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Überstundenabbau, aber wie ???

E
etugruber
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ...

Bin ziemlich neu in der Branche. Nun meine Frage: Wer kann mir mehr über Überstunden erklären... Der BR hat mitsprache Recht über die Überstundenregelung... Wir sind im öffentl Dienst im Verkehrsbetrieb. Nur noch 20 Leute. Wurden mit einem anderem Unternehmen verschmolzen ( Privat)... Kollegen haben bis zu 400 Überstunden( Ich selbst auch) und können Sie nicht abfeuern, da schon seit Jahren Personalmangel bei uns herscht. Kann der BR einfach ein Stopp für weitere Überstunden beantragen? Im Moment fallen täglich mindest. zwei komplette Dienste aus wegen Personalmangel...

Hoffe einige Tipps zu bekommen ... etugruber

1.45308

Community-Antworten (8)

B
Betriebsrätin

11.09.2012 um 19:54 Uhr

Wird hier bei euch das ArbZG beachtet? Denn nach diesem sind eigentlich wöchentlich max 8 Überstunden möglich. Da ja ein Durchschnit von 8 Std. erreicht werden muss. Weiter ist es doch ganz einfach, der NR sagt einfach aus nachvollziehbareb Gründen, Schutz vor gesundheitlicher Schädigung durch Überbelastung NEIN zu Mehrarbeit, dann entsteht keine neue mehr.

Regelt denn nicht ein TV das Thema auch? Auch keine BV?

Als BR das Thema "Personalplanung" angehen. Das Thema mal im BetrVG nachlesen.

Sollte das ArbZG verletzt werden kann man sich auch an die zuständigen Behörden und auch grundsätzlich an die BG wenden.

E
etugruber

11.09.2012 um 20:15 Uhr

Kann nur sagen TöVD monatlich 169 Stunden. 39 Std.Woche ...flexibele AZ... kann bis auf 1 Jahr ausgeglichen werden...bla bla bla...

Aber keine Angaben über tägliche Arbeitsstunden... Wir sind Busfahrer und dürfen bis 14 Std. am Tag arbeiten(Schichtlänge)... Bis zu 10 Std. Arbeitszeit. Durch Personalmangel und guter Mine und das die Leute nicht an der Haltestelle stehenbleiben, haben wir monatlich unsere Überstunden ständig aufgebaut aber konnten nie abbauen. Einige haben sich auch Stunden ausbezahlen lassen. Ich schenke unserem Staat nicht noch mehr...und wenn auch viele sagen \"ist doch gut für deine Rente \"in 19 Jahren bekomme ich gar keine mehr....

L
Lernender

11.09.2012 um 20:18 Uhr

Seid ihr mit dem anderen Unternehmen nur noch 20 Leute?

Zu deiner Frage, der BR muss den Überstunden nicht zustimmen. Damit will ich sagen der BR kann verlangen, dass er vorher um die Zustimmung der Mehrarbeit/Überstunden gebeten wird.

E
etugruber

11.09.2012 um 20:27 Uhr

Nein , 15 Busfahrer , 5 Werkstatt und 10 Leute in der Verwaltung.... Ca.40 Fahrer hat das andere Unternehmen....

Und mit der Zustimmung ... Es werden über Nacht 2 Fahrer krank, dann können die uns nicht mitten in der Nacht anrufen...dürfen wir Fahrer X holen....

B
Betriebsrätin

11.09.2012 um 20:39 Uhr

Auch der TVöD kann nicht den § 3 ArbZG ausheblen. Da sind im Monat zwar mehr als 48 Std/Woche möglich aber im Schnitt gem. ArbZG. Nur der Ausgleichszeitraum von 24 Std. kann gem § 7 (1) b verlängert werden. Doch einen bestimmten Zeitraum mit Schnitt 8 Std. muss es geben.

Es werden über Nacht 2 Fahrer krank, dann können die uns nicht mitten in der Nacht anrufen...dürfen wir Fahrer X holen.... Der AG muss dann aber sofort am nächsten Tag den BR einbinden und das Thema Mehrarbeit gem. BetrVG regeln/behandeln.

Weiter auch eine Verletzung des ArbZG ist nicht zulässig. Dass WIE ist dann die Sache des AG.

Der BR sollte sich gerade im öffentl. Dienst nicht von auf Kostend der AN sparenden AG einnullel lassen.

L
Lernender

11.09.2012 um 20:42 Uhr

@etugruber

wo steht im TVöD, dass du ohne Ruf oder Bereitschaftsdienst 14 Stunden am Tag arbeiten darfst (Außer evtl. bei Cheffahrern).

::::Nein , 15 Busfahrer , 5 Werkstatt und 10 Leute in der Verwaltung.... Ca.40 Fahrer hat das andere Unternehmen....:::

Die Frage zur Größe des Unternehmens ging in die Richtung, ob die geklärt ist welcher BR zuständig ist?

:::.Es werden über Nacht 2 Fahrer krank, dann können die uns nicht mitten in der Nacht anrufen...dürfen wir Fahrer X holen....:::::

google mal Schichtplanfibel, dass beantwortet dir die Frage

G
gironimo

11.09.2012 um 20:54 Uhr

Bin ziemlich neu in der Branche<

und wenn dann noch die Arbeitszeiten ein echtes Problem sind, solltet Ihr ein Spezialseminar zum Thema Arbeitszeit, Schichtplan u.s.w. besuchen.

Das Thema ist sehr vielschichtig.

Bevor Ihr Mehrarbeit ablehnt, was Ihr natürlich tun könnt, solltet Ihr den AG auffordern, für ausreichend Personal zu sorgen, damit Mehrarbeit nicht mehr in dem Umfang anfällt. Außerdem braucht Ihr eine BV zum Schichtbetrieb. .... und dazu braucht Ihr Fachwissen.

E
etugruber

11.09.2012 um 20:55 Uhr

Wir haben z.B. geteilte Dienste. Von 05:10 bis 09:20 und mittags ab 14:00 bis 20:20 Uhr ... Wir hatten hier letzte Woche ein großes Fest und Dienste von 11:30 bis 01:55 Uhr... Laut Gesetz erlaubt... Es müssen nur ausreichend Pausen zwischendrin sein.... Bei solchen Plänen kann man nur den Kopf schütteln.

::::zu BR haben wir unseren eigenen (ab 20 Personen) ist mit GL zugestimmt...

und jetzt werde ich mal gooooogle...

Danke

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