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Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages - sechste Verlängerung?

S
shakti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ist die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages im Rahmen einer Elternzeit zum wiederholtern Fall möglich? Ist es nach ArbG § 14(1) ein betrieblicher Bedarf der nur vorübergehend besteht und somit die Befristung so oft wie nötig beantragt werden kann? Bei unserer Mitarbeiterin wäre das die sechste Verlängerung.

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Community-Antworten (3)

W
Werner

15.01.2008 um 15:57 Uhr

Möglich ist das nach dem Teilzeit u. Befristungsgesetz §14 Abs 1. Befristungen mit sachlichem Grund sind nicht beschränkt.

U
uhu

15.01.2008 um 15:57 Uhr

unterliegt ihr einem TV? wenn ja, prüfen, ob zu befristeten AV was drin steht; gem.Teilzeit-und Befristungsgesetz: hat die Mitarbeiterin einen zweckbefristeten AV (wg. Vertretung Elternzeit), dann endet der AV mit Erreichung der Zweckerfüllung und muß vorher eben nicht verlängert werden; hat die MA einen kalendermäßig befristeten AV, dann hat der AG jetzt mal Pech, wenn die dritte Verlängerung bereits abgelaufen ist; die MA dürfte somit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben;

P
paula

16.01.2008 um 21:38 Uhr

@uhu

Du sprichst wirr!!!!

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