Hallo, der AG hat meiner Kollegin (Sozialarbeiter an Schule) den Abbau ihrer 60 Überstunden bereits genehmigt, sie nun aber darüber informiert dass in der Zeit, wo sie diese abbummeln möchte, es dazu kommen kann dass sie Bereitschaftsdienst in einer stationären Wohnform (auch beim Träger ansässig) übernehmen muss. Es stellt sich die Frage ob er dazu berechtigt ist?