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Überstundenabbau

B
bettina
Jul 2022 bearbeitet

Hallo, der AG hat meiner Kollegin (Sozialarbeiter an Schule) den Abbau ihrer 60 Überstunden bereits genehmigt, sie nun aber darüber informiert dass in der Zeit, wo sie diese abbummeln möchte, es dazu kommen kann dass sie Bereitschaftsdienst in einer stationären Wohnform (auch beim Träger ansässig) übernehmen muss. Es stellt sich die Frage ob er dazu berechtigt ist?

37505

Community-Antworten (5)

D
dieschi

12.07.2022 um 11:05 Uhr

Meiner Ansicht nach NEIN, kann er nicht, selbst wenn er auf sein Direktionsrecht pocht.

Hier mal etwas von einem Anwalt dazu (Stand 2018): https://www.frag-einen-anwalt.de/Abbau-von-Ueberstunden-nur-mit-Rufbereitschaft--f315451.html

R
Relfe

12.07.2022 um 11:11 Uhr

entweder muss der AG das aus dringenden betrieblichen Gründen ganz absagen oder es bleibt dabei wie es ist. Aber nach dem Motto: Du hast zwar frei, bist aber auf Abruf verfügbar, das geht nicht.

§
§§Reiter

12.07.2022 um 13:05 Uhr

So wie ich das lese geht es hier ja auch nicht um Rufbereitschaft, sondern um Bereitschaft. D.h. sie soll nicht einfach nur "abrufbar" sein. Bei einem Bereitschaftsdienst hat man sich an einem vom AG bestimmten Ort aufzuhalten, in diesem Fall vermutlich in der besagten Einrichtung. Aber das macht in diesem Fall auch keinen Unterschied, denn es geht natürlich beides nicht. Der AG hat hier sein Direktionsrecht bereits ausgeübt, indem er den Antrag auf Überstundenabbau genehmigt hat und damit (in Ausübung seines Direktionsrechts) bestimmt hat, dass die Kollegin an diesen Tagen nicht arbeitet, sondern eben Überstunden abbaut. Das ist dann auch für den AG verbindlich, er kann sich da nicht einfach immer mal "umentscheiden" und sein Direktionsrecht in Bezug auf den gleichen Sachverhalt mehrfach ausüben.

D
dieschi

12.07.2022 um 13:56 Uhr

@§§reiter ich verstehe das als klassische Rufbereitschaft! Ganz nach dem Motto "Ja, Du darfst Überstunden abbauen aber wenn ich dich in diesem Wohnheim benötige hast Du dort hin zu kommen" ...

Ob zulässig oder nicht, was für einen Sinn hätte es sonst ihr Überstundenabbau zu genehmigen und dann noch Bereitschaftsdienst aufzubrummen wenn damit nicht Rufbereitschaft gemeint ist?

§
§§Reiter

12.07.2022 um 17:48 Uhr

Zitat von dieschi "@§§reiter ich verstehe das als klassische Rufbereitschaft!"

Es spielt aber halt keine Rolle, wie man das gerne verstehen will. Rufbereitschaft und Bereitschaft sind nun mal definierte Begriffe und es ist auch klar definiert wie sich beides voneinander unterscheidet. Das ist so, als ob hier jemand von Äpfeln schreibt und Du sagst: "ich verstehe das als klassische Birne". Natürlich ist nicht auszuschließen, dass bettina hier schon den falschen Begriff verwendet hat, aber das glaube ich nicht.

"was für einen Sinn hätte es sonst ihr Überstundenabbau zu genehmigen und dann noch Bereitschaftsdienst aufzubrummen wenn damit nicht Rufbereitschaft gemeint ist?"

  • AG genehmigt Überstundenabbau, kurz drauf meldet sich jemand krank, AG merkt dass er so seinen Bereitschaftsdienst nicht besetzt bekommt und kommt dann auf die selben dämlichen Ideen wie jeder andere AG im sozialen Bereich auch. Ganz einfach.

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