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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schwerbehindertenvertreter immer zur Sitzung einladen?

N
NICK
Jan 2018 bearbeitet

Muss der Betriebsratsvorsitzende den Schwerbehindertenvertreter immer zur Sitzung einladen oder nur wenn etwas die Schwerbehinderten betrifft.

4.10402

Community-Antworten (2)

W
willi

22.05.2006 um 12:58 Uhr

Hallo nick

Die Schwerbehindertenvertretung ( § 94 des SGB IX ) kann an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilnehmen.

Es ist sinvoll eine Eiladung zu bekommen, er entscheidet ob er Teilnimmt. ( ob es um einen oder einer Gruppe von Schwerbehinderten geht )

Gruß Willi

M
Max

23.05.2006 um 11:44 Uhr

Hallo Nick,

der BR-Vors. muss die SchwbV einladen, egal was auf der TO steht. Dies gilt auch für alle Ausschüsse.

Siehe auch hier: http://www.schwbv.de/aufgaben.html

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