbehindertenvertreter wählen?
Dann darf der (gemeinsame) Schwerbehindertenvertreter auch an beiden BR-Sitzungen teilnehmen.
Erstellt am 02.07.2014 um 14:24 Uhr von Pickel
Wenn er sich das Hütchen des Schwerbehindertenvertreters aufsetzt, ist er in dem Moment kein BR-Mitglied sondern eben Schwerbehindertenvertreter mit entsprechenden Rechten.
Erstellt am 02.07.2014 um 14:29 Uhr von Katzen
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Erstellt am 02.07.2014 um 16:29 Uhr von gironimo
Wenn er offiziell auch von den Standort 2-SchwB gewählt wurde - dürfte er sogar an Eurem Monatsgespräch mit dem AG teilnehmen.
Erstellt am 02.07.2014 um 17:22 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Wenn er offiziell auch von den Standort 2-SchwB gewählt wurde -"
Wie soll das funktionieren?
Erstellt am 03.07.2014 um 10:43 Uhr von Katzen
Standort 2 hat Ihn nicht gewählt und dort gibt es 2 Schwerbehinderte-MA, wieviele es an Standort 1 gibt, kann ich nicht mal sagen
Erstellt am 03.07.2014 um 10:47 Uhr von Katzen
Mal noch eine andere Frage.
Was könntet Ihr mir für Litaratur für die BR-Arbeit empfehlen. Fitting ist klar!
Aber vielleicht sind durch Erfahrungen auch noch andere Bücher, Lexika sehr hilfreich.
Vielen Dank und LG
Erstellt am 03.07.2014 um 11:02 Uhr von blackjack
Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht sollte nicht fehlen.