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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schwerbehindertenvertreter

K
Katzen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

zur kurzen Erläuterung: eine Firma mit 2 Standorten - jeder Standort hat einen eigenen BR. Meine Frage: Hat der Schwerbehindertenvertreter (ist für beide Standorte verantwortlich) das Recht, welcher selber BR-Mitglied ist und am Standort1 arbeitet, auch an den BR-Sitzungen am Standort2 teilzunehmen? Wir als BR am Standort 2 sehen das etwas kritisch. Wir wissen das ein Schwerbehindertenvertreter an BR und änlichen Sitzungen teilnehmen kann, aber da o. g. ja schon im BR ist, ist uns unklar ob er nun auch an den Sitzungen von Standort 2 teilhaben muss/kann. Vielen Dank für eine Antwort und LG

1.00908

Community-Antworten (8)

P
Pjöööng

02.07.2014 um 16:24 Uhr

Standort 2 hat also keine 5 Schwerbehinderten und kann deshalb keinen eigenen Schwerbehindertenvertreter wählen?

Dann darf der (gemeinsame) Schwerbehindertenvertreter auch an beiden BR-Sitzungen teilnehmen.

P
Pickel

02.07.2014 um 16:24 Uhr

Wenn er sich das Hütchen des Schwerbehindertenvertreters aufsetzt, ist er in dem Moment kein BR-Mitglied sondern eben Schwerbehindertenvertreter mit entsprechenden Rechten.

K
Katzen

02.07.2014 um 16:29 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

G
gironimo

02.07.2014 um 18:29 Uhr

Wenn er offiziell auch von den Standort 2-SchwB gewählt wurde - dürfte er sogar an Eurem Monatsgespräch mit dem AG teilnehmen.

P
Pjöööng

02.07.2014 um 19:22 Uhr

Zitat (gironimo): "Wenn er offiziell auch von den Standort 2-SchwB gewählt wurde -"

Wie soll das funktionieren?

K
Katzen

03.07.2014 um 12:43 Uhr

Standort 2 hat Ihn nicht gewählt und dort gibt es 2 Schwerbehinderte-MA, wieviele es an Standort 1 gibt, kann ich nicht mal sagen

K
Katzen

03.07.2014 um 12:47 Uhr

Mal noch eine andere Frage.

Was könntet Ihr mir für Litaratur für die BR-Arbeit empfehlen. Fitting ist klar! Aber vielleicht sind durch Erfahrungen auch noch andere Bücher, Lexika sehr hilfreich. Vielen Dank und LG

B
blackjack

03.07.2014 um 13:02 Uhr

Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht sollte nicht fehlen.

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