Schwerbehindertenvertreter immer zur Sitzung einladen?
Muss der Betriebsratsvorsitzende den Schwerbehindertenvertreter immer zur Sitzung einladen oder nur wenn etwas die Schwerbehinderten betrifft.
Community-Antworten (2)
22.05.2006 um 12:58 Uhr
Hallo nick
Die Schwerbehindertenvertretung ( § 94 des SGB IX ) kann an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilnehmen.
Es ist sinvoll eine Eiladung zu bekommen, er entscheidet ob er Teilnimmt. ( ob es um einen oder einer Gruppe von Schwerbehinderten geht )
Gruß Willi
23.05.2006 um 11:44 Uhr
Hallo Nick,
der BR-Vors. muss die SchwbV einladen, egal was auf der TO steht. Dies gilt auch für alle Ausschüsse.
Siehe auch hier: http://www.schwbv.de/aufgaben.html
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