Erstellt am 02.10.2009 um 20:49 Uhr von Kölner
@Knarf
Du bist BR in einem Krhs...
Erstellt am 02.10.2009 um 21:05 Uhr von nicoline
Knarf
Zunächst mal ein paar Gegenfragen:
Gilt bei Euch ein Tarifvertrag?
*Viele AN von uns hatten über 100 Überstunden*
Und ihr habt den Überstunden immer zugestimmt??
*Um das zu schaffen, mußten wir mit einem Minnimum an examinierten Kräften auskommen.*
Mal hieran gedacht:
§ 92 Personalplanung
(1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten zu beraten.
*Jetzt haben schon viele AN Minusstunden.*
Und ihr habt diesen Dienstplänen zugestimmt? Ich gehe mal davon aus, dass ihr nach Dienstplänen arbeitet???
*Gibt es ein Gesetz wie weit ein AG die AN ins Minus schicken darf?*
Nein, ein Gesetz gibt es nicht.
*Darf ein AG anordnen das der AN morgen unbedigt arbeiten muß, obwohl er eigendlich einen freien Tag hätte und er sich etwas vorgenommen hat, obwohl ein anderer AN diesen Dienst übernehmen wollte. Der AG begründet das damit, der AN hätte ja schon Minus.*
Durch die unendlich weite galaxy des www schicke ich auch Dir einen Link, den Du kopieren und einfügen mußt. Wenn Du dort gelandet bist empfehle ich ein ausführliches!!!!! Studium der sich dort befindenden Seiten!!!!!
Ganz besonders an Herz lege ich Dir, den Reiter "Einspringen" und danach auch "die kleine Rechtshilfe" anzuklicken. Viel Spaß und weiterhelfende Erkenntnisse wünsche ich! ;-))
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/meinfrei1.htm
Erstellt am 02.10.2009 um 21:07 Uhr von nicoline
Kölner
Nicht traurig sein!!!!!
Erstellt am 02.10.2009 um 21:10 Uhr von Kölner
@nicoline
'Knarf' sollte sich inniglich bei Dir bedanken und dann bitterlich weinen.
Bedenklich ist das Ganze allemal...
...zumal ich befürchte, dass es mit Deinem link (mein Frei gehört mir) und den Antworten nicht getan ist. Vermutlich müsste man sie/ihn an die Hand nehmen und betriebsrätlich gesehen erst einmal 'sozialisieren'.
Erstellt am 02.10.2009 um 21:29 Uhr von nicoline
Kölner
*'Knarf' sollte sich inniglich bei Dir bedanken.*
vielleicht tut er das ja noch ;-)))
Erstellt am 03.10.2009 um 14:24 Uhr von Knarf
Hallo Nicoline und Kölner.
Danke für Euren Tipp. Entschuldigt mich bitte, dasich mich erst jetzt melde, aber mein AG ließ mich arbeiten. Wir haben z.Z. einen Haustarifvertrag. Außerdem wusste ich und unser BRV nicht, das wir auf die Dienstplangestaltung Einfluss nehmen können und diesem zustimmen müssen. Was passiert, wenn wir nicht zustimmen?
Knarf
Erstellt am 03.10.2009 um 14:59 Uhr von Petrus
@knarf: Der Arbeitgeber ruft die Einigungsstelle an oder alle Schwesten kommen von 8:00-16:30.
Mit welcher Gewerkschaft wurde der TV geschlossen? Da ich schlimmes ahne: Hat euer BR Kontakt zu verdi?
Erstellt am 03.10.2009 um 15:27 Uhr von nicoline
Knarf
bei allem Wohlwollen...... Der § 87 BetrVG (und um den geht es hier) beschreibt die umfangreichsten Mitbestimmungsrechte, die der BR überhaupt hat.
Noch mal Fragen:
Seit wann besteht Euer BR?
Wie groß ist er?
Seid ihr schon jemals auf Schulungen gewesen?