Hallo, bei einem MA steht eine Vertragsverlängerung seines befristeten Arbeitsvertrages an. Für den MA gibt es 2 Optionen, die ihm von seinem Vorgesetzten mitgeteilt wurden: zum einen keine Verlängerung, zum anderen eine Verlängerung zu schlechteren Konditionen, sprich weniger Grundgehalt bei gleicher Arbeit. Das wäre doch eine Gehaltskürzung. Ist dies so ohne Weiteres zulässig?