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Schwerbehindertenvertretung

M
maxbally
Nov 2016 bearbeitet

wir haben in unserem Betrieb insgesamt 5 Schwerbehinderte. Meine Frage: Müssen wir hier unbedingt eine Schwerbehindertenvertretung wählen? Da lt. der Checkliste der W.A.F bei Aufgaben steht, dass eine Gründung nicht zwingend erforderlich ist (dies können wir aber keinem § entnehmen.)

Vielen Dank für die Antwort

1.21001

Community-Antworten (1)

B
Betriebsrätin

26.08.2011 um 18:00 Uhr

Sofern maxbally BRM ist verstehe ich die Frage nicht bzw. kann sie nicht nachvollziehen!

Denn § 93 SGB IX, Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates ......sie wirken auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hin.

Weiter gibt es den § 80 Abs. 1 BetrVG.

Es gibt weiter auch Rechte gem. SGB IX für dei Schwerbehinderten Beschäftigten, welche NUR eine gewählte SBV umsetzen kann.

Also, BR bitte umgehend Wahl einleiten. Das WIE ergibt sich aus der Wahlordnung.

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