Erstellt am 22.05.2006 um 10:58 Uhr von willi
Hallo nick
Die Schwerbehindertenvertretung ( § 94 des SGB IX ) kann an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilnehmen.
Es ist sinvoll eine Eiladung zu bekommen, er entscheidet ob er Teilnimmt.
( ob es um einen oder einer Gruppe von Schwerbehinderten geht )
Gruß Willi
Erstellt am 23.05.2006 um 09:44 Uhr von max
Hallo Nick,
der BR-Vors. muss die SchwbV einladen, egal was auf der TO steht. Dies gilt auch für alle Ausschüsse.
Siehe auch hier: http://www.schwbv.de/aufgaben.html