Sehr geehrte Damen und Herren,

ein aktuelles Vorhaben der Geschäftsleitung und Abteilungsleiter sieht vor, einen Mitarbeiter mit einem befristeten Arbeitsvertrag den Vertrag nochmals zu verlängern, d.h., diese Befristung läuft am 30.09.05 aus, wenn der Vertrag nicht weiterhin verlängert wird.

Der Betriebsrat hat von der Geschäftsleitung in Absprache mit dem entsprechenden Abteilungsleiter, die Aufforderung erhalten, daß dieser Vertrag dieses Mitarbeiters weiterhin um ein 1/2 Jahr, d.h. bis 31.03.06 verlängert werden.
Der Betriebsratsvorsitzende hat eine außerordentliche Sitzung mit all seinen Betriebsratsmitgliedern einberufen und darüber entschieden/abgestimmt, ob dieser Mitarbeiter weiter beschäftigt werden soll.

Alle Betriebsratsmitglieder und Vorsitz haben darüber beraten und haben
folgendermassen darüber abgestimmt
- 4 Neinstimmen
- 1 Enthaltung

Der Betriebsratsvorsitzende hat der Geschäftsleitung das Ergebniss der
Abstimmung per E-Mail mitgeteilt.

Die Geschäftsleitung hat nach kurzer Zeit auf diese E-Mail sehr heftig, (mündlich) reagiert und zweifelt an, ob der BR hier überhaupt aus verschieden Gründen, diese Weiterbeschäftigung verhindern kann.
Gründe für die meisten Neinstimmen waren, daß dieser Mitarbeiter mehr Schaden anrichtet als produktive Arbeit für das Unternehmen leistet
(die Gründe wurden vom Betriebsrat nach der Abstimmung der Geschäftsleitung jedoch nicht mitgeteilt, ist das Pflicht?
Kann die GS alleine diese Weiberbeschäftigung durchführen?!

Über detallierte Angaben wären wir sehr dankbar, da unsere GS sehr viele
Entscheidungen anzweifelt.

Für eine wirklich schnelle Antwort wären wir Ihnen sehr dankbar.

MFG

A. Leimeister