Hallo,

zur kurzen Erläuterung:
eine Firma mit 2 Standorten - jeder Standort hat einen eigenen BR.
Meine Frage:
Hat der Schwerbehindertenvertreter (ist für beide Standorte verantwortlich) das Recht, welcher selber BR-Mitglied ist und am Standort1 arbeitet, auch an den BR-Sitzungen am Standort2 teilzunehmen?
Wir als BR am Standort 2 sehen das etwas kritisch.
Wir wissen das ein Schwerbehindertenvertreter an BR und änlichen Sitzungen teilnehmen kann, aber da o. g. ja schon im BR ist, ist uns unklar ob er nun auch an den Sitzungen von Standort 2 teilhaben muss/kann.
Vielen Dank für eine Antwort und LG